Download - KIBiS Celle
Download - KIBiS Celle
Download - KIBiS Celle
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
NEWSLETTER<br />
Herausgeber: KIBIS <strong>Celle</strong> – Ausgabe Nr. 6/2010<br />
Unsere Themen:<br />
Pinnwand – Ehrenamtliche Tätigkeit<br />
versichern - Selbsthilfetag 2010 - Pressearbeit- Recht für SHG -<br />
Termine<br />
Pinnwand bei KIBIS-CELLE<br />
Auf dieser Pinnwand haben <strong>Celle</strong>r Selbsthilfegruppen jetzt die Möglichkeit, über unsere<br />
Internetseite eigene Nachrichten zu veröffentlichen, die auch für andere Selbsthilfegruppen<br />
interessant sind. Das können Erfahrungen sein, Angebote zur Kooperation, Fragen nach Tipps,<br />
Raumsuchen und -angebote, Veranstaltungen, die offen sind für Mitglieder von anderen<br />
Selbsthilfegruppen. Wenn Sie ein Anliegen Ihrer Selbsthilfegruppe hier anpinnen wollen, schicken<br />
Sie eine E-Mail an Kibis-Pinnwand@online.de. Wir sind gespannt darauf, wie sich unsere<br />
Pinnwand weiterhin füllen wird.<br />
Ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend versichern<br />
Wer neben seinem Beruf noch ehrenamtlich tätig ist, der sollte unbedingt auf den richtigen<br />
Versicherungsschutz achten. Denn nicht immer besteht gesetzlicher Unfallschutz.<br />
Der gesetzliche Unfallschutz<br />
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass man als ehrenamtlicher Helfer<br />
grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt, wenn man das Ehrenamt freiwillig,<br />
unentgeltlich, auf Dauer und organisiert ausübt. Darüber hinaus sollte die Arbeit, die man<br />
ehrenamtlich leistet, anderen zugutekommen. Da der gesetzliche Unfallschutz aber teilweise<br />
eingeschränkt ist, sollte man zusätzlich auf eine private Versicherung setzen.<br />
Die Haftpflichtversicherung<br />
Generell sinnvoll ist aber auch eine private Haftpflichtversicherung, um bei Schäden, die durch<br />
einen selbst an Dritten entstanden sind, abgesichert zu sein. Im Regelfall muss man bei einem<br />
Haftpflichtschaden im Ehrenamt nicht selbst für die Schadensersatzforderungen aufkommen, da<br />
die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation in diesem Fall einspringt. Nach Auskunft der<br />
Verbraucherzentrale gilt dies zum Beispiel für Ehrenämter, die unter der Trägerschaft von Städten<br />
und Gemeinden ausgeübt werden<br />
Niedersachsen bietet ehrenamtlichen Menschen besseren Versicherungsschutz!<br />
Ministerpräsident Christian Wulff:<br />
„Wer sich freiwillig in seiner Freizeit für Kinder und Jugendliche einsetzt oder sich<br />
um Kranke und Alte kümmert, wer bei der Freiwilligen Feuerwehr Leben rettet<br />
oder unsere Natur und Tierwelt schützt, der soll sich keine Sorgen vor Notfällen<br />
machen müssen. Deswegen ist das Land hier aktiv geworden“.<br />
Einen ausführlichen Flyer zu diesem Thema „Ehrenamtliche Versicherung VGH“ finden Sie<br />
auf unserer Internetseite (www. Kibis-<strong>Celle</strong>.de) unter <strong>Download</strong>s.<br />
Wer ist in einer Selbsthilfegruppe über die VGH haftpflichtversichert?<br />
Ehrenamtlich Engagierte mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in einer Selbsthilfegruppe, die<br />
als Verein eingetragen ist, eine herausgehobene, leitende Tätigkeit haben (z.B. Vorstandsarbeit<br />
ausüben) sind während der Ausübung dieser Tätigkeit über die VGH haftpflichtversichert. Das<br />
