Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 24 ... - glarus24.ch
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www.gl.ch<br />
Staatskanzlei<br />
Rathaus<br />
8750 Glarus<br />
<strong>Aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Regierungsrates</strong> <strong>vom</strong> <strong>24</strong>. April 2012<br />
Motion „Gleichzeitige Zustellung von Wahlunterlagen“<br />
Ende September reichte Landrat Fridolin Staub, Bilten, eine Motion mit der Forderung ein:<br />
„Das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen an der Urne ist bei der angekündigten Totalrevision<br />
so anzupassen, dass bei Wahlterminen, die sowohl eidgenössisch wie kantonal<br />
sind, die Unterlagen für die Stimmberechtigten beider Wahlen gleichzeitig zugestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Die für die Stimmabgabe nötigen Unterlagen sind dabei min<strong>des</strong>tens drei und frühestens vier<br />
Wochen vor dem Abstimmungstag zuzustellen.“<br />
Vorerst ist festzuhalten, dass die National- und Ständeratswahlen 2011 korrekt nach <strong>den</strong><br />
Vorgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die politischen Rechte (Nationalratswahlen) und dem<br />
kantonalen Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Ständeratswahlen)<br />
abliefen. Alle Fristen für die Zustellung der Abstimmungsunterlagen wur<strong>den</strong> eingehalten. Es<br />
können sich aber allein schon durch die postalische Zustellung zeitliche Differenzen von bis<br />
zu fünf Arbeitstagen ergeben, da die Unterlagen mit Spezialtarifen versandt wer<strong>den</strong>, welche<br />
diese Streuungsmöglichkeit erlauben. Einheitlichkeit wäre nur bei Versand der Wahlunterlagen<br />
mit A-Post zu gewährleisten. Dies verteuerte jedoch die Zustellung deutlich, was nicht im<br />
Sinne der Gemein<strong>den</strong> (und der Steuerzahlen<strong>den</strong>) sein kann, und zudem nicht notwendig ist.<br />
Die unterschiedlichen Wahlkörper (16- bis 18-Jährige dürfen nur an <strong>den</strong> Ständeratswahlen<br />
teilnehmen) erfordern strikt unterschiedliche Vorbereitungen in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, was ebenfalls<br />
zeitlich unterschiedliche Zustellung der Abstimmungsunterlagen, wie dies nur in Glarus<br />
Nord geschah, begrün<strong>den</strong> kann. Abklärungen zeigen:<br />
- Alle Gemein<strong>den</strong> bereiten die Abstimmungsunterlagen für 16- bis 18-Jährige und für über<br />
18-Jährige separat auf, damit keine falschen Wahlunterlagen in die Abstimmungscouverts<br />
der 16- bis 18-jährigen Stimmberechtigten gelangen.<br />
- Unterschiedlich gehandhabt wer<strong>den</strong> aber Abpacken und Versand. – In Glarus Süd erfolgte<br />
dies nach der Aufbereitung für alle Stimmberechtigten durch <strong>den</strong> Glarnersteg, sodass<br />
die Übergabe an die Post gleichzeitig erfolgte.<br />
- In Glarus wur<strong>den</strong> die Wahlunterlagen durch die Gemeindekanzlei abgepackt und ebenfalls<br />
gesamthaft der Post übergeben.<br />
- In Glarus Nord wurde das Abstimmungsmaterial für die über 18-Jährigen ausserkantonal<br />
durch eine spezialisierte Firma via Glarus hoch3 couvertiert und danach durch die Gemeinde<br />
der Post übergeben; für die 16- bis 18-Jährigen erledigte die Gemeindekanzlei<br />
auch das Abpacken. Glarus Nord überprüft diesen Ablauf.<br />
Dem Landrat wird beantragt, die Motion aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> abzulehnen.<br />
- Es handelt sich nicht um ein gesetzgeberisches, sondern um ein organisatorisches Problem,<br />
das die Gemein<strong>den</strong> selber lösen können. Das in der Motion Aufgezeigte mag unschön<br />
sein, aber es stellt kein zwingend gesetzgeberisch zu lösen<strong>des</strong> Problem dar. Zu<br />
Rückfragen und Verwirrung führte dies offenbar kaum; Rückfragen gingen – ausser <strong>vom</strong><br />
Motionär – <strong>des</strong>wegen weder bei Glarus Nord noch bei der Staatskanzlei ein.<br />
