Geschichte des GIBZ.pdf - Knowledge Factory
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Universität Zürich<br />
Stefan Rickli<br />
KM3b: Qualitative Forschungsmethoden - Historische und textanalytische Verfahren HS 2009 / FS 2010<br />
Was den Forschungsstand in Bezug auf die Fragestellung anbelangt, so gibt es wenig Material.<br />
Die meisten Forschungen befassen sich mit der <strong>Geschichte</strong> der Berufsbildung im gesamtschweizerischen<br />
Kontext und über einen Zeitraum, welcher sich von der Anfangszeit der Berufsfachschulen<br />
bis zur Gegenwart erstreckt. Für den Kanton Zug und die vorliegende Arbeit sind zwei<br />
Dissertationen bedeutend. Zum einen befasste sich Carl Bossard (1984) in seiner Arbeit mit der<br />
Bildungs- und Schulgeschichte von Stadt und Land Zug in der Zeit von 1750 bis 1815. Seine ursprüngliche<br />
Absicht, das zugerische Schulwesen bis in die zweite Hälfte <strong>des</strong> 19. Jahrhunderts zu<br />
verfolgen, konnte er nicht berücksichtigen. In diesem Sinne ist die vorliegende Arbeit ein kleiner<br />
Beitrag, welcher den Faden von Carl Bossard aufgreift und weiterspinnt. Im Weiteren ist die ausführliche<br />
Dissertationsarbeit von Renato Morosoli (1991) von Bedeutung. Er verfolgt in seiner<br />
Arbeit die politischen Ereignisse <strong>des</strong> Kantons Zug zwischen 1803 und 1831. Dabei beleuchtet er<br />
die Thematik Schule und Erziehung in einem gesonderten Kapitel. Allerdings beschränkt auch er<br />
sich zum grossen Teil auf den Zeitraum zwischen 1803 und 1814. Aus diesem Grund musste ich<br />
vor allem mit Quellenmaterial arbeiten. Um politische Entscheidungen und Prozesse nachvollziehen<br />
zu können, eignen sich Protokolle als Quellen. Für diese Arbeit habe ich mit Protokollen <strong>des</strong><br />
Stadtrates von Zug aus den Jahren 1829 und 1830 gearbeitet. Die Protokolle wurden von Hand<br />
und in Sütterlinschrift verfasst. Das Entziffern der Schrift ist daher eine grosse und zeitaufwendige<br />
Herausforderung. Zudem weisen die Protokolleinträge Lücken auf, womit allfällige wichtige<br />
Informationen fehlen. Mit Hilfe von Zeitungsartikeln aus der Gründungszeit lassen sich einige<br />
dieser Lücken schliessen. Einen entscheidenden Beitrag zur Bearbeitung der Fragestellung leistet<br />
die Jubiläumsschrift, welche anlässlich <strong>des</strong> hundertjährigen Bestehens der Gewerbeschule Zug<br />
verfasst wurde und der „Plan der öffentlichen Lehranstalt der Stadtgemeinde Zug sammt beleuchtendem<br />
Berichte“. Dieser beinhaltet Erklärungen zu den Beweggründen für die Errichtung einer<br />
Zeichnungsschule und zeigt auf, welche Vorstellungen die Schulkommission der Stadtgemeinde<br />
Zug in Bezug auf die Organisationsstruktur der Schule hatte.<br />
3<br />
2. Das Schulwesen <strong>des</strong> Kantons Zug zur Zeit der Mediation und Regeneration (1803 – 1814)<br />
2.1 Die Gründung <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />
Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 brachte den Kantonen ihre Souveränität zurück (vgl.<br />
Bossard 1984, S.194). Für den Übergang von der alten zur neuen Ordnung, setzte die Mediationsverfassung<br />
Stan<strong>des</strong>kommissionen ein. Für Zug bestand diese Kommission aus 7 Mitgliedern. Wesentliche<br />
Aufgabe der Stan<strong>des</strong>kommission war es, die Artikel der kantonalen Mediationsverfassung<br />
im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten zu präzisieren. Die Kantonsorganisation von<br />
Zug wurde am 11. April 1803 an der Landsgemeinde einstimmig angenommen (vgl. Morosoli<br />
1991, S.62). Sie legte unter anderem auch den Aufbau aller Behörden fest (vgl. Morosoli 1991,<br />
S.63). Die Ideen <strong>des</strong> Baarers Franz Joseph Andermatt fanden in Form der Kommission <strong>des</strong> Stadtund<br />
Amtrates Eingang in die Kantonsorganisation. Unter anderem hatte diese Kommission unter<br />
Zuzug von Sachverständigen die Verantwortung für das Bildungswesen (vgl. Morosoli 1991,<br />
S.64). Der Kommission gehörte Dekan Bossard an. Er und die ihm nahestehenden Personen setzten<br />
Schulreformen durch. Ihr Hauptanliegen war es, durch Erziehung <strong>des</strong> Volkes auf bessere Zustände<br />
hinzuarbeiten (vgl. Bossard 1984, S.196). Der neu dafür gebildete kantonale Erziehungsrat<br />
setzte sich aus der geistig-politischen Elite <strong>des</strong> Kantons zusammen. Dem Erziehungsrat wurde in<br />
der Verfassung die Aufsicht über alle Volksschulen <strong>des</strong> Kantons übertragen, womit die Schulautonomie<br />
auf gemeindlicher Ebene bis ins Jahr 1814 deutlich eingeschränkt wurde (vgl. Bossard<br />
1984, S.201).<br />
2.2 Aufgabenbereich <strong>des</strong> Erziehungsrates<br />
Der Aufgabenbereich der neuen Schulbehörde umfasste im einzelnen die Lehrerausbildung der<br />
Laien und Priester, die Lehramtsprüfungen, die neben den Konkursexamina stattfanden, die regelmässigen<br />
Schulbesuche und nicht zuletzt die Aufsicht über den Lebenswandel der einzelnen