Aufenthaltstitel für Forschende
Aufenthaltstitel für Forschende
Aufenthaltstitel für Forschende
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Antrag auf Anerkennung zum Abschluss von<br />
Aufnahmevereinbarungen nach §20 AufenthG<br />
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Do<br />
wnloads/Infothek/Forschung/Forschungseinricht<br />
ungen/02kurzantrag.pdf?__blob=publicationFile<br />
Bei überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen<br />
ist keine Kostenübernahmeerklärung mehr<br />
erforderlich. Auszug aus Haushaltsplan oder<br />
Finanzplan/GuV genügt <strong>für</strong> Nachweis über<br />
überwiegend öffentliche Finanzierung.<br />
Anschriften der Forschungsstätten: Nur als Anlage<br />
auszufüllen, wenn aus einem Organigramm oder<br />
einem Haushaltsplan nicht auf einen Blick hervorgeht,<br />
dass sie zur Einrichtung gehören. Fakultäten oder<br />
Einrichtungen, die organisatorisch abhängiger Teil<br />
sind, sind durch die Anerkennung abgedeckt und<br />
müssen nicht einzeln aufgeführt werden.<br />
Anträge an:<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge<br />
Anerkennung von Forschungseinrichtungen<br />
Referat 22 FIII<br />
Frankenstraße 210<br />
90461 Nürnberg<br />
Stand: 14.05.2013<br />
Folie 19