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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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wertsteuergesetzes anzupassen. Damit bei allfälligen späteren Revisionen des<br />

Steuergesetzes nicht jeweils wie<strong>der</strong> <strong>die</strong> Verweisnormen angepasst werden müssen,<br />

wird in Art. 64 und 65 Mehrwertsteuergesetz auf <strong>die</strong> Bestimmungen des<br />

Steuergesetzes über das Verfahren vor <strong>der</strong> Landessteuerkommission bzw. dem<br />

Verwaltungsgerichtshof verwiesen, ohne <strong>die</strong> Artikelnummern zu nennen.<br />

In Art. 70 Abs. 5 des Mehrwertsteuergesetzes wird bezüglich des Verfahrens zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Steuern, Zinsen und Kosten auf <strong>die</strong> Bestimmungen des Steuergesetzes<br />

verwiesen. Der Verweis wurde entsprechend angepasst.<br />

4.2.10 Abän<strong>der</strong>ung des Gesetzes über <strong>die</strong> Mietbeiträge für Familien<br />

Bei <strong>der</strong> Gewährung von Mietbeihilfen wird gemäss Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes ü-<br />

ber Mietbeiträge für Familien u.a. auf den steuerpflichtigen Erwerb des Antragstellers<br />

abgestellt. Im neuen Steuergesetz wird <strong>der</strong> Begriff des steuerpflichtigen<br />

Erwerb nicht mehr im gleichen Sinn wie im geltenden Steuergesetz verwendet.<br />

Das Pendant zum steuerpflichtigen Erwerb gemäss geltendem Steuergesetz<br />

ist im neuen Steuergesetz <strong>der</strong> Gesamterwerb ohne Sollertrag des Vermögens<br />

gemäss Art. 14. Art. 5 Abs. 3 wurde entsprechend angepasst.<br />

4.2.11 Abän<strong>der</strong>ung des Gesetzes über <strong>die</strong> Ausrichtung einer Mutterschaftszulage<br />

Im Gesetz über <strong>die</strong> Ausrichtung einer Mutterschaftszulage wird in Art. 3 und 4 für<br />

<strong>die</strong> Festlegung <strong>der</strong> Mutterschaftszulage auf den steuerpflichtigen sowie steuerbaren<br />

Erwerb gemäss geltendem Steuergesetz abgestellt.<br />

Im neuen Steuergesetz wird <strong>der</strong> Begriff des steuerpflichtigen Erwerb nicht mehr<br />

im gleichen Sinn wie im geltenden Steuergesetz verwendet und <strong>der</strong> Begriff steuerbarer<br />

Erwerb existiert nicht mehr.

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