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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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gesetz im Wesentlichen keine systembedingten Gewinner und Verlierer geben<br />

wird, es aber zu einer erheblichen Vereinfachung <strong>der</strong> Steuerberechnung kommt.<br />

Anstelle des Haushalts- und Vermögensabzuges wird neu ein erhöhter Freibetrag<br />

von CHF 14'000 für Alleinstehende respektive CHF 28'000 für Verheiratete und<br />

Alleinerziehende gewährt. Steuerfrei sind zukünftig Hausrat und privat genutzte<br />

Motorfahrzeuge als nicht ertragsbringendes, notwendiges Vermögen, soweit ihr<br />

Wert einen Betrag von CHF 25'000 bzw. CHF 50'000 bei Verheirateten nicht ü-<br />

bersteigt.<br />

Überleitung von VSt und ESt in ein Steuerbetreffnis und Anwendung des Progressionszuschlags nach SteG<br />

Vermögenssteuer<br />

Erwerbssteuer<br />

steuerpflichtiges<br />

Vermögen<br />

Freibeträge<br />

steuerpflichtiger<br />

Erwerb<br />

54% von 1‰<br />

54% von 2%<br />

Steuerbetreffnis<br />

Steuerzahlung<br />

Progressionszuschlag<br />

bis 425%<br />

Gemeindezuschlag<br />

Verheiraten- & Alleinerziehendenabzug)<br />

Überleitung des Vermögens in eine eigene Erwerbsart und Anwendung des Stufentarifs nach Steuerreform.<br />

Vermögenssteuer<br />

steuerpflichtiges<br />

Vermögen<br />

steuerfrei: Hausrat, Kfz<br />

Sollertrag: 3%<br />

Bemessungsgrundlage<br />

Stufentarif:<br />

1%, 3%, 4%,<br />

5%, 6%<br />

Steuerzahlung<br />

Erwerbssteuer<br />

steuerpflichtiger<br />

Erwerb<br />

Sollertrag<br />

Freibeträge<br />

(inkl. Verheiraten- & Alleinerziehendenabzug)<br />

Gemeindezuschlag<br />

3.2.2 Der neue Tarif für natürliche Personen<br />

Durch umfassende Modellrechnungen wurden verschiedene Kombinationen von<br />

Abzugs- und Freibeträgen sowie des Sollertrags und des Tarifverlaufs berechnet.<br />

Dabei wurde einerseits auf <strong>die</strong> Finanzierbarkeit geachtet. Denn auch nach <strong>der</strong><br />

Steuerreform muss für Liechtenstein eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige<br />

Haushaltspolitik mit dem Ziel einer ausgeglichenen Rechnung möglich sein.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Herabsetzung des Sollertrages von <strong>der</strong>zeit 5% (im jetzigen Vermögenssteuertarif<br />

impliziert) in Richtung eines marktkonformen Renditesatzes von<br />

z.B. 3% und weiterer Massnahmen wird es zu gewissen Entlastungen für <strong>die</strong>

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