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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Bei einem Sollertrag in Höhe von 4% verbessert sich <strong>die</strong> Gesamtrechnung um rd.<br />

10 Mio. auf - 28 Mio., d.h., dass ein Prozentpunkt Sollertrag in etwa einem Steueraufkommen<br />

in Höhe von CHF 10 Mio. entspricht. In <strong>die</strong>sem Falle ist <strong>die</strong> vom<br />

Land rechnerisch zu tragende Last ca. 20 Mio., während bei den Gemeinden mit<br />

einem Rückgang in Höhe von ca. 8 Mio. zu rechnen ist.<br />

Bezeichnung<br />

Landes- Gemeindeanteil<br />

anteil<br />

Effekte Steuerreform (brutto) - 13 Mio. - 15 Mio.<br />

Kompensation: Finanzausgleich - 7 Mio. + 7 Mio.<br />

Finanzielle Auswirkungen bei 4% Sollertrag - 20 Mio. - 8 Mio.<br />

Nicht berücksichtig ist bei <strong>die</strong>sem Vorschlag, dass viele Gemeinden in den letzten<br />

Jahren dank guter Finanzlage eine deutliche Absenkung des Gemeindesteuerzuschlages<br />

und dadurch eine allgemeine Tarifreduzierung vorgenommen haben. Es<br />

ist deshalb durchaus vorstellbar, dass im Zusammenhang mit <strong>die</strong>ser Steuerreform<br />

in einzelnen Gemeinden eine gewisse Anpassung <strong>der</strong> Zuschlagssätze erfolgen<br />

könnte, damit <strong>die</strong> Steuereinnahmen möglichst gleichmässig fliessen. Die<br />

Gemeinden können damit das Steueraufkommen direkt beeinflussen.<br />

Die Festlegung des Sollertrages erfolgt gemäss Vorschlag durch den Landtag<br />

beim jährlichen Finanzgesetz. Damit steht dem Gesetzgeber neben dem Steuertarif<br />

selbst ein weiteres, sehr wirksames Steuerungsinstrument zur Verfügung.<br />

Der Sollertrag entspricht den steuerlichen Vermögenserträgen (Sollertrag) und<br />

sollte sich in etwa nach den langfristigen Kapitalzinsen orientieren, z.B. nach den<br />

10jährigen schweizerischen Bundesanleihen. Wie bereits erwähnt, entspricht <strong>die</strong><br />

Absenkung des Sollertrages um 1% in etwa einer Aufkommensän<strong>der</strong>ung von ca.<br />

CHF 10 Mio.

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