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NEWSLETTER<br />

Herausgeber: KIBIS <strong>Celle</strong> – Ausgabe Nr. 6/2010<br />

Unsere Themen:<br />

Pinnwand – Ehrenamtliche Tätigkeit<br />

versichern - Selbsthilfetag 2010 - Pressearbeit- Recht für SHG -<br />

Termine<br />

Pinnwand bei KIBIS-CELLE<br />

Auf dieser Pinnwand haben <strong>Celle</strong>r Selbsthilfegruppen jetzt die Möglichkeit, über unsere<br />

Internetseite eigene Nachrichten zu veröffentlichen, die auch für andere Selbsthilfegruppen<br />

interessant sind. Das können Erfahrungen sein, Angebote zur Kooperation, Fragen nach Tipps,<br />

Raumsuchen und -angebote, Veranstaltungen, die offen sind für Mitglieder von anderen<br />

Selbsthilfegruppen. Wenn Sie ein Anliegen Ihrer Selbsthilfegruppe hier anpinnen wollen, schicken<br />

Sie eine E-Mail an Kibis-Pinnwand@online.de. Wir sind gespannt darauf, wie sich unsere<br />

Pinnwand weiterhin füllen wird.<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend versichern<br />

Wer neben seinem Beruf noch ehrenamtlich tätig ist, der sollte unbedingt auf den richtigen<br />

Versicherungsschutz achten. Denn nicht immer besteht gesetzlicher Unfallschutz.<br />

Der gesetzliche Unfallschutz<br />

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass man als ehrenamtlicher Helfer<br />

grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt, wenn man das Ehrenamt freiwillig,<br />

unentgeltlich, auf Dauer und organisiert ausübt. Darüber hinaus sollte die Arbeit, die man<br />

ehrenamtlich leistet, anderen zugutekommen. Da der gesetzliche Unfallschutz aber teilweise<br />

eingeschränkt ist, sollte man zusätzlich auf eine private Versicherung setzen.<br />

Die Haftpflichtversicherung<br />

Generell sinnvoll ist aber auch eine private Haftpflichtversicherung, um bei Schäden, die durch<br />

einen selbst an Dritten entstanden sind, abgesichert zu sein. Im Regelfall muss man bei einem<br />

Haftpflichtschaden im Ehrenamt nicht selbst für die Schadensersatzforderungen aufkommen, da<br />

die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation in diesem Fall einspringt. Nach Auskunft der<br />

Verbraucherzentrale gilt dies zum Beispiel für Ehrenämter, die unter der Trägerschaft von Städten<br />

und Gemeinden ausgeübt werden<br />

Niedersachsen bietet ehrenamtlichen Menschen besseren Versicherungsschutz!<br />

Ministerpräsident Christian Wulff:<br />

„Wer sich freiwillig in seiner Freizeit für Kinder und Jugendliche einsetzt oder sich<br />

um Kranke und Alte kümmert, wer bei der Freiwilligen Feuerwehr Leben rettet<br />

oder unsere Natur und Tierwelt schützt, der soll sich keine Sorgen vor Notfällen<br />

machen müssen. Deswegen ist das Land hier aktiv geworden“.<br />

Einen ausführlichen Flyer zu diesem Thema „Ehrenamtliche Versicherung VGH“ finden Sie<br />

auf unserer Internetseite (www. Kibis-<strong>Celle</strong>.de) unter <strong>Download</strong>s.<br />

Wer ist in einer Selbsthilfegruppe über die VGH haftpflichtversichert?<br />

Ehrenamtlich Engagierte mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in einer Selbsthilfegruppe, die<br />

als Verein eingetragen ist, eine herausgehobene, leitende Tätigkeit haben (z.B. Vorstandsarbeit<br />

ausüben) sind während der Ausübung dieser Tätigkeit über die VGH haftpflichtversichert. Das<br />

Gleiche gilt für Engagierte in Selbsthilfegruppen mit Vereinsstrukturen und einer entsprechenden<br />