Gleiche gilt für Engagierte in Selbsthilfegruppen mit Vereinsstrukturen und einer entsprechenden<br />
Tätigkeit. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn die genannten Personen aus dieser Tätigkeit<br />
auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz wegen Personen- oder<br />
Sachschäden in Anspruch genommen werden, die sie Anderen zugefügt haben.<br />
1
Wer ist in einer Selbsthilfegruppe nicht über die VGH haftpflichtversichert?<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Selbsthilfegruppe freiwillig engagieren und zu<br />
regelmäßigen Treffen zusammen kommen sind nicht über die VGH versichert. Eine<br />
Selbsthilfegruppe wird an dieser Stelle als loser Zusammenschluss von Einzelpersonen gesehen,<br />
sie ist nicht als Verein eingetragen und weist keine Vereinsstrukturen auf. Diese Einzelpersonen<br />
können sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Auch freiwillig Engagierte in<br />
Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen, aber keine<br />
herausgehobene, leitende Tätigkeit ausüben sind nicht über die VGH versichert.<br />
T i p p<br />
Für Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen,<br />
empfiehlt sich eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. So ist der Versicherungsschutz<br />
für alle ehrenamtlich Tätigen abgedeckt.<br />
Sonne satt am SHG-Tag der KIBIS<br />
Es war wieder soweit. es war Selbsthilfetag und einige der Selbsthilfegruppen hatten sich dazu angemeldet<br />
um durch einen Infostand in der Stadt auf sich aufmerksam zu machen. Meine Selbsthilfegruppe Morbus<br />
Crohn und Colitis Ulcerosa war natürlich auch dabei. Als ich also am Samstag den 29.05.2010 um 7.30 Uhr<br />
mit meinem Sechserträger (Multivitaminsaft natürlich) aus dem Haus ging, freute ich mich über das schöne<br />
Wetter.<br />
Noch nicht richtig in der Stadt angekommen,<br />
konnte ich mich darüber amüsieren, dass -3-<br />
erwachsene Männer von den Guttemplern<br />
versuchten, einen Pavillon mit -4- Beinen<br />
aufzustellen und eine Schar von japanischen<br />
Touristen dieses Spektakel interessiert<br />
beobachteten!...natürlich habe ich den drei<br />
Männern geholfen und quasi den 4.Mann<br />
ersetzt.<br />
Unseren eigenen Pavillon hatten wir - dank<br />
jahrelanger Übung - ruck zuck aufgebaut.<br />
Mit von der Partie in unserem Pavillon war<br />
die Tinnitusgruppe, die sogar zum Selbsthilfetag einen Hörtester mitgebracht hatten, durch den u.a. viele<br />
Leute an unseren Stand gelockt wurden.<br />
Wir selber hatten - wie immer - ein Preisrätsel mit einigen allgemeinen, jedoch auch amüsanten Fragen<br />
zum Verdauungstrakt. Was man gewinnen konnte, wird aber hier nicht verraten, nur so viel. jeder kann es<br />
gebrauchen?<br />
Beim besuchen der anderen Stände wurde ich von der Gruppe Venus angesprochen bezüglich eines sehr<br />
ernsten Themas. Sie sammeln derzeit Unterschriften für eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof, damit<br />
die Verjährung beim sexuellen Missbrauch aufgehoben wird.<br />
Als ich das gehört habe viel mir nur eines ein: Steuersünder werden härter bestraft als Sexualverbrecher!<br />
.wie ungerecht! Sollten Sie dieses auch ungerecht finden, sollten Sie sich bei der Gruppe Venus melden,<br />
damit auch Sie Ihre Unterschrift abgeben können.<br />
Auch die anderen Stände waren sehr informativ. Aber über jeden einzelnen Stand hier zu berichten würde<br />
