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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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329<br />

7.4 Abän<strong>der</strong>ung des Gemeindegesetzes<br />

Gesetz<br />

vom …<br />

über <strong>die</strong> Abän<strong>der</strong>ung des Gemeindegesetzes<br />

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine<br />

Zustimmung:<br />

I.<br />

Abän<strong>der</strong>ung bisherigen Rechts<br />

Das Gemeindegesetz vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76, in <strong>der</strong> geltenden<br />

Fassung, wird wie folgt abgeän<strong>der</strong>t:<br />

Art. 115 Abs. 1<br />

Aufgehoben<br />

II.<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom … über <strong>die</strong> Landes- und<br />

Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

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