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Geschichte des GIBZ.pdf - Knowledge Factory

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Universität Zürich<br />

Stefan Rickli<br />

KM3b: Qualitative Forschungsmethoden - Historische und textanalytische Verfahren HS 2009 / FS 2010<br />

Was den Forschungsstand in Bezug auf die Fragestellung anbelangt, so gibt es wenig Material.<br />

Die meisten Forschungen befassen sich mit der <strong>Geschichte</strong> der Berufsbildung im gesamtschweizerischen<br />

Kontext und über einen Zeitraum, welcher sich von der Anfangszeit der Berufsfachschulen<br />

bis zur Gegenwart erstreckt. Für den Kanton Zug und die vorliegende Arbeit sind zwei<br />

Dissertationen bedeutend. Zum einen befasste sich Carl Bossard (1984) in seiner Arbeit mit der<br />

Bildungs- und Schulgeschichte von Stadt und Land Zug in der Zeit von 1750 bis 1815. Seine ursprüngliche<br />

Absicht, das zugerische Schulwesen bis in die zweite Hälfte <strong>des</strong> 19. Jahrhunderts zu<br />

verfolgen, konnte er nicht berücksichtigen. In diesem Sinne ist die vorliegende Arbeit ein kleiner<br />

Beitrag, welcher den Faden von Carl Bossard aufgreift und weiterspinnt. Im Weiteren ist die ausführliche<br />

Dissertationsarbeit von Renato Morosoli (1991) von Bedeutung. Er verfolgt in seiner<br />

Arbeit die politischen Ereignisse <strong>des</strong> Kantons Zug zwischen 1803 und 1831. Dabei beleuchtet er<br />

die Thematik Schule und Erziehung in einem gesonderten Kapitel. Allerdings beschränkt auch er<br />

sich zum grossen Teil auf den Zeitraum zwischen 1803 und 1814. Aus diesem Grund musste ich<br />

vor allem mit Quellenmaterial arbeiten. Um politische Entscheidungen und Prozesse nachvollziehen<br />

zu können, eignen sich Protokolle als Quellen. Für diese Arbeit habe ich mit Protokollen <strong>des</strong><br />

Stadtrates von Zug aus den Jahren 1829 und 1830 gearbeitet. Die Protokolle wurden von Hand<br />

und in Sütterlinschrift verfasst. Das Entziffern der Schrift ist daher eine grosse und zeitaufwendige<br />

Herausforderung. Zudem weisen die Protokolleinträge Lücken auf, womit allfällige wichtige<br />

Informationen fehlen. Mit Hilfe von Zeitungsartikeln aus der Gründungszeit lassen sich einige<br />

dieser Lücken schliessen. Einen entscheidenden Beitrag zur Bearbeitung der Fragestellung leistet<br />

die Jubiläumsschrift, welche anlässlich <strong>des</strong> hundertjährigen Bestehens der Gewerbeschule Zug<br />

verfasst wurde und der „Plan der öffentlichen Lehranstalt der Stadtgemeinde Zug sammt beleuchtendem<br />

Berichte“. Dieser beinhaltet Erklärungen zu den Beweggründen für die Errichtung einer<br />

Zeichnungsschule und zeigt auf, welche Vorstellungen die Schulkommission der Stadtgemeinde<br />

Zug in Bezug auf die Organisationsstruktur der Schule hatte.<br />

3<br />

2. Das Schulwesen <strong>des</strong> Kantons Zug zur Zeit der Mediation und Regeneration (1803 – 1814)<br />

2.1 Die Gründung <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />

Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 brachte den Kantonen ihre Souveränität zurück (vgl.<br />

Bossard 1984, S.194). Für den Übergang von der alten zur neuen Ordnung, setzte die Mediationsverfassung<br />

Stan<strong>des</strong>kommissionen ein. Für Zug bestand diese Kommission aus 7 Mitgliedern. Wesentliche<br />

Aufgabe der Stan<strong>des</strong>kommission war es, die Artikel der kantonalen Mediationsverfassung<br />

im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten zu präzisieren. Die Kantonsorganisation von<br />

Zug wurde am 11. April 1803 an der Landsgemeinde einstimmig angenommen (vgl. Morosoli<br />

1991, S.62). Sie legte unter anderem auch den Aufbau aller Behörden fest (vgl. Morosoli 1991,<br />

S.63). Die Ideen <strong>des</strong> Baarers Franz Joseph Andermatt fanden in Form der Kommission <strong>des</strong> Stadtund<br />

Amtrates Eingang in die Kantonsorganisation. Unter anderem hatte diese Kommission unter<br />

Zuzug von Sachverständigen die Verantwortung für das Bildungswesen (vgl. Morosoli 1991,<br />

S.64). Der Kommission gehörte Dekan Bossard an. Er und die ihm nahestehenden Personen setzten<br />

Schulreformen durch. Ihr Hauptanliegen war es, durch Erziehung <strong>des</strong> Volkes auf bessere Zustände<br />

hinzuarbeiten (vgl. Bossard 1984, S.196). Der neu dafür gebildete kantonale Erziehungsrat<br />

setzte sich aus der geistig-politischen Elite <strong>des</strong> Kantons zusammen. Dem Erziehungsrat wurde in<br />

der Verfassung die Aufsicht über alle Volksschulen <strong>des</strong> Kantons übertragen, womit die Schulautonomie<br />

auf gemeindlicher Ebene bis ins Jahr 1814 deutlich eingeschränkt wurde (vgl. Bossard<br />

1984, S.201).<br />

2.2 Aufgabenbereich <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />

Der Aufgabenbereich der neuen Schulbehörde umfasste im einzelnen die Lehrerausbildung der<br />

Laien und Priester, die Lehramtsprüfungen, die neben den Konkursexamina stattfanden, die regelmässigen<br />

Schulbesuche und nicht zuletzt die Aufsicht über den Lebenswandel der einzelnen

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