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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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40<br />

6% über<br />

CHF 120'000 bzw.<br />

CHF 240'000<br />

Kin<strong>der</strong>abzug:<br />

CHF 9'000<br />

Tarifverlauf für Alleinerziehende:<br />

Auf den kombinierten Erwerb, <strong>der</strong> über CHF 120'000 (CHF<br />

240'000 für Verheiratete) liegt, ist eine Landessteuer in Höhe<br />

von 6% zu entrichten (mit Gemeindezuschlag iHv 200%<br />

maximal 18%).<br />

Für jedes Kind kann <strong>der</strong> Steuerpflichtig einen Betrag in Höhe<br />

von CHF 9'000 abziehen, wodurch sich <strong>der</strong> steuerpflichtige<br />

Erwerb entsprechend reduziert und ggf. einer niedrigeren<br />

Progressionsstufe unterliegt. Weitere Abzugsbeträge, darunter<br />

auch <strong>die</strong> bisherigen Versicherungsabzüge werden beibehalten;<br />

lediglich <strong>der</strong> Haushaltsabzug wird durch <strong>die</strong> Integration<br />

in den Grundfreibetrag ersetzt.<br />

• Grundfreibetrag: CHF 28'000<br />

• 1% bis CHF 36'000<br />

• 3% bis CHF 72'000<br />

• 4% bis CHF 126'000<br />

• 5% bis CHF 180'000<br />

• 6% über CHF 180'000<br />

Der Tarifverlauf für Alleinerziehende wird wie bisher in <strong>der</strong> Mitte zwischen Verheirateten<br />

und Ledigen liegen und dadurch <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e Situation Alleinerziehen<strong>der</strong><br />

auch in ihrer steuerlichen Behandlung abbilden. Ihnen wird jedoch ein<br />

Grundfreibetrag gewährt, <strong>der</strong> dem von Verheirateten entspricht. Nach einer kurzen<br />

Anpassungsstufe sind <strong>die</strong> weiteren Progressionsstufen immer in <strong>der</strong> Mitte<br />

zwischen Verheirateten und Ledigen.<br />

Die nachfolgenden Abbildungen stellen den Verlauf des Grenzsteuersatzes<br />

(Steuersatz auf zusätzlichen Erwerb) und des Durchschnittssteuersatzes (durchschnittliche<br />

Steuerbelastung des gesamten Erwerbs) für Ehepaare, ledige Steuerpflichtige<br />

sowie Alleinerziehende nach dem Konzept <strong>der</strong> Steuerreform dar. Zum<br />

Vergleich wird auch <strong>der</strong> Durchschnittssteuersatz nach dem Steuergesetz abgebildet.<br />

Dabei wird jeweils von einem Gemeindezuschlag in Höhe von 200% ausgegangen;<br />

<strong>die</strong> abgebildeten Steuersätze reduzieren sich bei einem niedrigeren Ge-

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