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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Art. 7<br />

Zeitliche Begrenzung <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem <strong>der</strong> Steuerpflichtige im<br />

Inland Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt nimmt, über inländisches Vermögen<br />

verfügt o<strong>der</strong> einen inländischen Erwerb erzielt.<br />

2) Die Steuerpflicht endet mit dem Tod des Steuerpflichtigen o<strong>der</strong> dem<br />

Wegzug des Steuerpflichtigen in das Ausland o<strong>der</strong> dem Zeitpunkt des Wegfalls<br />

inländischen Vermögens o<strong>der</strong> inländischen Erwerbs. Der ruhende Nachlass führt<br />

bis zur Einantwortung <strong>die</strong> bisherige Steuerpflicht des Erblassers fort.<br />

Art. 8<br />

Zusammenrechnung<br />

1) Vermögen und Erwerb von Ehegatten, <strong>die</strong> in rechtlich und tatsächlich<br />

ungetrennter Ehe leben, werden unter jedem Güterstand zusammengerechnet<br />

(gemeinsame Veranlagung).<br />

2) Vermögen und Erwerb von min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>n, <strong>die</strong> in häuslicher<br />

Gemeinschaft mit den Eltern leben, werden – vorbehaltlich Abs. 4 – den Eltern<br />

zugerechnet. Die Eltern haben das Vermögen und den Erwerb <strong>der</strong> min<strong>der</strong>jährigen<br />

Kin<strong>der</strong> in ihrer Steuerklärung zu deklarieren.<br />

3) Falls <strong>die</strong> Eltern getrennt o<strong>der</strong> geschieden sind, o<strong>der</strong> ein Elternteil gestorben<br />

ist, werden – vorbehaltlich Abs. 4 – Vermögen und Erwerb von min<strong>der</strong>jährigen<br />

Kin<strong>der</strong>n demjenigen Elternteil zugerechnet, bei welchem <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> in häuslicher<br />

Gemeinschaft leben. Dieser Elternteil hat das Vermögen und den Erwerb<br />

<strong>der</strong> min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong> in seiner Steuerklärung zu deklarieren. Leben <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong><br />

nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil o<strong>der</strong> sind beide Eltern-

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