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allerdings nur, wenn der Herr keiner Dienste bedurfte, und zwar<br />

mussten die Untertanen für einen Tag schneiden oder rechnen 1<br />

Groschen, für einen Tag hauen 2 Groschen bezahlen. Doch ganz<br />

umsonst wurden die Dienste nicht verrichtet. Der Herr war<br />

verpflichtet, den Frönern Essen und Trinken zu reichen. Die<br />

gewöhnliche Kost war eine Suppe oder ein Brei, Brot und Käse,<br />

wohl auch einmal ein “Zugemüse“. Als Getränk diente gewöhnlich<br />

Buttermilch. Den Pferdefrönern, die die Weinfuhre an die Saale zu<br />

verrichten hatten, wurde vom jeglichem Rittergut Ober- und<br />

Unterteil ein Laib Brot und ein Mandel Käse gereicht und gegeben,<br />

und zur Wiederkunft wird eine Mahlzeit gereicht, was dem<br />

Lehnsherrn beliebt. Beim Getreideschneiden bekamen die 22<br />

Fröner außer dem Morgen- und Mittagsbrot vier Wasserstunzen<br />

Koffent, das war eine Art Dünnbier, das zweite Gebräu, mit aufs<br />

Feld. Außer diesen Frondiensten mussten die Untertanen noch<br />

Erbzins entrichten, entweder in Geld oder in Naturalien als: Gänse,<br />

Hühner, Weihnachtsstollen, Spinnbretter. Die Ablieferungstage<br />

waren meistens Walpurgis, Michaelis und Weihnachten. Verkaufte<br />

einer der Untertanen sein Gut, so musste er “den zehnten Pfennig<br />

des Kaufgeldes zur Lehnwar geben“.<br />

Zu den Rechten des oberen Gutes gehörte auch die<br />

Braugerechtigkeit. In den Gast- und Schankwirtschaften aller<br />

Ortschaften, die unter der Ober- und Unter-Reudnitzer<br />

Gerichtsbarkeit standen, durfte nur Ober-Reudnitzer Bier<br />

geschenkt werden. Doch setzten es die Unter-Reudnitzer<br />

Reihebierschank-Berechtigten, denen der Besitzer von Ober-<br />

Reudnitz überhaupt das Bierschank-Recht strittig gemacht hatte,<br />

durch, dass sie von Heinrich XI. 1771 eine Konzessionsurkunde<br />

erhielten, wonach sie auch Unter-Greizer Bier verzapfen konnten.<br />

Die Teilung in Ober- und Unter-Reudnitz fand im Jahre 1550 statt<br />

zwischen den Brüdern Rudolf und Michel von Volkstedt dergestalt,<br />

dass Rudolf Herrmannsgrün, das schon von altersher das<br />

Rittervorwerk von Reudnitz war, und Ober-Reudnitz bekam,<br />

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