KGAL-InfraClassEnergie6-PIB
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PRODUKTINFORMATIONSBLATT<br />
<strong>KGAL</strong> INFRACLASS ENERGIE 6<br />
1 Bezeichnung der Vermögensanlage <strong>KGAL</strong> InfraClass Energie 6 – Solarparks in Europa II<br />
2 Art der Vermögensanlage Geschlossener Fonds<br />
3 Anbieterin der Vermögensanlage <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG („<strong>KGAL</strong>“)<br />
Emittentin (Fondsgesellschaft)<br />
Treuhandkommanditist<br />
TULANI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
4 Beschreibung der Vermögensanlage Unternehmerische Beteiligung an der TULANI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Beteiligungsstruktur und<br />
Anlageform<br />
Mindestbeteiligung<br />
Anlageobjekt<br />
Investoren beteiligen sich mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />
Fondsgesellschaft. Sie können die Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
umwandeln. Mit der unternehmerischen Beteiligung haben die Investoren Rechte (insbesondere<br />
Informations-, Kontroll- und Stimmrechte) und Pflichten (insbesondere zur Einzahlung der<br />
Kapitaleinlage nebst Agio). Die Investoren sind am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn<br />
und Verlust) der Fondsgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der<br />
vertraglichen Vereinbarungen beteiligt.<br />
EUR 10.000 (zuzüglich 5 % Agio); höhere Kapitaleinlagen müssen auf volle EUR 1.000 lauten.<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt eine Investition in einen sogenannten „Blind<br />
Pool“ dar, da noch nicht alle Anlageobjekte feststehen. Die Fondsgesellschaft plant, mittelbar über<br />
Beteiligungen an Objektgesellschaften (Anlageobjekte) in bestehende oder zu errichtende<br />
Photovoltaikanlagen zu investieren. Zielländer für diese Investitionen sollen vorrangig<br />
Deutschland und Italien sein. Investitionen in Spanien und Frankreich sind ebenfalls möglich,<br />
jedoch aufgrund der verschlechterten Einkaufsbedingungen derzeit nicht vorgesehen. Die<br />
Fondsgesellschaft hat als erstes Anlageobjekt die Beteiligung an der PV Perleberg West GmbH &<br />
Co. KG erworben, welche eine Photovoltaikanlage mit einer Peakleistung von rd.. 15,4 Megawatt<br />
Peak nahe Perleberg (Brandenburg) errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Investition<br />
beläuft sich auf EUR rd. 29,3 Mio.<br />
Anlageziel und Anlagepolitik<br />
Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der Erwerb von Beteiligungen an<br />
Objektgesellschaften und damit mittelbar der Betrieb sowie die spätere Verwertung von<br />
Photovoltaikanlagen. Bei dem Erwerb der Anlageobjekte müssen u.a. folgende<br />
Investitionskriterien im Bezug auf die Photovoltaikanlagen vorliegen:<br />
• Zwei Ertragsgutachten über den Stromertrag im ersten Betriebsjahr<br />
• Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erlangung der Einspeisevergütung in den Zielländern<br />
• Vorliegen aller Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlagen<br />
• Sicherung der Nutzungsrechte am Grund und Boden<br />
• Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers<br />
• Mindestrendite der jeweiligen Investition in die Photovoltaikanlage p. a. (Italien: 5,5%;<br />
Deutschland: 4,5%; Frankreich: 5,5%; Spanien: 6,5% IRR-Methode ohne Berücksichtigung des<br />
Agios)<br />
Zu den geplanten Investitionen und zur IRR-Methode siehe ab S. 58, im Verkaufsprospekt. Die<br />
Auswahl und Anschaffung der Anlageobjekte obliegt dem Fondsmanagement.<br />
Finanzierung Da es sich bei dieser Vermögensanlage um einen „Blind-Pool“ handelt, steht das<br />
Gesamtinvestitionsvolumen und dessen Finanzierung noch nicht fest. Die Fondsgesellschaft plant,<br />
die Anschaffung der Anlageobjekte durch Eigenkapital in Höhe von EUR 36,75 Mio.<br />
(Kommanditkapital in Höhe von EUR 35 Mio. und Agio in Höhe von EUR 1,75 Mio.) zu finanzieren.<br />
Die tatsächliche Höhe des Kommanditkapitals ist abhängig vom Platzierungserfolg und kann<br />
maximal EUR 100 Mio. betragen. Die Fremdfinanzierungen sollen auf Ebene der<br />
Objektgesellschaften aufgenommen werden. Die maximale Fremdkapitalquote soll 75% des<br />
Gesamtinvestitionsvolumens nicht übersteigen.<br />
Prognostizierte Laufzeit<br />
5 Risiken<br />
(Prospekt Seiten 12 bis 27)<br />
Maximalrisiko<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist unbefristet. Sie ist erstmals ordentlich kündbar zum<br />
31.12.2035. Mit 75 %iger Mehrheit der Stimmen der Investoren kann eine vorzeitige Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft beschlossen werden.<br />
Der Investor geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung eine langfristige Verpflichtung<br />
ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung<br />
einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken<br />
ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht<br />
abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich<br />
dem Verkaufsprospekt zu entnehmen.<br />
Es besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals des Investors (Kapitaleinlage<br />
und Agio). Ein Totalverlust tritt ein, wenn die Ausschüttungen/Entnahmen aus der<br />
Fondsgesellschaft ganz oder teilweise ausbleiben und damit nicht ausreichen, um die Kosten und<br />
Steuern des Investors zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
durch den Investor kann es zudem über den Verlust des eingesetzten Kapitals hinaus zu einer<br />
Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors bis hin zu einer Privatinsolvenz kommen.<br />
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Geschäftsrisiko Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Höhe und Zeitpunkt von<br />
Ausschüttungen/Entnahmen können daher weder zugesichert noch garantiert werden. Es besteht<br />
das Risiko, dass Investitionsmöglichkeiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur<br />
Verfügung stehen. Falls Objektgesellschaften keine hinreichenden Finanzierungen erlangen<br />
können, können sie zahlungsunfähig werden, was zu geringeren Erträgen der Fondsgesellschaft<br />
führt. Geringere Erträge aus dem Stromverkauf oder höhere Kosten als geplant können Einfluss<br />
auf die Erfüllung von Pflichten der Objektgesellschaften aus Fremdfinanzierungen und damit auf<br />
den Ertrag der Fondsgesellschaft haben. Die Beteiligungen an den Objektgesellschaften bzw. die<br />
Photovoltaikanlagen können – anders als z. B. Wertpapiere - nicht kurzfristig veräußert werden.<br />
Kündigen sehr viele Investoren gleichzeitig ihre Beteiligungen ab dem 31.12.2035, kann die<br />
Fondsgesellschaft ggf. Abfindungsguthaben nicht zeitnah auszahlen, da zur Verschaffung der<br />
notwendigen Liquidität die Beteiligungen an den Objektgesellschaften bzw. die<br />
Photovoltaikanlagen durch die Objektgesellschaften veräußert werden müssen. Bei Vorliegen<br />
außergewöhnlicher Umstände kann weiterer Kapitalbedarf entstehen. Eine Nachschusspflicht der<br />
Investoren besteht nicht und kann nur mit den Stimmen aller Investoren beschlossen werden.<br />
Zudem können Änderungen des Steuerrechts und/oder des Gesellschaftsrechts sowie sonstige<br />
Rechtsänderungen eintreten, die Auswirkungen auf den Ertrag der Fondsgesellschaft haben<br />
können.<br />
Risiko aufgrund der Investition in<br />
Photovoltaikanlagen<br />
Ausfallrisiko der Fondsgesellschaft<br />
(Emittentenrisiko)<br />
Abweichungen von den Ertragsgutachten für die jeweiligen Investitionsstandorte und geringere<br />
Leistungen der Photovoltaikanlagen können zu niedrigeren Stromeinnahmen führen.<br />
Meteorologische Einflüsse können zur Verminderung der Sonneneinstrahlung und damit zu<br />
Verminderungen des Ertrages der Photovoltaikanlagen führen. Stillstandszeiten der<br />
Photovoltaikanlagen können zu Erlösausfällen führen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann<br />
der Fall sein, wenn die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als<br />
erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz der Fondsgesellschaft kann zum<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals des Investors führen, da die Fondsgesellschaft keinem<br />
Einlagensicherungssystem angehört.<br />
Haftungsrisiko<br />
Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft in Höhe ihrer im<br />
Handelsregister eingetragenen Haftsumme persönlich. Treugeber haften grundsätzlich nicht<br />
unmittelbar, sind jedoch durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten wirtschaftlich den Kommanditisten gleichgestellt. Die Haftsumme<br />
entspricht 1 % der Kapitaleinlage (ohne Agio). Ist die Kapitaleinlage mindestens in Höhe dieser<br />
Haftsumme einbezahlt, ist die persönliche Haftung ausgeschlossen. Sofern der Investor<br />
Ausschüttungen erhält, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind, sondern aus der<br />
Kapitaleinlage des Investors zurückgezahlt werden („Entnahmen“), und sofern die Kapitaleinlage<br />
dadurch unter die eingetragene Haftsumme sinkt, lebt die persönliche Haftung des Investors bis<br />
maximal in Höhe der Haftsumme wieder auf.<br />
6 Verfügbarkeit Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist, vorbehaltlich einer vorherigen<br />
Vollplatzierung/Schließung, bis zum 31.12.2012 möglich (Zeichnungsfrist). Die Zeichnungsfrist<br />
kann bis zum 31.12.2013 verlängert werden.<br />
Beteiligungen an der Fondsgesellschaft können nicht an die <strong>KGAL</strong> oder die Fondsgesellschaft<br />
zurückgegeben werden. Für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht kein einer<br />
Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Der Verkauf von Beteiligungen an der<br />
