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Geschichte des GIBZ.pdf - Knowledge Factory

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Universität Zürich<br />

Stefan Rickli<br />

KM3b: Qualitative Forschungsmethoden - Historische und textanalytische Verfahren HS 2009 / FS 2010<br />

Lehrer. Als dringendste Probleme in den Landschulen erkannte der Erziehungsrat den noch fehlenden<br />

Schulzwang, die materielle Lage und die fachlich unbefriedigende Qualifikation einiger<br />

Lehrer, die schlechten Lehrmethoden, den Mangel an Schulbüchern und Unterrichtsplänen sowie<br />

unzureichende Schulräume. An der konstituierenden Sitzung <strong>des</strong> Erziehungsrates vom 9. Mai<br />

1803 unterbreitete Dekan Bossard seinen in kurzer Zeit entworfenen allgemeinen Lehrplan „zur<br />

Verbesserung der sämtlichen Schulen <strong>des</strong> Kantons Zug“ (Bossard 1984, S.201). Die eingreifendste<br />

Massnahme war die Anordnung der allgemeinen Schulpflicht. Die Gemeinden wurden aufgefordert,<br />

nebst den bestehenden Winterschulen auch Sommerschulen einzuführen. Im Übrigen hatte<br />

jede Gemeinde eine Schulkommission zu schaffen (vgl. Bossard 1984, S.202). Der alljährlich<br />

verlangte Rapport aus den Gemeinden und die Protokolle der Schulinspektoren zeigten dem Erziehungsrat,<br />

welche Fortschritte und Probleme die einzelnen Schulen aufwiesen (vgl. Bossard<br />

1984, S.203). Die Arbeit <strong>des</strong> Erziehungsrates zeigte, dass vor allem Verbesserungen in den Bereichen<br />

Lehrmethode, Schulbesuch und Lehrpersonenausbildung angestrebt werden sollten (vgl.<br />

Bossard 1984, S.203). So kam es am 8. Oktober 1806 sogar zur ersten Weiterbildungstagung der<br />

Lehrerschaft <strong>des</strong> Kantons Zug. Nicht alle Bürger befürworteten allerdings eine Verbesserung <strong>des</strong><br />

Schulwesens, da dies als Bevormundung der Politik und als Angriff auf Sitte und Moral verschrien<br />

wurde (vgl. Bossard 1984, S.209).<br />

4<br />

2.3 Erste Ansätze zur Einführung einer Zeichnungsschule an der städtischen Knabenschule<br />

Trotz der zentralen Erziehungsbehörde hatten einige Gemein<strong>des</strong>chulen, im Gegensatz zur städtischen<br />

Knabenschule Zug, grosse Mühe sich zu entfalten. Hindernd waren dabei die starke Bindung<br />

an überlieferte Gepflogenheiten, eine gewisse passive, unkritische Selbstzufriedenheit,<br />

Trägheit <strong>des</strong> Denkens, Angst vor Neuerungen sowie die Finanzknappheit mancher Gemeinden.<br />

Schnelle und vorzeigbare Erfolge waren hauptsächlich auf starke Persönlichkeiten zurückzuführen<br />

(vgl. Bossard 1984, S.218). Beim Ausbau der städtischen Knabenschule Zug war es vor allem<br />

Franz Xaver Brandenberg, welcher unermüdlich bestrebt war mit seinem Erziehungseifer und viel<br />

Publizität bildungsfeindliche Kreise zu isolieren (vgl. Bossard 1984, S. 212). Mit Blick auf die<br />

Einführung einer Zeichnungsschule waren die Bestrebungen von Kunstmaler Johann Kaspar<br />

Moos bedeutend. Er schlug 1805 die Einführung <strong>des</strong> Zeichenunterrichtes als Fach vor. Mit der<br />

Umsetzung dieses Ausbauplanes hätte die Berufsbildung im Kanton Zug bereits viel früher seine<br />

Einführung erlebt. Die Idee von Johann Kaspar Moos scheiterte aber am Veto <strong>des</strong> Stadtrates, welcher<br />

den Vorschlag ablehnte (vgl. Bossard 1984, S.213). So sollte es noch bis zum Jahre 1830<br />

dauern, ehe die Zeichnungsschule in der städtischen Knabenschule realisiert wurde.<br />

2.4 Die Abschaffung <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />

Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft kam auch das Ende <strong>des</strong> einflussreichen Erziehungsrates.<br />

Am 29. Dezember 1813 setzten die alten eidgenössischen Stände die Mediationsverfassung<br />

ausser Kraft. Bereits einen Tag später ratifizierte der Zuger Stadt- und Amtrat diese beschlossene<br />

Übereinkunft. Mit diesem Akt hob er indirekt auch die Kantonsverfassung von 1803 auf. Dies<br />

bedeutete ebenso die Auflösung der darauf beruhenden Kantonsorganisationen (vgl. Morosoli,<br />

S.69). Zwar setzte auch die neue Kantonsverfassung von 1814 fest, der Kantonsrat habe über das<br />

Erziehungswesen und über die öffentlichen Lehranstalten zu wachen. Als es aber um die Bestimmung<br />

<strong>des</strong> kantonalen Wächters in Form eines Erziehungsrates ging, mochten sich die Gemeinden<br />

nicht mehr unter kantonale Aufsicht stellen (vgl. Morosoli 1991, S.344). Die Tätigkeit und die<br />

kantonale Einmischung durch den Erziehungsrat, welcher von Stadtbürgern beherrscht wurde,<br />

ging den verantwortlichen Gemeinderäten zu weit (vgl. Morosoli 1991, S.354). Sie kritisierten<br />

insbesondere, dass die neue Schule zu viel koste. So mussten die Gemeinden Schulräume einrichten,<br />

die Lehrer anständig besolden und Lehrmittel für bedürftige Kinder zur Verfügung stellen<br />

(vgl. Morosoli 1991, S. 353). Hinzu kamen allgemeine zeitkritische Einwände gegen Tendenzen<br />

der Aufklärung. So urteilte Pfarrer Joseph Franz Schön in einer Propagandaschrift „Ehemals hatte<br />

man keine Schulen, und es gieng besser als itzt, wo man alles aufgeklärt wissen will“ (Morosoli

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