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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Um den Unternehmen <strong>die</strong> Möglichkeit zu bieten, Ausschüttungen möglichst bald<br />

ohne Couponsteuerpflicht vornehmen zu können, wird für eine Übergangszeit<br />

ermöglicht, Altrücklagen durch befreiende Zahlung einer reduzierten Couponsteuer<br />

von einer künftigen Couponsteuerpflicht zu befreien. Wird ein Antrag<br />

nach Abs. 3 gestellt, ist eine reduzierte Couponsteuer auch ohne Ausschüttung<br />

fällig, sodass künftige Ausschüttungen insoweit keine weitere Steuerpflicht mehr<br />

auslösen.<br />

Für bestimmte juristische Personen und Treuunternehmen, <strong>die</strong> bislang nach dem<br />

alten Steuergesetz <strong>der</strong> Vermögens- und Erwerbssteuer unterlegen haben, sieht<br />

Abs. 4 eine Übergangszeit von fünf Jahren vor. Während <strong>die</strong>ses Zeitraums werden<br />

<strong>die</strong>se Unternehmen nur auf Antrag nach dem neuen Steuergesetz besteuert,<br />

sie können sich wahlweise auch nach dem bisher für sie geltenden Bestimmungen<br />

besteuern lassen. Nach Ablauf <strong>der</strong> fünfjährigen Übergangsfrist unterliegen<br />

sie allerdings ohne Wahlmöglichkeit <strong>der</strong> Besteuerung nach dem neuen Steuergesetz.<br />

Ähnliches gilt für juristische Personen und beson<strong>der</strong>e Vermögenswidmungen,<br />

<strong>die</strong> bislang den beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern unterlegen haben.<br />

Zu Art. 161 - Inkrafttreten<br />

In Art. 161 werden schliesslich <strong>die</strong> Zeitpunkte des Inkrafttretens des neuen Steuergesetzes<br />

bestimmt.<br />

4.2 Erläuterungen zu den übrigen Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

4.2.1 Abän<strong>der</strong>ung des Finanzausgleichsgesetzes<br />

Der geltende Art. 6 Abs. 2 und 3 des Finanzausgleichsgesetzes hält fest, dass sich<br />

<strong>die</strong> standardisierte Steuerkraft u.a. aus 70% <strong>der</strong> Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Kapitalund<br />

Ertragssteuer zusammensetzt. Nachdem das neue Steuergesetz keine Kapitalsteuer<br />

mehr vorsieht, waren <strong>die</strong>se Bestimmungen entsprechend anzupassen.

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