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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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den vom Landtag bestimmt. Die Landesteuerkommission hat ihren Geschäftsgang<br />

in einer Geschäftsordnung zu regeln.<br />

Von <strong>der</strong> Wahl in <strong>die</strong> Landessteuerkommission sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Regierung ausgeschlossen.<br />

Ebenfalls ausgeschlossen sind Angestellte <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />

sowie <strong>der</strong> Gemeindesteuerkassen, da <strong>die</strong>se bei den von <strong>der</strong> Landessteuerkommission<br />

zu beurteilenden Verfügungen und Entscheidungen mitwirken.<br />

Abs. 5.: Wie bei <strong>der</strong> Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten<br />

finden auf <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landessteuerkommission <strong>die</strong> Bestimmungen des<br />

Landesverwaltungspflegegesetzes über den Ausstand, <strong>die</strong> Verantwortlichkeit und<br />

<strong>der</strong> Verbot des Berichtens Anwendung.<br />

Zu Art. 81 - Kosten<br />

Diese Bestimmung entspricht dem geltenden Art. 11; sie regelt <strong>die</strong> Kostentragung<br />

für <strong>die</strong> einzelnen Steuerbehörden. Die Kosten <strong>der</strong> Steuerverwaltung und<br />

<strong>der</strong> Landessteuerkommission trägt das Land, <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Mitwirkung <strong>der</strong><br />

Gemeindeorgane beim Vollzug des Steuergesetzes trägt <strong>die</strong> jeweilige Gemeinde.<br />

B. Allgemeine Verfahrensgrundsätze<br />

1. Amtspflichten<br />

Zu Art. 82 - Schweigepflicht<br />

Abs. 1 regelt <strong>die</strong> Schweigepflicht <strong>der</strong> Behörden. Diese Bestimmung entspricht<br />

dem geltenden Art. 7 Abs. 1. Neu ist lediglich <strong>der</strong> letzte Satzteil, dass Dritten <strong>der</strong><br />

Einblick in amtliche Akten zu verweigern ist. Damit soll klar festgehalten werden,<br />

dass sich <strong>die</strong> Schweigepflicht nicht nur auf Auskünfte son<strong>der</strong>n auch auf Einblick in<br />

Akten bezieht.

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