03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

348<br />

2) War <strong>die</strong> Wöchnerin in den letzten sechs Monaten vor <strong>der</strong> Geburt nicht<br />

berufstätig und ohne eigenen Erwerb, so ist nur <strong>der</strong> [………] Erwerb des Ehegatten<br />

gemäss Abs. 1 zugrundezulegen, bzw. bei alleinstehenden Wöchnerinnen davon<br />

auszugehen, dass kein Gesamterwerb gemäss Abs. 1 erzielt wurde.<br />

3) Die Steuerbehörden sind verpflichtet, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>die</strong>ses<br />

Gesetzes beauftragten Behörde auf Verlangen den Erwerb nach Abs. 1 mitzuteilen.<br />

Art. 4 Abs. 1<br />

1) Steuerpflichtiger Erwerb nach Art. 3 Abs. 1 in Franken Zulage in Franken<br />

bis 50 000.- 4 500.-<br />

50 001.- bis 62 500.- 3 200.-<br />

2 501.- bis 75 000.- 2 300.-<br />

75 001.- bis 87 500.- 1 400.-<br />

87 501.- bis 100 000.- 500.-<br />

II.<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom … über <strong>die</strong> Landes- und<br />

Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!