03.11.2013 Aufrufe

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

101<br />

und um Anreize für wirtschaftlich nicht sinnvolle Umstrukturierungsmassnahmen,<br />

<strong>die</strong> nur <strong>der</strong> Vermeidung <strong>der</strong> Besteuerung von Gewinnen aus <strong>der</strong> Veräusserung<br />

o<strong>der</strong> Aufgabe des Betriebes (Liquidationsgewinnen) <strong>die</strong>nen, zu senken,<br />

sieht Art. 24 Bst. p daher eine teilweise Steuerbefreiung <strong>der</strong> Liquidationsgewinne<br />

vor. Um eine mehrfache Inanspruchnahme zu verhin<strong>der</strong>n, ist Voraussetzung für<br />

<strong>die</strong> Steuerfreiheit, dass <strong>der</strong> gesamte Betrieb veräussert o<strong>der</strong> aufgegeben wird<br />

und <strong>der</strong> Steuerpflichtige in <strong>die</strong>sem Zusammenhang seine Erwerbstätigkeit definitiv<br />

einstellt.<br />

Zu Art. 16 - Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs<br />

In Art. 16 werden wie bisher <strong>die</strong> Einzelheiten bei <strong>der</strong> Ermittlung des steuerpflichtigen<br />

Erwerbs, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des zulässigen Abzugs von Gewinnungskosten,<br />

geregelt. Der Artikel ist gegenüber <strong>der</strong> bisherigen Fassung weitgehend<br />

unverän<strong>der</strong>t. Aus Gründen <strong>der</strong> Gesetzesverkürzung wurde in Abs. 1 Bst. b <strong>der</strong><br />

Verweis auf <strong>die</strong> ordnungsgemässe Buchhaltung gestrichen, da er redundant ist.<br />

Die jeweiligen Steuerpflichtigen sind bereits nach Art. 17 zur Buchführung verpflichtet,<br />

kommen sie <strong>die</strong>ser Pflicht nicht nach, kann ihnen <strong>der</strong> Abzug <strong>der</strong> Gewinnungskosten<br />

auch ohne geson<strong>der</strong>ten Hinweis versagt werden. Durch den Verweis<br />

auf Art. 54 Abs. 2 in Abs. 1 Bst. b Ziff. 2. wird klargestellt, dass entsprechende<br />

Kürzungen <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage des Eigenkapital-Zinsabzugs auch bei<br />

natürlichen Personen anzuwenden sind, um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden.<br />

Darüber hinaus wurde Abs. 1 Bst. b um <strong>die</strong> neue Ziffer 4. erweitert, <strong>der</strong><br />

in Anlehnung an <strong>die</strong> entsprechende Regelung in Art. 52 Abs. 3 DBG-CH eine temporäre<br />

Berücksichtigung von Verlusten in ausländischen Betriebsstätten erlaubt.<br />

Verzeichnet <strong>die</strong>se Betriebsstätte in den folgenden Jahren wie<strong>der</strong> Gewinne, erfolgt<br />

zeitlich unbegrenzt eine Nachversteuerung. Sowohl für <strong>die</strong> Verlustberücksichtigung<br />

als auch für <strong>die</strong> Nachversteuerung sind ausschliesslich <strong>die</strong> inländischen<br />

Gewinnermittlungsvorschriften massgebend.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!