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Aufenthaltstitel für Forschende

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§16 IV AufenthG<br />

Arbeitssuche<br />

• Erfolgreiche Absolventen deutscher Hochschulen können<br />

nach Abschluss des Studiums bis zu 18 Monate einen Titel<br />

zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes (= ihrer<br />

Qualifikation entsprechend) erhalten und währenddessen<br />

voll erwerbstätig sein.<br />

§ 18c AufenthG<br />

• Mit einem deutschen/anerkannten/vergleichbaren<br />

Hochschulabschluss und bei gesichertem Lebensunterhalt<br />

kann <strong>für</strong> die Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes ein<br />

AT von bis zu sechs Monaten Gültigkeit ausgestellt werden,<br />

jedoch ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit.<br />

Stand: 14.05.2013<br />

Folie 16

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