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Aufenthaltstitel für Forschende

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Antrag auf Anerkennung zum Abschluss von<br />

Aufnahmevereinbarungen nach §20 AufenthG<br />

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Do<br />

wnloads/Infothek/Forschung/Forschungseinricht<br />

ungen/02kurzantrag.pdf?__blob=publicationFile<br />

Bei überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen<br />

ist keine Kostenübernahmeerklärung mehr<br />

erforderlich. Auszug aus Haushaltsplan oder<br />

Finanzplan/GuV genügt <strong>für</strong> Nachweis über<br />

überwiegend öffentliche Finanzierung.<br />

Anschriften der Forschungsstätten: Nur als Anlage<br />

auszufüllen, wenn aus einem Organigramm oder<br />

einem Haushaltsplan nicht auf einen Blick hervorgeht,<br />

dass sie zur Einrichtung gehören. Fakultäten oder<br />

Einrichtungen, die organisatorisch abhängiger Teil<br />

sind, sind durch die Anerkennung abgedeckt und<br />

müssen nicht einzeln aufgeführt werden.<br />

Anträge an:<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge<br />

Anerkennung von Forschungseinrichtungen<br />

Referat 22 FIII<br />

Frankenstraße 210<br />

90461 Nürnberg<br />

Stand: 14.05.2013<br />

Folie 19

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