Aufenthaltstitel für Forschende

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§16 IV AufenthG Arbeitssuche • Erfolgreiche Absolventen deutscher Hochschulen können nach Abschluss des Studiums bis zu 18 Monate einen Titel zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes (= ihrer Qualifikation entsprechend) erhalten und währenddessen voll erwerbstätig sein. § 18c AufenthG • Mit einem deutschen/anerkannten/vergleichbaren Hochschulabschluss und bei gesichertem Lebensunterhalt kann für die Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes ein AT von bis zu sechs Monaten Gültigkeit ausgestellt werden, jedoch ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit. Stand: 14.05.2013 Folie 16

ZUSAMMENFASSUNG Stand: 14.05.2013 Folie 17

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Stand: 14.05.2013<br />

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