- Die generelle Übernahme der Fristen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die politischen Rechte<br />
für die Unterlagenzustellung bei Wahlen schüfe neue, gravierendere Probleme. Es wäre<br />
nicht mehr möglich, zweite Wahlgänge innert 14 Tagen durchzuführen, sondern es hätten<br />
min<strong>des</strong>tens vier Wochen dazwischen zu liegen. Dies wirkte sich im vergangenen Jahr<br />
z.B. auf die Bun<strong>des</strong>ratswahlen aus; für <strong>den</strong> Kanton Schwyz konnte ein Ständerat wegen<br />
fehlender Erwahrung an ihnen nicht teilnehmen, und für <strong>den</strong> Kanton Zürich hatten die<br />
bisherigen Ständeräte an ihnen mitzuwirken. In anderen Kantonen wäre bei Wahlbe-
schwer<strong>den</strong> gegen zweite Wahlgänge die Teilnahme von Bun<strong>des</strong>parlamentariern in Frage<br />
gestellt gewesen. Darum ist es gerade bei Ständeratswahlen wesentlich, zweite Wahlgänge<br />
rasch durchführen zu können. – Die geforderte Regelung verhinderte dies.<br />
- Auch bei <strong>den</strong> Landratswahlen müsste der Ablauf (Aufforderung zur Einreichung der<br />
Wahlvorschläge, Einreichung, Bereinigung, Zustellung Wahlunterlagen) angepasst wer<strong>den</strong>,<br />
was kaum im Sinne der Parteien wäre.<br />
- Selbst gleichzeitige Aufgabe der Wahlunterlagen bei der Post vermag gleichzeitiges Eintreffen<br />
bei allen Stimmberechtigten nicht zu gewährleisten.<br />
- Die Wahlverantwortlichen der Gemein<strong>den</strong> erachten die beantragte Forderung ebenfalls<br />
als nutzlos.<br />
Rücktritt aus dem Landrat<br />
Vom Rücktritt von Landrat Peter Toneatti, FDP, Glarus aus dem Landrat per Ende Mai 2012<br />
wird Kenntnis genommen.<br />
Neueinteilung Forstreviere in Glarus Nord<br />
Der Neueinteilung der Forstreviere in Glarus Nord, welche noch zwei (statt drei) Forstreviere<br />
vorsieht, wird zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss dies aufgrund betriebswirtschaftlicher<br />
Überlegungen. Die Gemeinde beabsichtigt, weiterhin drei diplomierte Förster zu beschäftigen.<br />
Neu sollen aber nur noch zwei Förster je einem Forstrevier vorstehen und mit hoheitlichen<br />
Aufgaben für <strong>den</strong> Kanton betraut sein. Der dritte Förster wird als Einsatzleiter die von<br />
<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Revierförstern geplanten Holzschläge und Waldpflegemassnahmen ausführen.<br />
Arbeitsvergebungen<br />
Die Flachdachsanierung West mit Spenglerarbeiten an der Liegenschaft Bär in Glarus wird<br />
an die Firma Bisig + Oswald, Bedachungen AG, Glarus, vergeben. Für die dringend notwendigen<br />
Arbeiten wird ein Nachtragskredit von 150'000 Franken gewährt.<br />
Die Sanierungsarbeiten für die Kantonsstrasse Näfels-Netstal wer<strong>den</strong> der Firma Walter Hösli<br />
Strassenbau AG, Glarus, vergeben.<br />
Personelles<br />
Für die verbleibende Amtsdauer 2010 – 2014 wer<strong>den</strong> als neue Mitglieder in die Jagdkommission<br />
gewählt:<br />
- Helene Lehmann-Leuzinger, Mollis/Glarus Nord, als Stellvertreterin Tierschutz;<br />
- Martin Hemmi, Niederurnen/Glarus Nord, als Stellvertreter Naturschutzvereinigungen.<br />
Der Regierungsrat gratuliert langjährigen Mitarbeiten<strong>den</strong> zu folgen<strong>den</strong> Dienstjubiläen, welche<br />
sie am 1. Mai feiern können:<br />
- Ruth Staub, Schänis, Abteilung Informatik, 25 Jahre;<br />
- Erika Kamm, Ennenda/Glarus, Lan<strong>des</strong>archiv, 25 Jahre;<br />
- Barbara Tresch, Luchsingen/Glarus Süd, Sekretariat Kantonsschule, 25 Jahre.<br />
Von folgen<strong>den</strong> Rücktritten wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen:<br />
- Barbara Freuler, Sekretariat Bildung und Kultur/Stipendienstelle, per 31. März 2012;<br />
- Heinz Spälti, Glarus, Leiter Sportschule Glarnerland, per 31. Juli 2012;<br />
- Roger Deuber, Ennenda/Glarus, Kantonspolizei, per 30. September 2012;<br />
- Urs Wildhaber, Näfels/Glarus Nord, Kantonspolizei per 30. September 2012.<br />
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