03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

265<br />

Art. 63<br />

Vermeidung <strong>der</strong> Doppelbesteuerung<br />

Art. 22 findet entsprechende Anwendung.<br />

4. Privatvermögensgesellschaften<br />

Art. 64<br />

Privatvermögensgesellschaften<br />

1) Als Privatvermögensgesellschaften gelten alle juristischen Personen und<br />

beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmungen:<br />

a) <strong>der</strong>en ausschliesslicher Zweck in dem Erwerb, dem Besitz, <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und <strong>der</strong> Veräusserung von Finanzinstrumenten nach Art. 4 Abs. 1 Bst. g des<br />

Vermögensverwaltungsgesetzes sowie liquiden Gel<strong>der</strong>n und Bankkontoguthaben<br />

besteht und <strong>die</strong> keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben;<br />

b) <strong>der</strong>en Aktien o<strong>der</strong> Anteile nicht öffentlich platziert wurden und nicht an einer<br />

Börse gehandelt werden und <strong>der</strong>en Besitz den in Abs. 3 genannten Investoren<br />

vorbehalten ist, o<strong>der</strong> bei denen keine an<strong>der</strong>en als <strong>die</strong> in Abs. 3<br />

genannten Investoren begünstigt sind;<br />

c) <strong>die</strong> we<strong>der</strong> um Anteilseigner und Anleger werben, noch von <strong>die</strong>sen o<strong>der</strong> von<br />

Dritten Vergütungen o<strong>der</strong> Kostenerstattungen für ihre Tätigkeit nach<br />

Massgabe des Bst. a erhalten; und<br />

d) in <strong>der</strong>en Statuten ausdrücklich festgelegt ist, dass sie den Beschränkungen<br />

für Privatvermögensgesellschaften unterliegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!