03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

214<br />

2) Liegt ein Missbrauch im Sinne von Abs. 1 vor, so sind <strong>die</strong> Abgaben so zu<br />

erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen<br />

angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.<br />

II. Landessteuern<br />

A. Allgemeines<br />

Art. 4<br />

Ausnahmen von <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

1) Von <strong>der</strong> Steuerpflicht sind ausgenommen:<br />

a) <strong>der</strong> Landesfürst;<br />

b) das Land, <strong>die</strong> Gemeinden, <strong>die</strong> Fonds von Land und Gemeinden, <strong>die</strong> Zweckverbände<br />

<strong>der</strong> Gemeinden sowie <strong>die</strong> nicht wirtschaftlich tätigen öffentlichrechtlichen<br />

juristischen Personen und beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmungen;<br />

c) Personen, welche kraft völkerrechtlicher Übung Steuerfreiheit geniessen.<br />

2) Auf Antrag können juristische Personen und beson<strong>der</strong>e Vermögenswidmungen,<br />

<strong>die</strong> im Inland, in <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes ausschliesslich und unwi<strong>der</strong>ruflich gemeinnützige<br />

Zwecke, Kultuszwecke o<strong>der</strong> ideelle Zwecke ohne Erwerbsabsicht verfolgen,<br />

von <strong>der</strong> Steuerpflicht ausgenommen werden. Über den Antrag entscheidet <strong>die</strong><br />

Steuerverwaltung. Die Steuerbefreiung gilt nicht für eine von ihnen ausgeübte<br />

wirtschaftliche Tätigkeit, sofern durch <strong>die</strong>se Einnahmen in Höhe von insgesamt<br />

mehr als 50 000 Franken erzielt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!