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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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gemäss Art. 14. Art. 19 Abs. 2 des Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetzes wurde entsprechend<br />

angepasst.<br />

4.2.16 Abän<strong>der</strong>ung des Zinsbesteuerungsgesetzes<br />

Im Zinsbesteuerungsgesetz wird in Art. 8 bezüglich <strong>der</strong> Verjährung, in Art. 9 bezüglich<br />

<strong>der</strong> Sachverhaltsabklärung und in Art. 10 bezüglich den Rechtsmitteln<br />

bzw. dem Rechtsmittelverfahren auf Bestimmungen des Steuergesetzes verwiesen.<br />

Nachdem sich <strong>die</strong> Bestimmungen über <strong>die</strong> Verjährung, Sachverhaltsabklärung<br />

und Rechtsmittel im neuen Steuergesetz in an<strong>der</strong>en Artikeln befinden, waren<br />

<strong>die</strong> Verweise entsprechend anzupassen. Damit bei allfälligen späteren Revisionen<br />

des Steuergesetzes nicht jeweils wie<strong>der</strong> <strong>die</strong> Verweisnormen angepasst<br />

werden müssen, wird jeweils auf <strong>die</strong> entsprechenden Bestimmungen des Steuergesetzes<br />

verwiesen, ohne <strong>die</strong> Artikelnummern zu nennen.<br />

5. VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT / RECHTLICHES<br />

Dieser Vernehmlassungsvorlage stehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken<br />

entgegen.

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