den Rahmen dieses Kurzberichtes sprengen.<br />
Mein Fazit aus dem ganzen Tag ist, dass immer noch nicht genügend Menschen über uns und unsere<br />
Erkrankungen informiert sind und wir weiterhin solche Informationstage veranstalten sollten um in der<br />
Öffentlichkeit präsent zu sein!<br />
Maren Röder<br />
SHG Morbus Crohn/Colitis ulcerosa <strong>Celle</strong><br />
2
Pressearbeit<br />
Haben Sie sich nicht schon oft gefragt, warum in Ihrer Zeitung so wenig über die Arbeit Ihrer Gruppe/<br />
Vereins steht? Und haben Sie dann nicht auf die Zeitschrift geschimpft, ihr die Schuld in die Schuhe<br />
geschoben, wenn ein Bericht über ihre Arbeit nicht so ausgefallen war, wie Sie es sich gewünscht hätten?<br />
Viele von uns müssten diese Fragen mit ja beantworten.<br />
Aber wer sucht schon die Schuld für eine unzureichende oder manchmal gar fehlerhafte Berichterstattung<br />
bei sich selbst. Überprüfen Sie deshalb einmal kritisch Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Stellen Sie einmal fest, ob<br />
in Ihrer Gruppe überhaupt jemand für die Pressearbeit zuständig ist?<br />
Weitere Hilfen finden Sie auf unserer Internetseite unter <strong>Download</strong>. „Anleitung zur Pressearbeit“ und „ABC<br />
der Pressearbeit“.<br />
Selbsthilfetag 2010<br />
Recht für Selbsthilfegruppen<br />
Nach langen, sorgfältigen Recherchen und juristisch<br />
fachkundiger Zusammenarbeit mit der Münchner<br />
Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner ist im März 2010 das<br />
Grundlagenwerk "Recht für Selbsthilfegruppen" erschienen.<br />
■ Wer tritt für die Gruppe nach außen auf?<br />
■ Wer unterschreibt einen Förderantrag?<br />
■ Wer haftet bei Fehlern, Versäumnissen und Unfällen?<br />
■ Wer ist für einen Flyer presserechtlich verantwortlich?<br />
■ Ist ein Straßenfest steuerpflichtig?<br />
Fragen wie diese können nun endlich juristisch fundiert<br />
beantwortet werden. Das Werk befasst sich mit den<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen von nicht vereinsrechtlich<br />
organisierten Gruppen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />
Es geht um die Rechtsstellung der Gruppenmitglieder, um<br />
Vollmachts- und Vertretungsregeln sowie Haftungsfragen aus<br />
dem Vertrags- und Deliktsrecht. Außerdem werden aktuelle<br />
Bezüge zum Versicherungs-, Presse- und Steuerrecht<br />
hergestellt und viele praktische Tipps gegeben.<br />
„Recht für Selbsthilfegruppen“,<br />
SBN 978-3-940865-02-1, 16,- Euro ist im<br />
Buchhandel erhältlich<br />
AG SPAK Bücher<br />
Die KIBIS bedankt sich bei allen<br />
Mitwirkenden und Interessierten für den<br />
gelungenen 10. Selbsthilfetag!<br />
Besonders bedanken wir uns für die guten und<br />
treffenden Grußworte von Herrn Adasch (stellv.<br />
Landrat und Landtagsabgeordneter) , Herrn<br />
Bauer (Amtsarzt Landkreis) , sowie der<br />
Unterstützung von Herrn Kassel (Stadtrat <strong>Celle</strong>)<br />
und Herrn Vasterling (1.Vorsitzender des<br />
Sozialausschusses der Stadt <strong>Celle</strong>).<br />
Bild: Herr Adasch, Herr Bauer, Herr Schmidt, Herr Kassel und<br />
Herr Vasterling<br />
Foto: <strong>Celle</strong>r Kurier<br />
Herausgeber: KIBIS <strong>Celle</strong>. Zeitschrift für Mitglieder und Interessierte. V.i.S.d.P.: Claus-Dieter Schmidt, Winsen<br />
Tel. 05143-93791 Fax 05143 - 91713 E-Mail: Kibis-cds@online.de<br />
3