Tätigkeit. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn die genannten Personen aus dieser Tätigkeit<br />

auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz wegen Personen- oder<br />

Sachschäden in Anspruch genommen werden, die sie Anderen zugefügt haben.<br />

1


Wer ist in einer Selbsthilfegruppe nicht über die VGH haftpflichtversichert?<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Selbsthilfegruppe freiwillig engagieren und zu<br />

regelmäßigen Treffen zusammen kommen sind nicht über die VGH versichert. Eine<br />

Selbsthilfegruppe wird an dieser Stelle als loser Zusammenschluss von Einzelpersonen gesehen,<br />

sie ist nicht als Verein eingetragen und weist keine Vereinsstrukturen auf. Diese Einzelpersonen<br />

können sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Auch freiwillig Engagierte in<br />

Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen, aber keine<br />

herausgehobene, leitende Tätigkeit ausüben sind nicht über die VGH versichert.<br />

T i p p<br />

Für Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen,<br />

empfiehlt sich eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. So ist der Versicherungsschutz<br />

für alle ehrenamtlich Tätigen abgedeckt.<br />

Sonne satt am SHG-Tag der KIBIS<br />

Es war wieder soweit. es war Selbsthilfetag und einige der Selbsthilfegruppen hatten sich dazu angemeldet<br />

um durch einen Infostand in der Stadt auf sich aufmerksam zu machen. Meine Selbsthilfegruppe Morbus<br />

Crohn und Colitis Ulcerosa war natürlich auch dabei. Als ich also am Samstag den 29.05.2010 um 7.30 Uhr<br />

mit meinem Sechserträger (Multivitaminsaft natürlich) aus dem Haus ging, freute ich mich über das schöne<br />

Wetter.<br />

Noch nicht richtig in der Stadt angekommen,<br />

konnte ich mich darüber amüsieren, dass -3-<br />

erwachsene Männer von den Guttemplern<br />

versuchten, einen Pavillon mit -4- Beinen<br />

aufzustellen und eine Schar von japanischen<br />

Touristen dieses Spektakel interessiert<br />

beobachteten!...natürlich habe ich den drei<br />

Männern geholfen und quasi den 4.Mann<br />

ersetzt.<br />

Unseren eigenen Pavillon hatten wir - dank<br />

jahrelanger Übung - ruck zuck aufgebaut.<br />

Mit von der Partie in unserem Pavillon war<br />

die Tinnitusgruppe, die sogar zum Selbsthilfetag einen Hörtester mitgebracht hatten, durch den u.a. viele<br />

Leute an unseren Stand gelockt wurden.<br />

Wir selber hatten - wie immer - ein Preisrätsel mit einigen allgemeinen, jedoch auch amüsanten Fragen<br />

zum Verdauungstrakt. Was man gewinnen konnte, wird aber hier nicht verraten, nur so viel. jeder kann es<br />

gebrauchen?<br />

Beim besuchen der anderen Stände wurde ich von der Gruppe Venus angesprochen bezüglich eines sehr<br />

ernsten Themas. Sie sammeln derzeit Unterschriften für eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof, damit<br />

die Verjährung beim sexuellen Missbrauch aufgehoben wird.<br />

Als ich das gehört habe viel mir nur eines ein: Steuersünder werden härter bestraft als Sexualverbrecher!<br />

.wie ungerecht! Sollten Sie dieses auch ungerecht finden, sollten Sie sich bei der Gruppe Venus melden,<br />

damit auch Sie Ihre Unterschrift abgeben können.<br />

Auch die anderen Stände waren sehr informativ. Aber über jeden einzelnen Stand hier zu berichten würde<br />

den Rahmen dieses Kurzberichtes sprengen.<br />

Mein Fazit aus dem ganzen Tag ist, dass immer noch nicht genügend Menschen über uns und unsere<br />

Erkrankungen informiert sind und wir weiterhin solche Informationstage veranstalten sollten um in der<br />

