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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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36<br />

Vorteile<br />

• Entscheidungsneutralität durch Zinsbereinigung<br />

• Steuervereinfachung, Besteuerung nach <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

• Steuerentlastung, Verzicht auf Substanzbesteuerung<br />

• Internationale Attraktivität und Kompatibilität<br />

• Vermeidung von Doppelbelastungen<br />

• Umsetzung des Nettoprinzips, Liquiditätsschonung<br />

Vermögensverwaltung: Investmentfonds, personenrechtliche Gemeinschaften, Privatvermögensgesellschaften:<br />

Än<strong>der</strong>ungen durch <strong>die</strong> Steuerreform<br />

Mass-nahmen<br />

Vorteile<br />

• Steuerrechtliche Behandlung als wirtschaftlich nicht tätige, rein<br />

vermögensverwaltende Privatvermögensanlagen (juristische<br />

Personen und beson<strong>der</strong>e Vermögenswidmungen)<br />

• Mindestertragsbesteuerung<br />

• Transparenzprinzip für kollektive Kapitalanlagen und personenrechtliche<br />

Gemeinschaften<br />

• Internationale Attraktivität und Kompatibilität<br />

• Europarechtliche Kompatibilität<br />

3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei den natürlichen Personen<br />

3.2.1 Steuervereinfachungen bei <strong>der</strong> Erwerbs- und Vermögenssteuer<br />

In Liechtenstein steuerpflichtige natürliche Personen unterliegen weiterhin <strong>der</strong><br />

Kombination aus Vermögens- und Erwerbssteuer. Dadurch werden <strong>die</strong> Einkünfte<br />

einer natürlichen Person gleichmässig und in Übereinstimmung mit dem international<br />

anerkannten Prinzip <strong>der</strong> einmaligen Besteuerung des Markteinkommens<br />

einer Person auch nur einmalig erfasst; individuelle Entscheidungen sollen steuerlich<br />

dagegen möglichst nicht beeinflusst werden.<br />

Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer werden abgeschafft, da sie gegen<br />

den Grundsatz <strong>der</strong> einmaligen Besteuerung des Markteinkommens einer Person<br />

verstossen. Soweit durch Übertragung von Vermögen auf nicht steuerbefreite ju-

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