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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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Dadurch wird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bisherigen liechtensteinischen Steuertradition<br />

<strong>die</strong> Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Steuerstandortes Liechtenstein<br />

grundlegend und nachhaltig gesichert und darüber hinaus <strong>die</strong> Rechtssicherheit<br />

erhöht und das Steuergesetz vereinfacht.<br />

1.2 Vorgehensweise<br />

Bereits seit dem Jahre 2001 erfolgte eine systematische Beobachtung und Aufarbeitung<br />

<strong>der</strong> internationalen Entwicklungen des Steuerrechts. Dabei wurde untersucht,<br />

welche steuerrechtlichen Anpassungen notwendig sind, um <strong>die</strong> internationale<br />

Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und Finanzplatzes<br />

Liechtenstein aufrecht zu erhalten. Es wurde festgestellt, welche<br />

Entwicklungen im internationalen Steuerrecht für Liechtenstein relevant sind,<br />

um frühzeitig darauf reagieren zu können. Darauf aufbauend hat in den Jahren<br />

2005 und 2006 eine vertiefte ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung<br />

<strong>die</strong>ser Entwicklungen und Vorschläge stattgefunden.<br />

Die von <strong>der</strong> Regierung im Oktober 2006 beauftragte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung<br />

einer Steuerrechtsrevision hat im Januar 2007 ein Dokument mit den<br />

Grundgedanken und Leitlinien für eine Reform des liechtensteinischen Steuerrechts<br />

erarbeitet (FL Tax Roadmap). Dieses hat <strong>die</strong> Liechtensteinische Regierung<br />

mit den Wirtschaftsverbänden erörtert, im Februar 2007 verabschiedet und anschliessend<br />

auf ihrem Internetportal veröffentlicht. Hierauf aufbauend sowie auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage eines Zwischenberichtes an <strong>die</strong> Regierung, den <strong>die</strong>se im Oktober<br />

2007 positiv zur Kenntnis genommen hat, hat <strong>die</strong> Arbeitsgruppe <strong>die</strong> Eckpunkte<br />

für eine Reform des liechtensteinischen Steuerrechts erarbeitet. Diese wurden<br />

mit den Wirtschaftsverbänden und weiteren Kreisen diskutiert und von <strong>der</strong> Regierung<br />

im April 2008 verabschiedet und anschliessend ebenfalls auf ihrem Internetportal<br />

veröffentlicht.

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