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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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42<br />

Grafik: Grenz- und Durchschnittssteuersatz (Alleinerziehende, Gemeindezuschlag<br />

200%)<br />

20%<br />

Grenzsteuersatz StRef<br />

15%<br />

Durchschnitssteuersatz SteG<br />

Durchschnittssteuersatz StRef<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Wie <strong>die</strong> detaillierten Berechnungsbeispiele gemäss Beilagen 2a – 2c zeigen, führt<br />

<strong>die</strong> Steuerreform für typische Steuerpflichtige zu teilweise deutlichen Entlastungen<br />

im Vergleich zum bisherigen System. In Einzelfällen kann nach <strong>der</strong> Steuerreform<br />

<strong>die</strong> Steuerlast eine nur geringe Reduktion erfahren o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen<br />

geringfügig ansteigen. Gemäss Berechnungsmodell aus dem Steuerjahr 2005<br />

würde bei einem Sollertrag von 3% nur bei ca. 25 Steuerpflichtigen eine Mehrbelastung<br />

von über 100 Franken erfolgen, bei 4% Sollertrag nur bei ca. 150 Steuerpflichtigen.<br />

Für Steuerpflichtige mit tieferen Einkommen und wenig Vermögen wirkt sich <strong>der</strong><br />

gegenüber dem bisherigen Haushalts- und Vermögensabzug deutlich erhöhte<br />

Freibetrag von CHF 14'000 für Alleinstehende respektive CHF 28'000 für Verheiratete<br />

positiv auf <strong>die</strong> Steuerbelastung aus.

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