03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

286<br />

e) personenrechtliche Gemeinschaften über alle Verhältnisse, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Veranlagung<br />

<strong>der</strong> Teilhaber von Bedeutung sind, insbeson<strong>der</strong>e über ihren Anteil<br />

an Erwerb und Vermögen <strong>der</strong> personenrechtlichen Gemeinschaft.<br />

2) Reicht <strong>der</strong> Steuerpflichtige trotz Mahnung eine Bescheinigung nicht ein,<br />

kann <strong>die</strong> Steuerbehörde <strong>die</strong>se von einem Dritten einfor<strong>der</strong>n. Das gesetzlich geschützte<br />

Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten.<br />

Art. 98<br />

Meldepflicht<br />

1) Den zuständigen Steuerbehörden müssen für jedes Steuerjahr insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine Meldung einreichen:<br />

a) Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Personalvorsorge über <strong>die</strong> an <strong>die</strong> Vorsorgenehmer<br />

o<strong>der</strong> Begünstigten erbrachten Leistungen;<br />

b) Versicherungseinrichtungen und Banken über <strong>die</strong> an <strong>die</strong> Begünstigten aus<br />

Auflösung von Freizügigkeitspolicen und Sperrkonten erbrachten Leistungen,<br />

welche in Verwendung von Freizügigkeitsleistungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Personalvorsorge errichtet wurden.<br />

2) Dem Steuerpflichtigen ist jeweils ein Doppel <strong>der</strong> Meldung zuzustellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!