Geschichte des GIBZ.pdf - Knowledge Factory
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Universität Zürich<br />
Stefan Rickli<br />
KM3b: Qualitative Forschungsmethoden - Historische und textanalytische Verfahren HS 2009 / FS 2010<br />
Lehrer. Als dringendste Probleme in den Landschulen erkannte der Erziehungsrat den noch fehlenden<br />
Schulzwang, die materielle Lage und die fachlich unbefriedigende Qualifikation einiger<br />
Lehrer, die schlechten Lehrmethoden, den Mangel an Schulbüchern und Unterrichtsplänen sowie<br />
unzureichende Schulräume. An der konstituierenden Sitzung <strong>des</strong> Erziehungsrates vom 9. Mai<br />
1803 unterbreitete Dekan Bossard seinen in kurzer Zeit entworfenen allgemeinen Lehrplan „zur<br />
Verbesserung der sämtlichen Schulen <strong>des</strong> Kantons Zug“ (Bossard 1984, S.201). Die eingreifendste<br />
Massnahme war die Anordnung der allgemeinen Schulpflicht. Die Gemeinden wurden aufgefordert,<br />
nebst den bestehenden Winterschulen auch Sommerschulen einzuführen. Im Übrigen hatte<br />
jede Gemeinde eine Schulkommission zu schaffen (vgl. Bossard 1984, S.202). Der alljährlich<br />
verlangte Rapport aus den Gemeinden und die Protokolle der Schulinspektoren zeigten dem Erziehungsrat,<br />
welche Fortschritte und Probleme die einzelnen Schulen aufwiesen (vgl. Bossard<br />
1984, S.203). Die Arbeit <strong>des</strong> Erziehungsrates zeigte, dass vor allem Verbesserungen in den Bereichen<br />
Lehrmethode, Schulbesuch und Lehrpersonenausbildung angestrebt werden sollten (vgl.<br />
Bossard 1984, S.203). So kam es am 8. Oktober 1806 sogar zur ersten Weiterbildungstagung der<br />
Lehrerschaft <strong>des</strong> Kantons Zug. Nicht alle Bürger befürworteten allerdings eine Verbesserung <strong>des</strong><br />
Schulwesens, da dies als Bevormundung der Politik und als Angriff auf Sitte und Moral verschrien<br />
wurde (vgl. Bossard 1984, S.209).<br />
4<br />
2.3 Erste Ansätze zur Einführung einer Zeichnungsschule an der städtischen Knabenschule<br />
Trotz der zentralen Erziehungsbehörde hatten einige Gemein<strong>des</strong>chulen, im Gegensatz zur städtischen<br />
Knabenschule Zug, grosse Mühe sich zu entfalten. Hindernd waren dabei die starke Bindung<br />
an überlieferte Gepflogenheiten, eine gewisse passive, unkritische Selbstzufriedenheit,<br />
Trägheit <strong>des</strong> Denkens, Angst vor Neuerungen sowie die Finanzknappheit mancher Gemeinden.<br />
Schnelle und vorzeigbare Erfolge waren hauptsächlich auf starke Persönlichkeiten zurückzuführen<br />
(vgl. Bossard 1984, S.218). Beim Ausbau der städtischen Knabenschule Zug war es vor allem<br />
Franz Xaver Brandenberg, welcher unermüdlich bestrebt war mit seinem Erziehungseifer und viel<br />
Publizität bildungsfeindliche Kreise zu isolieren (vgl. Bossard 1984, S. 212). Mit Blick auf die<br />
Einführung einer Zeichnungsschule waren die Bestrebungen von Kunstmaler Johann Kaspar<br />
Moos bedeutend. Er schlug 1805 die Einführung <strong>des</strong> Zeichenunterrichtes als Fach vor. Mit der<br />
Umsetzung dieses Ausbauplanes hätte die Berufsbildung im Kanton Zug bereits viel früher seine<br />
Einführung erlebt. Die Idee von Johann Kaspar Moos scheiterte aber am Veto <strong>des</strong> Stadtrates, welcher<br />
den Vorschlag ablehnte (vgl. Bossard 1984, S.213). So sollte es noch bis zum Jahre 1830<br />
dauern, ehe die Zeichnungsschule in der städtischen Knabenschule realisiert wurde.<br />
2.4 Die Abschaffung <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />
Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft kam auch das Ende <strong>des</strong> einflussreichen Erziehungsrates.<br />
Am 29. Dezember 1813 setzten die alten eidgenössischen Stände die Mediationsverfassung<br />
ausser Kraft. Bereits einen Tag später ratifizierte der Zuger Stadt- und Amtrat diese beschlossene<br />
Übereinkunft. Mit diesem Akt hob er indirekt auch die Kantonsverfassung von 1803 auf. Dies<br />
bedeutete ebenso die Auflösung der darauf beruhenden Kantonsorganisationen (vgl. Morosoli,<br />
S.69). Zwar setzte auch die neue Kantonsverfassung von 1814 fest, der Kantonsrat habe über das<br />
Erziehungswesen und über die öffentlichen Lehranstalten zu wachen. Als es aber um die Bestimmung<br />
<strong>des</strong> kantonalen Wächters in Form eines Erziehungsrates ging, mochten sich die Gemeinden<br />
nicht mehr unter kantonale Aufsicht stellen (vgl. Morosoli 1991, S.344). Die Tätigkeit und die<br />
kantonale Einmischung durch den Erziehungsrat, welcher von Stadtbürgern beherrscht wurde,<br />
ging den verantwortlichen Gemeinderäten zu weit (vgl. Morosoli 1991, S.354). Sie kritisierten<br />
insbesondere, dass die neue Schule zu viel koste. So mussten die Gemeinden Schulräume einrichten,<br />
die Lehrer anständig besolden und Lehrmittel für bedürftige Kinder zur Verfügung stellen<br />
(vgl. Morosoli 1991, S. 353). Hinzu kamen allgemeine zeitkritische Einwände gegen Tendenzen<br />
der Aufklärung. So urteilte Pfarrer Joseph Franz Schön in einer Propagandaschrift „Ehemals hatte<br />
man keine Schulen, und es gieng besser als itzt, wo man alles aufgeklärt wissen will“ (Morosoli