03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

288<br />

2) Hat <strong>der</strong> Steuerpflichtige keine Steuererklärung eingereicht o<strong>der</strong> kann <strong>die</strong><br />

Steuerbemessungsgrundlage mangels zuverlässiger und vollständiger Unterlagen<br />

nicht einwandfrei ermittelt werden, so nimmt <strong>die</strong> Steuerverwaltung <strong>die</strong> Veranlagung<br />

nach pflichtgemässem Ermessen vor. Sie kann dabei Erfahrungszahlen,<br />

Vermögensentwicklungen und Lebensaufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen.<br />

Art. 101<br />

Zustellung<br />

1) Die Steuerbehörden setzen in <strong>der</strong> Veranlagungsverfügung <strong>die</strong> Steuerbemessungsgrundlage,<br />

den Steuersatz und den Steuerbetrag fest.<br />

2) Abweichungen von <strong>der</strong> Steuererklärung gibt <strong>die</strong> Steuerbehörde spätestens<br />

bei <strong>der</strong> Zustellung <strong>der</strong> Veranlagungsverfügung bekannt.<br />

D. Veranlagung <strong>betreffend</strong> <strong>die</strong> übrigen Verfahren<br />

1. Grundstücksgewinnsteuer<br />

Art. 102<br />

Veranlagung<br />

1) Die Grundverkehrsbehörden übermittelten <strong>die</strong> ihnen vorgelegten Verträge<br />

über den Erwerb inländischer Grundstücke <strong>der</strong> Steuerverwaltung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!