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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Aufenthalt ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängen<strong>der</strong><br />

Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen<br />

bleiben unberücksichtigt. Der Aufenthalt zum Zwecke des<br />

Besuches einer Lehranstalt und <strong>die</strong> Unterbringung in einer Erziehungs-,<br />

Versorgungs- o<strong>der</strong> Heilanstalt sowie <strong>der</strong> Kur- und Ferienaufenthalt bis zu<br />

zwölf Monaten begründen keinen gewöhnlichen Aufenthalt;<br />

d) „Ort <strong>der</strong> tatsächlichen Verwaltung“: <strong>der</strong> Ort, an dem sich <strong>der</strong> Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> unternehmerischen Oberleitung befindet;<br />

e) „Sitz“: bei juristischen Personen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vermögenswidmungen<br />

<strong>der</strong> Ort, <strong>der</strong> durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Statuten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gleichen<br />

bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz <strong>der</strong> Ort<br />

<strong>der</strong> tatsächlichen Verwaltung.<br />

2) Unter den in <strong>die</strong>sem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen sind<br />

Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts zu verstehen.<br />

Art. 3<br />

Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten<br />

1) Rechtliche o<strong>der</strong> tatsächliche Gestaltungen, <strong>die</strong> den wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

unangemessen erscheinen und <strong>der</strong>en einziger wirtschaftlicher<br />

Zweck in <strong>der</strong> Erlangung von Steuervorteilen besteht, sind missbräuchlich, wenn<br />

a) <strong>die</strong> Gewährung <strong>die</strong>ses Steuervorteils gegen Sinn und Zweck <strong>die</strong>ses Gesetzes<br />

verstossen würde, und<br />

b) <strong>der</strong> Steuerpflichtige keine wirtschaftlichen o<strong>der</strong> sonst beachtlichen Gründe<br />

für <strong>die</strong> Wahl <strong>die</strong>ser Gestaltung vorbringen kann und <strong>die</strong> Gestaltung keine<br />

eigenständigen wirtschaftlichen Folgen zeitigt.

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