03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

273<br />

Art. 75<br />

Steuerort<br />

Der Steuerpflichtige hat den Gemeindezuschlag in <strong>der</strong>jenigen Gemeinde zu<br />

entrichten, in welcher er <strong>die</strong> Landessteuer zu entrichten hat.<br />

Art. 76<br />

Teilung des Steuerbetrages<br />

1) Eine Teilung des Gemeindezuschlages unter mehrere Gemeinden erfolgt,<br />

wenn:<br />

a) <strong>der</strong> Steuerpflichtige im Verlauf des Steuerjahres seinen Wohnsitz wechselt,<br />

in welchem Fall <strong>die</strong> <strong>betreffend</strong>en Gemeinden an dem Zuschlag im Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Wohnsitzdauer in <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde teilhaben, wobei indessen<br />

ein kürzerer als dreimonatiger Wohnsitz in einer Gemeinde nicht in Betracht<br />

fällt;<br />

b) <strong>der</strong> Steuerpflichtige Wohnsitz und Geschäftsbetrieb (Erwerbstelle) nicht in<br />

<strong>der</strong> gleichen Gemeinde hat, in welchem Fall <strong>der</strong> Zuschlag nach dem Verhältnis<br />

zwischen dem Erwerb nach Art. 14 Abs. 2 Bst. l und dem restlichen<br />

Erwerb zu teilen ist. Der dem Anteil des Erwerbs nach Art. 14 Abs. 2 Bst. l<br />

entsprechende Teil des Zuschlags fällt <strong>der</strong> Wohnsitzgemeinde zu, <strong>der</strong> dem<br />

Anteil des restlichen Erwerbs entsprechende Teil <strong>der</strong>jenigen Gemeinde, in<br />

welcher <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Erwerbstelle sich befindet;<br />

c) <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb eines Steuerpflichtigen sich auf dem Gebiet mehrerer<br />

Gemeinden befindet, in welchem Fall <strong>die</strong> beteiligten Gemeinden am Zuschlag<br />

im Verhältnis <strong>der</strong> Ausdehnung des Geschäftsbetriebes in den einzelnen<br />

Gemeinden teilhaben;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!