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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Zwar geht auch das Steuerrecht vom Untersuchungsgrundsatz und einer umfassenden<br />

Untersuchungspflicht <strong>der</strong> Steuerbehörden aus, es gibt den Behörden jedoch<br />

nur relativ beschränkte Untersuchungsmittel in <strong>die</strong> Hand. Damit <strong>die</strong> Behörde<br />

ihrer Untersuchungspflicht nachkommen kann, ist <strong>der</strong> Steuerpflichtige kraft<br />

<strong>der</strong> ihm obliegenden Verfahrenspflichten verpflichtet, an <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong><br />

Steuerbehörden mitzuwirken.<br />

Abs. 2: Die Bestimmung regelt sodann <strong>die</strong> Beweismittel, welche <strong>die</strong> Steuerbehörden<br />

zur Feststellung des Sachverhaltes einholen können. So können sie Sachverständige<br />

beiziehen, Augenscheine durchführen, vom Steuerpflichtigen schriftlich<br />

o<strong>der</strong> mündlich Auskünfte o<strong>der</strong> Bescheinigungen verlangen und in dessen Geschäftsbücher<br />

und Belege Einsicht nehmen.<br />

Pendant zu <strong>die</strong>ser Bestimmung sind <strong>die</strong> Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen<br />

sowie Dritter. Dem Recht <strong>der</strong> Steuerbehörden, Einsicht in <strong>die</strong> Unterlagen zu<br />

erlangen, wird bei Berufsgeheimnisträgern eingeschränkt. Diese Einschränkung<br />

ist in Art. 95 Abs. 3 geregelt und zwar im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vorlagepflicht<br />

<strong>der</strong> Steuerpflichtigen. Auch <strong>die</strong> Bescheinigunsgspflicht Dritter wird in Art. 97 Abs.<br />

2 bei Berufsgeheimnisträgern eingeschränkt.<br />

3. Pflichten <strong>der</strong> Steuerpflichtigen<br />

Zu Art. 93 - Steuererklärung<br />

Abs. 1: Die Steuererklärungs- o<strong>der</strong> Deklarationspflicht ist <strong>die</strong> wichtigste Mitwirkungspflicht<br />

des Steuerpflichtigen. Die Steuerpflichtigen, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Vermögens- und<br />

Erwerbsteuer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ertragssteuer unterliegen, werden durch öffentliche<br />

Kundmachung und durch Zustellung des Steuerformulars zur Einreichung <strong>der</strong><br />

Steuererklärung aufgefor<strong>der</strong>t.

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