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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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6. PERSONELLE UND FINANZIELLE KONSEQUENZEN<br />

Mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Steuerreform werden erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong><br />

Steuerverwaltung gestellt. Dafür werden zusätzliche finanzielle und personelle<br />

Ressourcen benötigt. Der Umfang hängt stark von <strong>der</strong> zusätzlichen Anzahl an ordentlichen<br />

Veranlagungsverfahren unter dem neuen Steuergesetz ab, v.a. im Bereich<br />

<strong>der</strong> Ertrags- und Mehrwertsteuer.<br />

Es kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, wie viele <strong>der</strong><br />

bestehenden Sitzgesellschaften unter dem neuen Steuergesetz in ein ordentliches<br />

Veranlagungsverfahren überleiten werden. Um einer zu grossen Ausweitung<br />

des Personalbestandes aufgrund von zusätzlichen Veranlagungen entgegenzuwirken,<br />

sind <strong>die</strong> bestehenden Arbeitsprozesse sowie IT-Lösungen <strong>die</strong>sen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

anzupassen. Das wird Kosten von mehreren Millionen Franken<br />

verursachen. Die aktuellen Informatik-Steuerlösungen (INES), welche im Jahr<br />

2002 programmiert und seit dem Jahr 2004 etappenweise eingeführt wurden,<br />

können <strong>die</strong> vorhersehbaren Volumenausweitungen nicht ohne weiteres verkraften.<br />

Ausserdem werden z.B. im Zusammenhang mit <strong>der</strong> geplanten elektronischen<br />

Steuererklärung neue Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> EDV gestellt. Insgesamt geht<br />

es darum, den Stellenzuwachs durch vermehrten EDV-Einsatz zu begrenzen.<br />

Dennoch werden <strong>die</strong> neuen Anfor<strong>der</strong>ungen auch einige zusätzliche MitarbeiterInnen<br />

benötigen.

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