03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

114<br />

in gutem Glauben handelt, keine Haftungsrisiken zu befürchten (siehe Art. 27<br />

Abs. 3).<br />

Bei einer Reduktion <strong>der</strong> Quellensteuer gilt das entsprechende, nur dass von einem<br />

Steuerabzug nicht vollständig abgesehen werden darf. Der Vergütungsschuldner<br />

darf (und muss) aber den Steuerabzug zu dem reduzierten Satz vornehmen,<br />

wenn er eine entsprechende Bescheinigung <strong>der</strong> Steuerverwaltung erhält.<br />

Unabhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen einen Ausschluss o-<br />

<strong>der</strong> eine Reduktion des Steuereinbehalts vorsieht, gestattet Abs. 3 dem Zahlungsempfänger,<br />

eine Steuererstattung zu beantragen, wenn <strong>der</strong> Vergütungsschuldner<br />

einen – nach dem Doppelbesteuerungsabkommen – zu hohen Steuerabzugsbetrag<br />

einbehalten hat. Dies wird immer dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn <strong>der</strong> Zahlungsempfänger<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig einen Antrag nach Abs. 1 o<strong>der</strong> Abs. 2<br />

bei <strong>der</strong> Steuerverwaltung stellen konnte. Um sicherzustellen, dass dem Zahlungsempfänger<br />

auch in <strong>die</strong>sem Fällen nur <strong>die</strong> abkommensrechtlich zulässige<br />

Steuer auferlegt wird, ist ein entsprechendes Erstattungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu Art. 27 - Pflichten des Vergütungsschuldners<br />

Art. 27 regelt <strong>die</strong> Pflichten des Zahlungsverpflichteten (Vergütungsschuldners).<br />

Im Gegensatz zur ordentlichen Veranlagung, bei <strong>der</strong> <strong>die</strong> Deklaration durch <strong>die</strong><br />

steuerpflichtige Person im Vor<strong>der</strong>grund steht und <strong>die</strong>se daher <strong>die</strong> Hauptpflichten<br />

<strong>der</strong> ordnungsgemässen Steuererhebung treffen, kommt beim System <strong>der</strong> Quellensteuer<br />

dem Zahlungsverpflichteten <strong>die</strong> Schlüsselfunktion zu. Die Zahlungsverpflichteten<br />

haben daher in erster Linie für den korrekten Vollzug <strong>der</strong> Quellenbesteuerung<br />

zu sorgen und entsprechende Pflichten zu beachten (Abs. 1).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!