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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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295<br />

F. Steuerfor<strong>der</strong>ung<br />

Art. 112<br />

Mithaftung<br />

1) Ehegatten, <strong>die</strong> gemeinsam veranlagt werden, sind solidarisch zur Entrichtung<br />

<strong>der</strong> Vermögens- und Erwerbssteuer für sich und <strong>die</strong> mit ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong> verpflichtet. Je<strong>der</strong> Ehegatte<br />

hat jedoch nur für seinen Anteil an <strong>der</strong> Gesamtsteuer <strong>die</strong> Steuern zu entrichten,<br />

wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist.<br />

2) Bei Ehegatten, <strong>die</strong> getrennt veranlagt werden, entfällt <strong>die</strong> Solidarschuld<br />

auch für alle noch offenen Steuerschulden.<br />

3) Mit dem Steuerpflichtigen haften solidarisch:<br />

a) für <strong>die</strong> Steuerschuld einer rechtlich o<strong>der</strong> faktisch liqui<strong>die</strong>rten juristischen<br />

Person o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmung: <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Verwaltung und<br />

Liquidation betrauten Personen bis zum Betrag des Reinvermögens o<strong>der</strong><br />

des Liquidationsergebnisses;<br />

b) für <strong>die</strong> Steuerschuld einer juristischen Person o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmung,<br />

<strong>die</strong> ihren Sitz ohne Liquidation in Gebiete ausserhalb des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes und <strong>der</strong> Schweiz verlegt: <strong>der</strong>en Organe<br />

o<strong>der</strong> <strong>die</strong> für sie handelnden Personen bis zum Betrag des Reinvermögens<br />

<strong>der</strong> juristischen Person o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmung;<br />

c) für <strong>die</strong> Steuerschuld des Erblassers: <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Verteilung des Nachlasses<br />

betrauten Personen bis zum Betrag des reinen Nachlassvermögens;

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