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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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2.2 Grundgedanken und Leitlinien<br />

Die von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe im Januar 2007 vorgelegte FL Tax Roadmap beinhaltet<br />

<strong>die</strong> wesentlichen Grundgedanken und Leitlinien für eine Reform des liechtensteinischen<br />

Steuerrechts, <strong>die</strong> im Einzelnen folgende Kriterien, Ziele und Rahmenbedingungen<br />

umfassen.<br />

Steuergerechtigkeit<br />

Steuertradition<br />

Kriterien und Ziele<br />

Einfachheit und<br />

Transparenz<br />

Wettbewerbs- und<br />

Leistungsfähigkeit<br />

sowie Attraktivität<br />

Aufkommensneutralität<br />

Steuerreform<br />

Entscheidungsneutralität<br />

Verfassungsrechtliche<br />

Konformität<br />

Europarechtliche<br />

Konformität<br />

Rahmenbedingungen<br />

Internationale<br />

Kompatibilität<br />

Verfassungsrechtliche Konformität:<br />

Die Verfassung für das Fürstentum Liechtenstein verlangt, dass auch das zukünftige<br />

Steuersystem für eine gerechte Besteuerung unter Freilassung des Existenzminimums<br />

mit einer stärkeren Heranziehung höherer Vermögen o<strong>der</strong> Einkommen<br />

sorgt. Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem soll darüber hinaus<br />

eine Gleichbehandlung <strong>der</strong> Landesangehörigen in Bezug auf gleiche Sachverhalte<br />

gewährleisten sowie Personen mit einer über den Veranlagungszeitraum hinaus<br />

gleichen Leistungsfähigkeit auch gleich belasten.

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