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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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nehmen“ im Steuergesetz verwiesen hat. Der bislang im Steuergesetz gebräuchliche<br />

Begriff „Sitzunternehmen“ ist im neuen Steuergesetz jedoch nicht mehr<br />

vorgesehen, weshalb <strong>der</strong> letzte Satz von Art. 8 Abs. 2 ersatzlos gestrichen werden<br />

kann.<br />

4.2.5 Abän<strong>der</strong>ung des Hundegesetzes<br />

Wie in den Erläuterungen zu den Bestimmungen über <strong>die</strong> Gemeindesteuern festgehalten,<br />

wurden <strong>die</strong> Bestimmungen über <strong>die</strong> Hundesteuer nicht ins neue Steuergesetz<br />

übernommen, son<strong>der</strong>n sollen ins Hundgesetz integriert werden.<br />

Das Hundegesetz wird um das Kapitel „IIIa. Hundesteuer“ ergänzt. Die neu eingefügten<br />

Art. 10a bis 10e des Hundegesetzes entsprechen Art. 138 bis 142 des geltenden<br />

Steuergesetzes. Lediglich das Rechtsmittelverfahren soll neu geregelt.<br />

Für <strong>die</strong> Neuregelung des Rechtsmittelverfahrens sprechen folgende Überlegungen:<br />

Art. 142 Abs. 5 des geltenden Steuergesetzes sieht vor, dass gegen <strong>die</strong> Steuerrechnung<br />

und Veranlagungsverfügung <strong>der</strong> Gemeindesteuerkasse Einsprache an<br />

<strong>die</strong> Gemeindesteuerkasse erhoben werden kann. Des weiteren werden Art. 23<br />

bis Art. 25 des Steuergesetzes als anwendbar erklärt. Diese sinngemässe Anwendbarerklärung<br />

ist dahingehend zu verstehen, dass <strong>die</strong> Gemeindesteuerkasse<br />

einen Einspracheentscheid zu erlassen hat und gegen <strong>die</strong>se Beschwerde an <strong>die</strong><br />

Landessteuerkommission und gegen den Entscheid <strong>der</strong> Landessteuerkommission<br />

Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden kann.<br />

Im Verwaltungsverfahren ist <strong>die</strong> Regelung, dass einem untergeordneten Gemeindeorgan<br />

(Gemeindesteuerkasse) sowohl <strong>die</strong> Verfügungskompetenz wie Einsprachekompetenz<br />

zukommen soll, einzigartig.<br />

Um den Rechtsmittelweg bei Verfügungen aufgrund des Hundegesetzes möglichst<br />

einheitlich zu gestalten, wird vorgeschlagen, dass für Einsprachen gegen

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