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4310 - Landratsamt Unterallgäu

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<strong>4310</strong><br />

ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLE MEMMINGEN UND MINDELHEIM<br />

Vertrag<br />

zwischen<br />

dem Landkreis <strong>Unterallgäu</strong><br />

vertreten durch Herrn Landrat Dr. Hermann Haisch (im folgenden Landkreis genannt)<br />

und<br />

der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.<br />

vertreten durch Herrn Prälat Günter Grimme, geschäftsführender Direktor<br />

1. Die Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. übernimmt für den Landkreis die Trägerschaft<br />

der Erziehungsberatung. Dazu führt sie eine „Erziehungsberatungsstelle (§ 28 SGB VIII)“ mit<br />

Angeboten in Memmingen und Mindelheim.<br />

2. Aufgabe, Leistungsumfang und Qualitätssicherung basieren auf dem Rahmenleistungskatalog „Erziehungsberatung“<br />

und werden in der Leistungsbeschreibung „Erziehungsberatung“ definiert, welche<br />

in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung sind.<br />

3. Die Erziehungsberatungsstellen können von Ratsuchenden unmittelbar in Anspruch genommen<br />

werden. Für die Inanspruchnahme werden von den Ratsuchenden keine Kosten erhoben, soweit<br />

das im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorgesehen ist. Die Beratung hat ohne Ansehen<br />

der Konfession und der Religionszugehörigkeit der Beteiligten zu erfolgen.<br />

Ratsuchende, die vom Jugendamt angemeldet werden, teilt die Erziehungsberatungsstelle dem Jugendamt<br />

mit, sofern die Anmeldung von dem/den Ratsuchenden nicht wahrgenommen wurde. Ein<br />

darüber hinausgehender Informationsaustausch bedarf der Einwilligung des/der Betroffenen.<br />

4. Die Erziehungsberatungsstellen werden zur Erfüllung der Aufgaben gemäß<br />

Punkt 2 mit:<br />

Memmingen<br />

♦ 1,0 Psychologen/innen mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung und<br />

Zusatzausbildung mit Familientherapie und Legasthenie<br />

♦ 1,0 Diplom-Sozialpädagogen/innen<br />

♦ 0,52 Verwaltungskräften<br />

Mindelheim<br />

♦ 1,0 Psychologen/innen mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung und<br />

Zusatzausbildung mit Familientherapie und Legasthenie<br />

♦ 1,0 Diplom-Sozialpädagogen/innen<br />

♦ 0,52 Verwaltungskräften<br />

besetzt.<br />

Stand September 2010 1


<strong>4310</strong><br />

Die Mitarbeiter/innen unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der Kath. Jugendfürsorge der Diözese<br />

Augsburg e.V. Jede personelle Erweiterung, die mit zusätzlichen Personalkosten verbunden<br />

ist, wird nur im Einvernehmen mit dem Landkreis vorgenommen. Dies gilt auch bei der Übernahme<br />

zusätzlicher, mit dem Jugendamt vereinbarter Aufgaben gemäß Punkt 2.<br />

Der Einsatz von Fachpersonal mit anderen Qualifikationen erfolgt ebenso im Einvernehmen mit<br />

dem Landkreis. Im Falle einer Neubesetzung einer Psychologen/innen-Stelle werden Zusatzausbildungen<br />

gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vorher mit dem<br />

Landkreis abgesprochen. Die Übernahme der Kosten für eventuell noch zu erbringende Zusatzausbildungen<br />

wird einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern geregelt.<br />

5. Die vom Landkreis anzuerkennenden Personalkosten bemessen sich nach den jeweils gültigen<br />

Personalkostenpauschalen gemäß Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII.<br />

Zur Ermittlung dieser Personalkosten ist von folgender Personaleingruppierung vergleichbar beschäftigten<br />

Personals im Bereich BAT/VkA auszugehen. Für die Erziehungsberatungsstellen Mindelheim<br />

und Memmingen werden die Personalkosten eines/r Leiters/Leiterin anerkannt:<br />

