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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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4) Als inländischer Erwerb nach Abs. 2 gelten:<br />

a) <strong>der</strong> Erwerb aus <strong>der</strong> Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzten,<br />

inländischen Grundes sowie aus je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en, im Inland betriebenen<br />

land- und forstwirtschaftlichen Produktion;<br />

b) <strong>der</strong> Erwerb aus im Inland gelegenen Betriebsstätten;<br />

c) <strong>der</strong> Erwerb aus im Inland ausgeübter unselbständiger Tätigkeit. Als im Inland<br />

ausgeübt gilt auch eine unselbständige Tätigkeit, <strong>die</strong> an Bord eines<br />

Seeschiffes o<strong>der</strong> Luftfahrzeuges, das im internationalen Verkehr betrieben<br />

wird, o<strong>der</strong> an Bord eines Schiffes, das <strong>der</strong> Binnenschifffahrt <strong>die</strong>nt, ausgeübt<br />

wird, wenn sich <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong> tatsächlichen Verwaltung des Unternehmens<br />

im Inland befindet;<br />

d) Sitzungsgel<strong>der</strong>, feste Entschädigungen, Tantiemen und an<strong>der</strong>e Vergütungen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung sowie <strong>die</strong> Organe <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

von juristischen Personen und beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmungen erhalten,<br />

wenn sich ihr Sitz o<strong>der</strong> Ort <strong>der</strong> tatsächlichen Verwaltung im Inland<br />

befindet;<br />

e) Leistungen einer inländischen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt<br />

o<strong>der</strong> Einrichtung <strong>der</strong> betrieblichen Personalvorsorge auf Grund eines früheren<br />

inländischen öffentlich-rechtlichen o<strong>der</strong> privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses;<br />

f) Leistungen auf Grund <strong>der</strong> Auflösung einer Freizügigkeitspolice o<strong>der</strong> eines<br />

Sperrkontos, welche in Verwendung von Freizügigkeitsleistungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Personalvorsorge im Inland errichtet wurden;<br />

g) <strong>der</strong> Sollertrag im Sinne von Art. 5 des inländischen, steuerpflichtigen Vermögens<br />

nach Abs. 3.

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