Aufenthaltstitel für Forschende
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§16 IV AufenthG<br />
Arbeitssuche<br />
• Erfolgreiche Absolventen deutscher Hochschulen können<br />
nach Abschluss des Studiums bis zu 18 Monate einen Titel<br />
zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes (= ihrer<br />
Qualifikation entsprechend) erhalten und währenddessen<br />
voll erwerbstätig sein.<br />
§ 18c AufenthG<br />
• Mit einem deutschen/anerkannten/vergleichbaren<br />
Hochschulabschluss und bei gesichertem Lebensunterhalt<br />
kann <strong>für</strong> die Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes ein<br />
AT von bis zu sechs Monaten Gültigkeit ausgestellt werden,<br />
jedoch ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit.<br />
Stand: 14.05.2013<br />
Folie 16