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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Bis zum Sommer 2008 hat <strong>die</strong> Arbeitsgruppe eine Steuerreformkonzeption im<br />

Sinne einer ganzheitlichen liechtensteinischen Steuerstrategie für natürliche und<br />

juristische Personen sowohl aus rein nationaler als auch insbeson<strong>der</strong>e aus internationaler,<br />

speziell europäischer Sicht erarbeitet und <strong>die</strong>se in einem Schlussbericht<br />

an <strong>die</strong> Regierung näher erläutert. Dieser wurde von <strong>der</strong> Regierung im August<br />

2008 positiv zur Kenntnis genommen. Die zentralen Massnahmen wurden<br />

im September 2008 veröffentlicht.<br />

Im vorliegenden Vernehmlassungsbericht wird nunmehr <strong>die</strong> konkrete Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Steuerreform und des Steuergesetzes einschliesslich verfahrensrechtlicher<br />

Aspekte, zahlreicher Weiterentwicklungen durch <strong>die</strong> Verwaltungspraxis und<br />

Rechtssprechung sowie erfor<strong>der</strong>licher Übergangslösungen dargelegt.<br />

1.3 Das bisherige Steuersystem<br />

Das <strong>der</strong>zeitige System basiert auf einer allgemeinen Vermögenssteuer mit ergänzen<strong>der</strong><br />

Erwerbssteuer für natürliche Personen und einer Kapital- und Ertragssteuer<br />

für Verbandspersonen. Bestimmte Verbandspersonen unterliegen davon<br />

abweichend den beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern. Daneben werden eine<br />

Grundstücksgewinnsteuer bei <strong>der</strong> Veräusserung von inländischen Grundstücken,<br />

eine Couponsteuer bei bestimmten Ausschüttungen und Zinszahlungen, eine<br />

Nachlasssteuer auf im Inland fällige Verlassenschaften sowie eine Erbanfalls- o-<br />

<strong>der</strong> Schenkungssteuer auf im Inland vollzogene Vermögenserwerbe von Todes<br />

wegen o<strong>der</strong> durch Schenkung erhoben.<br />

Personen ohne Erwerbstätigkeit in Liechtenstein können <strong>der</strong> Rentnersteuer unterliegen,<br />

wenn sie vom Ertrag ihres Vermögens o<strong>der</strong> von aus dem Ausland zufliessenden<br />

Bezügen leben.

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