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allerdings nur, wenn der Herr keiner Dienste bedurfte, und zwar<br />
mussten die Untertanen für einen Tag schneiden oder rechnen 1<br />
Groschen, für einen Tag hauen 2 Groschen bezahlen. Doch ganz<br />
umsonst wurden die Dienste nicht verrichtet. Der Herr war<br />
verpflichtet, den Frönern Essen und Trinken zu reichen. Die<br />
gewöhnliche Kost war eine Suppe oder ein Brei, Brot und Käse,<br />
wohl auch einmal ein “Zugemüse“. Als Getränk diente gewöhnlich<br />
Buttermilch. Den Pferdefrönern, die die Weinfuhre an die Saale zu<br />
verrichten hatten, wurde vom jeglichem Rittergut Ober- und<br />
Unterteil ein Laib Brot und ein Mandel Käse gereicht und gegeben,<br />
und zur Wiederkunft wird eine Mahlzeit gereicht, was dem<br />
Lehnsherrn beliebt. Beim Getreideschneiden bekamen die 22<br />
Fröner außer dem Morgen- und Mittagsbrot vier Wasserstunzen<br />
Koffent, das war eine Art Dünnbier, das zweite Gebräu, mit aufs<br />
Feld. Außer diesen Frondiensten mussten die Untertanen noch<br />
Erbzins entrichten, entweder in Geld oder in Naturalien als: Gänse,<br />
Hühner, Weihnachtsstollen, Spinnbretter. Die Ablieferungstage<br />
waren meistens Walpurgis, Michaelis und Weihnachten. Verkaufte<br />
einer der Untertanen sein Gut, so musste er “den zehnten Pfennig<br />
des Kaufgeldes zur Lehnwar geben“.<br />
Zu den Rechten des oberen Gutes gehörte auch die<br />
Braugerechtigkeit. In den Gast- und Schankwirtschaften aller<br />
Ortschaften, die unter der Ober- und Unter-Reudnitzer<br />
Gerichtsbarkeit standen, durfte nur Ober-Reudnitzer Bier<br />
geschenkt werden. Doch setzten es die Unter-Reudnitzer<br />
Reihebierschank-Berechtigten, denen der Besitzer von Ober-<br />
Reudnitz überhaupt das Bierschank-Recht strittig gemacht hatte,<br />
durch, dass sie von Heinrich XI. 1771 eine Konzessionsurkunde<br />
erhielten, wonach sie auch Unter-Greizer Bier verzapfen konnten.<br />
Die Teilung in Ober- und Unter-Reudnitz fand im Jahre 1550 statt<br />
zwischen den Brüdern Rudolf und Michel von Volkstedt dergestalt,<br />
dass Rudolf Herrmannsgrün, das schon von altersher das<br />
Rittervorwerk von Reudnitz war, und Ober-Reudnitz bekam,<br />
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