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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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49<br />

gilt neu <strong>der</strong> normale Ledigentarif <strong>der</strong> Vermögens- und Erwerbssteuer gemäss Art.<br />

19).<br />

3.2.8 Besteuerung <strong>der</strong> Personenrechtlichen Gemeinschaften<br />

Personenrechtliche Gemeinschaften wie z. B. Kollektiv- o<strong>der</strong> Kommanditgesellschaften<br />

werden steuerlich zukünftig transparent behandelt werden. Somit findet<br />

auf Ebene <strong>der</strong> personenrechtlichen Gemeinschaften keine Besteuerung statt,<br />

son<strong>der</strong>n auf Ebene <strong>der</strong> Gesellschafter im jeweiligen Ansässigkeits- o<strong>der</strong> im Quellenstaat.<br />

Zu einer inländischen Besteuerung kommt es somit nur dann, sofern eine<br />

personenrechtliche Gemeinschaft eine inländische Betriebsstätte unterhält,<br />

über inländisches Grundvermögen verfügt und/o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Gesellschafter steuerlich<br />

in Liechtenstein ansässig sind.<br />

3.2.9 Finanzielle Auswirkungen „Natürliche Personen“<br />

Zur Berechnung <strong>der</strong> voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen <strong>der</strong> Steuerreform<br />

wurden im Rahmen einer Mikrosimulation <strong>die</strong> Steuerdaten <strong>der</strong> natürlichen<br />

Personen des Jahres 2005 aufbereitet und an <strong>die</strong> aktuelle Steuersituation mit<br />

den mittlerweile erhöhten Kin<strong>der</strong>- und Krankenkassenabzügen angepasst. Anschliessend<br />

wurden <strong>die</strong> verschiedenen Reformelemente in <strong>die</strong> Steuerdaten integriert<br />

und mit den Gemeindesteuerzuschlägen des Jahres 2005 neu berechnet,<br />

um einen Vergleich mit den effektiven Steuerzahlen des Jahres 2005 vornehmen<br />

zu können. Demnach werden <strong>die</strong> Steuerpflichtigen bei dem vorgeschlagenen Tarifmodell<br />

bei <strong>der</strong> Vermögens- und Erwerbssteuer auf Landes- und Gemeindeebene<br />

deutlich entlastet.<br />

Diese Summe setzt sich zusammen aus Min<strong>der</strong>einnahmen in Höhe von ca. CHF 5<br />

Mio. durch den Wegfall <strong>der</strong> Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern sowie<br />

von ca. CHF 5 Mio. durch den Wegfall <strong>der</strong> Besteuerung von Kapital- und Spekula-

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