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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Tabelle: Vergleich <strong>der</strong> Steuerbelastung nach Erwerbsklassen für Ledige, Berechnungen<br />

gemäss Steuerstatistik 2008* im Vergleich zur Steuerreform<br />

Bruttoerwerb<br />

Steuerbelastung<br />

Steuerbelastung Entlastung<br />

b i s h e r<br />

nach Reform<br />

in<br />

CHF % CHF % CHF<br />

CHF 50'000 1.517 3,0% 1.396 2,8% 121<br />

CHF 60'000 2.213 3,7% 2.085 3,5% 128<br />

CHF 70'000 3.033 4,3% 2.988 4,3% 45<br />

CHF 80'000 3.893 4,9% 3.908 4,9% -15<br />

CHF 100'000 5.910 5,9% 5.746 5,7% 164<br />

CHF150'000 11.878 7,9% 11.712 7,8% 166<br />

CHF 200'000 19.500 9,8% 18.689 9,3% 811<br />

* Standardbeispiel „Unverheiratete Person“, weniger als CHF 70'000 Vermögen, Bruttoerwerb<br />

gemäss Lohnausweis, übliche Abzüge, Gemeindesteuerzuschlag 160%<br />

3.2.3 Abschaffung <strong>der</strong> Nachlass, Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Nach dem Steuerreformkonzept verzichtet Liechtenstein auf <strong>die</strong> Erhebung von<br />

Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern. Derartige Steuern verstossen gegen<br />

den Grundsatz <strong>der</strong> einmaligen Besteuerung des Markteinkommens einer<br />

Person, da ihnen Transfer- und keine Markteinkünfte zugrunde liegen. Auch im<br />

internationalen Vergleich zeichnen sich <strong>der</strong>artige Steuern meist nur dadurch aus,<br />

dass ihr Aufkommen verhältnismässig gering ist, ihre Erhebung jedoch meist<br />

komplex. Zudem sind <strong>die</strong>se Steuerarten stets auch mit erheblichen Bewertungsund<br />

infolgedessen verfassungsrechtlichen Legitimationsproblemen behaftet, wie<br />

<strong>die</strong> jüngste Verfassungsrechtsprechung in Österreich und Deutschland eindrucksvoll<br />

zeigt. Auf ihre Erhebung wird daher auch in zahlreichen an<strong>der</strong>en Staaten<br />

zunehmend verzichtet. Österreich hat im Anschluss an <strong>die</strong> Judikatur des Verfassungsgerichtshofs<br />

im Jahre 2007 seit dem 01. August 2008 keine Erbschaftsund<br />

Schenkungssteuern, son<strong>der</strong>n nur noch eine spezielle Stiftungseingangssteu-

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