Merkmal<br />

Eingruppierung<br />

♦ Psychologen/innen mit wissenschaftlicher<br />

Hochschulausbildung als Leiter/in der Erziehungsberatungsstelle<br />

mit Außenstelle,<br />

denen mindestens eine weitere Fachkraft<br />

(Voll- oder Teilzeit) unterstellt ist, nach 6-<br />

jähriger Bewährung in dieser Tätigkeit<br />

♦ Psychologen/innen mit wissenschaftlicher<br />

Hochschulbildung<br />

♦ Diplom-Sozialpädagogen/innen nach 4-<br />

jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe<br />

IV b<br />

♦ Diplom-Sozialpädagogen/innen<br />

♦ Verwaltungskraft<br />

I b<br />

II<br />

IV b + Z<br />

♦ Praktikanten<br />

nach der jeweils<br />

gültigen<br />

Empfehlung<br />

des Bayer. Landkreistages<br />

Sollten sich die Eingruppierungsmerkmale/-kriterien bzw. Bewährungszeiten im BAT/VkA durch<br />

tarifliche Vereinbarungen oder durch die aktuelle Rechtsprechung verändern, führt dies unabhängig<br />

von den Kündigungsfristen gemäß Ziffer 10 des Vertrages zu einer unmittelbaren Anpassung für<br />

o.g. Personal.<br />

6. Die für die Beratungstätigkeit notwendigen Räumlichkeiten einschl. der Nebenkosten werden vom<br />

Landkreis zur Verfügung gestellt und stellen Sachaufwand dar.<br />

7. Die Personalkosten gemäß Ziffer 5, zzgl. der Kosten für Fortbildung, Supervision, Berufsgenossenschaft<br />

und Personalbeschaffungskosten werden nach Abzug eines Trägeranteils in Höhe von 10 %<br />

und des Zuschusses des Freistaates Bayern vom Landkreis getragen.<br />

IV b<br />

VII<br />

Stand September 2010 2


<strong>4310</strong><br />

8. Die Sachaufwendungen werden unmittelbar vom Landkreis beschafft und getragen. Das Eigentum<br />

geht auf den Landkreis über. Es wird der Erziehungsberatungsstelle zur kostenlosen Nutzung überlassen.<br />

Anfallende Reisekosten der Mitarbeiter/innen der Erziehungsberatungsstelle werden direkt<br />

mit dem Landkreis abgerechnet.<br />

9. Die Abrechung erfolgt kalenderjährlich jeweils nach Jahresabschluss. Evtl. Ausfallzeiten (Urlaub,<br />

Krankheit usw.) werden als Arbeitszeit angerechnet, soweit für diese Ausfallzeiten ein Vergütungsaufwand<br />

anfällt. Während des Kalenderjahres leistet der Landkreis vierteljährlich zur Quartalsmitte<br />

Abschlagszahlungen in Höhe von 25 % der für die Haushaltsberatungen angemeldeten, voraussichtlichen<br />

Kosten.<br />

10.Der Vertrag tritt ab 01.01.2000 in Kraft und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum<br />

31.12.2001. Die Verträge vom 17.07./01.08.1990 (Memmingen) und 23.06./03.07.1981 (Mindelheim)<br />

treten zum 31.12.1999 außer Kraft.<br />

11.Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages bleibt der Vertrag im<br />

Übrigen rechtswirksam bestehen. Die Parteien sind verpflichtet, alsbald eine rechtswirksame Ersatzregelung<br />

zu treffen, die der unwirksamen sinngemäß möglichst nahe kommt.<br />

12. Der Gerichtsstand ist Augsburg.<br />

Mindelheim, 28.01.2002<br />

für den Landkreis <strong>Unterallgäu</strong><br />

Augsburg, 05.02.2002<br />

für die Kath. Jugendfürsorge<br />

der Diözese Augsburg e.V.<br />

Dr. Hermann Haisch<br />

Landrat<br />

Prälat Günter Grimme<br />

geschäftsführender Direktor<br />

Stand September 2010 3

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