03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

251<br />

pflicht ausgenommen sind und insoweit auch <strong>die</strong> Voraussetzungen für einen<br />

Antrag nach Art. 4 Abs. 2 erfüllen;<br />

h) Bussen und Geldstrafen;<br />

i) Vergütungen nach § 307 Strafgesetzbuch.<br />

3) Beschränkt Steuerpflichtige dürfen bei <strong>der</strong> Ermittlung des steuerpflichtigen<br />

Reinertrages Abzüge nur insoweit geltend machen, als sie mit inländischen<br />

Erträgen nach Art. 44 Abs. 3 in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.<br />

4) Die Ertragssteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung<br />

sind jeweils für ein Kalen<strong>der</strong>jahr (Steuerjahr) zu ermitteln. Besteht <strong>die</strong> unbeschränkte<br />

o<strong>der</strong> beschränkte Steuerpflicht nicht während eines ganzen Kalen<strong>der</strong>jahrs,<br />

so tritt an <strong>die</strong> Stelle des Kalen<strong>der</strong>jahrs <strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Steuerpflicht. Steuerpflichtige, <strong>die</strong> ihre Rechnungen nicht mit dem Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

abschliessen, können den steuerpflichtigen Reinertrag nach den Ergebnissen des<br />

abgelaufenen Geschäftsjahres erklären.<br />

Art. 48<br />

Steuerfreier Ertrag<br />

1) Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zählen nicht zum steuerpflichtigen<br />

Reinertrag:<br />

a) Erträge aus <strong>der</strong> Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzten,<br />

ausländischen Grundes sowie aus je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en land- und forstwirtschaftlichen<br />

Produktion;<br />

b) ausländische Betriebsstättenergebnisse;<br />

c) Miet- und Pachterträge aus im Ausland gelegenen Grundstücken;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!