Öffentlichkeit präsent zu sein!<br />

Maren Röder<br />

SHG Morbus Crohn/Colitis ulcerosa <strong>Celle</strong><br />

2


Pressearbeit<br />

Haben Sie sich nicht schon oft gefragt, warum in Ihrer Zeitung so wenig über die Arbeit Ihrer Gruppe/<br />

Vereins steht? Und haben Sie dann nicht auf die Zeitschrift geschimpft, ihr die Schuld in die Schuhe<br />

geschoben, wenn ein Bericht über ihre Arbeit nicht so ausgefallen war, wie Sie es sich gewünscht hätten?<br />

Viele von uns müssten diese Fragen mit ja beantworten.<br />

Aber wer sucht schon die Schuld für eine unzureichende oder manchmal gar fehlerhafte Berichterstattung<br />

bei sich selbst. Überprüfen Sie deshalb einmal kritisch Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Stellen Sie einmal fest, ob<br />

in Ihrer Gruppe überhaupt jemand für die Pressearbeit zuständig ist?<br />

Weitere Hilfen finden Sie auf unserer Internetseite unter <strong>Download</strong>. „Anleitung zur Pressearbeit“ und „ABC<br />

der Pressearbeit“.<br />

Selbsthilfetag 2010<br />

Recht für Selbsthilfegruppen<br />

Nach langen, sorgfältigen Recherchen und juristisch<br />

fachkundiger Zusammenarbeit mit der Münchner<br />

Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner ist im März 2010 das<br />

Grundlagenwerk "Recht für Selbsthilfegruppen" erschienen.<br />

■ Wer tritt für die Gruppe nach außen auf?<br />

■ Wer unterschreibt einen Förderantrag?<br />

■ Wer haftet bei Fehlern, Versäumnissen und Unfällen?<br />

■ Wer ist für einen Flyer presserechtlich verantwortlich?<br />

■ Ist ein Straßenfest steuerpflichtig?<br />

Fragen wie diese können nun endlich juristisch fundiert<br />

beantwortet werden. Das Werk befasst sich mit den<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen von nicht vereinsrechtlich<br />

organisierten Gruppen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />

Es geht um die Rechtsstellung der Gruppenmitglieder, um<br />

Vollmachts- und Vertretungsregeln sowie Haftungsfragen aus<br />

dem Vertrags- und Deliktsrecht. Außerdem werden aktuelle<br />

Bezüge zum Versicherungs-, Presse- und Steuerrecht<br />

hergestellt und viele praktische Tipps gegeben.<br />

„Recht für Selbsthilfegruppen“,<br />

SBN 978-3-940865-02-1, 16,- Euro ist im<br />

Buchhandel erhältlich<br />

AG SPAK Bücher<br />

Die KIBIS bedankt sich bei allen<br />

Mitwirkenden und Interessierten für den<br />

gelungenen 10. Selbsthilfetag!<br />

Besonders bedanken wir uns für die guten und<br />

treffenden Grußworte von Herrn Adasch (stellv.<br />

Landrat und Landtagsabgeordneter) , Herrn<br />

Bauer (Amtsarzt Landkreis) , sowie der<br />

Unterstützung von Herrn Kassel (Stadtrat <strong>Celle</strong>)<br />

und Herrn Vasterling (1.Vorsitzender des<br />

Sozialausschusses der Stadt <strong>Celle</strong>).<br />

Bild: Herr Adasch, Herr Bauer, Herr Schmidt, Herr Kassel und<br />

Herr Vasterling<br />

Foto: <strong>Celle</strong>r Kurier<br />

Herausgeber: KIBIS <strong>Celle</strong>. Zeitschrift für Mitglieder und Interessierte. V.i.S.d.P.: Claus-Dieter Schmidt, Winsen<br />

Tel. 05143-93791 Fax 05143 - 91713 E-Mail: Kibis-cds@online.de<br />

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