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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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freie Einkommen – mit Verordnung festgelegt. Ist nur ein Teil des Erwerbes<br />

im Inland steuerpflichtig, so ist <strong>der</strong> Gesamterwerb massgebend. Erstreckt<br />

sich <strong>die</strong> Steuerpflicht auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, so ist<br />

<strong>der</strong> Gesamterwerb auf ein volles Jahr umzurechnen;<br />

k) Kapitalzahlungen, <strong>die</strong> bei Stellenwechsel von einer Einrichtung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Personalvorsorge bar ausgerichtet werden, wenn sie <strong>der</strong> Empfänger<br />

innert einer Frist von zwei Jahren zum Einkauf in eine Einrichtung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Personalvorsorge verwendet;<br />

l) Kapitalgewinne aus <strong>der</strong> Veräusserung von Bestandteilen des beweglichen<br />

Privatvermögens;<br />

m) Gewinnanteile aufgrund von Beteiligungen an in- o<strong>der</strong> ausländischen juristischen<br />

Personen;<br />

n) Kapitalgewinne aus <strong>der</strong> Veräusserung o<strong>der</strong> Liquidation von Beteiligungen<br />

an in- o<strong>der</strong> ausländischen juristischen Personen;<br />

o) Entschädigungen, <strong>die</strong> eine juristische Person o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Vermögenswidmung<br />

mit ideellem Zweck und Sitz im Inland, in <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong> in einem<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes an seine<br />

ehrenamtlich tätigen Mitglie<strong>der</strong>, Betreuer usw. entrichtet, bis zu einem Betrag<br />

von 350 Franken pro Monat;<br />

p) 30 % des Erwerbs aus <strong>der</strong> Veräusserung o<strong>der</strong> Aufgabe des Betriebs. Voraussetzung<br />

ist, dass <strong>der</strong> Steuerpflichtige durch Veräusserung o<strong>der</strong> Aufgabe<br />

des gesamten Betriebs seine Erwerbstätigkeit definitiv einstellt.

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