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vernehmlassungsbericht der regierung betreffend die totalrevision

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zu 10% des steuerpflichtigen Reinertrages an gesetzlich anerkannte gemeinnützige<br />

Institutionen anerkannt werden sollen.<br />

Die Ertragssteuerpflicht von Unternehmen hängt mit dem Vorliegen des Sitzes<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsleitung in Liechtenstein o<strong>der</strong> mit dem Bestehen einer liechtensteinischen<br />

Betriebsstätte zusammen. Das Steuerkonzept sieht <strong>die</strong> Abschaffung<br />

<strong>der</strong> „Beson<strong>der</strong>en Gesellschaftssteuern“ für kommerziell tätige Sitzgesellschaften<br />

vor, da <strong>die</strong>se beson<strong>der</strong>e Steuerart <strong>die</strong> Gefahr einer Verletzung des EWR-<br />

Abkommens hinsichtlich des Verbots staatlicher Beihilfen in sich birgt. Die steuerliche<br />

Behandlung soll in Zukunft in <strong>die</strong> allgemeine Ertragsbesteuerung von juristischen<br />

Personen integriert werden. Mit <strong>der</strong> Reform soll <strong>der</strong> international ausgerichtete<br />

Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Liechtenstein über ein international<br />

wettbewerbsfähiges Steuersystem verfügen, das für wirtschaftlich tätige Unternehmen<br />

wie auch für Holdinggesellschaften steuerlich attraktiv ist. Eine Reduktion<br />

ausländischer Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden und Lizenzen kann aber<br />

auch in Zukunft nur durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen sowie<br />

durch <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> Mutter-Tochter-Richtlinie o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zinsen-Lizenzen-<br />

Richtlinie erreicht werden.<br />

Die notwendigen Neuregelungen zur Lösung <strong>die</strong>ser verschiedenen Themenstellungen<br />

sind vielschichtig, weshalb eine ganze Reihe von Gesetzesartikeln geän<strong>der</strong>t,<br />

weggelassen o<strong>der</strong> neu formuliert und strukturiert werden mussten. Darüber<br />

hinaus berücksichtigt <strong>die</strong> vorliegende Steuerreform notwendige und sinnvolle Än<strong>der</strong>ungen<br />

aus <strong>der</strong> Verwaltungspraxis. Im Verfahrensrecht wurden ebenfalls verschiedene<br />

Anpassungen vorgenommen, jedoch keine wesentlichen materiellen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen vorgesehen. Die Systematik wurde <strong>der</strong> aktuellen Gesetzgebungspraxis<br />

angepasst, wodurch es zu nicht unerheblichen Verän<strong>der</strong>ungen im Vergleich<br />

zum bisherigen Gesetz kommt. Das künftige Steueraufkommen und <strong>die</strong> entsprechenden<br />

finanziellen Auswirkungen können naturgemäss nicht genau vorausbestimmt<br />

werden. Neben strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen durch <strong>die</strong> Steuerreform sind<br />

internationale, finanzpolitische und konjunkturelle Faktoren mitentscheidend. Die<br />

möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Steuergesetzreform wurden anhand von umfangreichen<br />

Berechnungsmodellen analysiert. Den Steuerrückgängen im Unternehmensbereich<br />

aus dem Wegfall von bestimmten Steuerarten stehen zumindest höhere<br />

Einnahmen aus <strong>der</strong> neuen Tarifierung und aus <strong>der</strong> Übergangslösung im Be-

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