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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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344<br />

Art. 65 Abs. 2<br />

2) Für das Beschwerdeverfahren gelten <strong>die</strong> Vorschriften des Steuergesetzes<br />

über das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.<br />

Art. 70 Abs. 6<br />

6) Für <strong>die</strong> Steuersicherung gelten <strong>die</strong> Vorschriften des Steuergesetzes über<br />

<strong>die</strong> Steuersicherung.<br />

II.<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom … über <strong>die</strong> Landes- und<br />

Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

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