Fondsgesellschaft an Dritte ist grundsätzlich zulässig, kann aber faktisch erschwert oder nicht<br />
möglich sein. Eine ordentliche Kündigung kann erstmals zum 31.12.2035 ausgeübt werden.<br />
7 Aussichten für die Kapitalrückzahlung<br />
und Erträge<br />
Beispielhafte Gesamtausschüttungen/<br />
-entnahmen<br />
davon:<br />
Beispielhafte laufende<br />
Ausschüttungen/-entnahmen<br />
Beispielhafte<br />
Schlussausschüttung/-entnahme<br />
Diese Beteiligung hat unternehmerischen und langfristigen Charakter. Feste Verzinsungen,<br />
wie bei Spareinlagen, gibt es bei geschlossenen Fonds nicht. Da es sich bei dieser<br />
Vermögensanlage um einen „Blind-Pool“ handelt, enthält dieses Informationsblatt und der<br />
Verkaufsprospekt keine Prognoserechnung. Ein beispielhaft dargestelltes Szenario kann zu<br />
den folgenden Ausschüttungen/Entnahmen führen, die je nach den tatsächlichen<br />
Investitionen der Fondsgesellschaft und der Höhe des tatsächlichen Eigenkapitals sowie je<br />
nach der Entwicklung des Fonds variieren können.<br />
Das beispielhafte Szenario (Eigenkapital in Höhe von EUR 36,75 Mio. und Fremdkapital auf<br />
Ebene der Objektgesellschaften in Höhe von EUR 85,75 Mio.) führt bis zum Ende des<br />
beispielhaften Prognosezeitraums am 31.12.2027 zu Gesamtausschüttungen/-entnahmen<br />
(einschließlich der Kapitalrückzahlungen) von 182,0 % 1)<br />
bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne<br />
Agio). Sie teilen sich in laufende Ausschüttungen/Entnahmen und die Schlussausschüttung/-<br />
entnahme auf:<br />
2013 bis 2019: 6,0 % 1) 2024 bis 2025: 8,0 % 1)<br />
2020 bis 2023: 7,0 % 1) 2026: 9,0 % 1)<br />
Die beispielhaften laufenden Ausschüttungen/Entnahmen sind jeweils bezogen auf die<br />
Kapitaleinlage (ohne Agio) und werden jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres ausgezahlt,<br />
erstmals zum 30.06.2013. Diese beispielhafte Darstellung ist kein verlässlicher Indikator für die<br />
tatsächliche Entwicklung des Fonds.<br />
Im Zusammenhang mit einer Veräußerung der Beteiligungen an den Objektgesellschaften bzw.<br />
der Photovoltaikanlagen am Ende des beispielhaften Prognosezeitraumes wird für das Jahr 2027<br />
beispielhaft von einer Schlussausschüttung/-entnahme in Höhe von 87,0 % 1)<br />
bezogen auf die<br />
Kapitaleinlage (ohne Agio) ausgegangen.<br />
1) Zur steuerlichen Behandlung siehe Ziffer 9 sowie das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt<br />
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unter verschiedenen<br />
Marktbedingungen<br />
(Abweichungsanalyse)<br />
Die Aussichten der Kapitalrückzahlung und der Erträge sind von der Entwicklung der gesetzlichen<br />
Einspeisevergütungen und des Strommarktes in den Zielländern des Fonds abhängig,<br />
insbesondere von folgenden Einflussfaktoren:<br />
• Laufende Einnahmen (Stromeinspeisevergütungen und Zinseinnahmen)<br />
• Veräußerungserlöse der Photovoltaikanlagen<br />
• Laufende Kosten der Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />
• Zinssatz der Anschlussfinanzierung<br />
Die Einflussfaktoren können sich gleichzeitig verändern oder die Veränderung eines<br />
Einflussfaktors kann Veränderungen weiterer Einflussfaktoren nach sich ziehen, wodurch sich die<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligung verstärken oder ausgleichen können.<br />
8 Kosten und Provisionen Die nachfolgende Darstellung fasst auf Basis des geplanten Gesamtinvestitionsvolumens<br />
die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von der Fonds-/den<br />
Objektgesellschaft(en) zu zahlenden Provisionen zusammen. Eine ausführliche und<br />
vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt<br />
zu entnehmen.<br />
Kosten beim Investor<br />
Kosten und Provisionen bei der<br />
Fondsgesellschaft / den Objektgesellschaften<br />
während der<br />
Platzierungsphase<br />
Kosten und Provisionen bei der<br />
Fondsgesellschaft / den Objektgesellschaften<br />
während der<br />
Bestandsphase<br />
Der Investor hat ein Agio in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage zu zahlen. Weiterhin können<br />
einzelfallbedingt weitere individuelle Kosten für den Investor entstehen, z.B. durch<br />
Handelsregistereintragung, im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung des Anteils oder<br />
bei Ausübung von Mitbestimmungs- und Kontrollrechten (z.B. Reisekosten).<br />
Die Kosten und Provisionen während der Platzierungsphase hängen wesentlich von der Höhe des<br />
Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft ab. Dieses steht noch nicht fest. Auf Basis eines<br />
beispielhaft angenommenen Kommanditkapitals in Höhe von EUR 35 Mio. würden bei der<br />
Fondsgesellschaft / den Objektgesellschaften fondsabhängige Vergütungen (z.B. für die<br />
Eigenkapitalvermittlung, die Konzeption, die Platzierungsgarantie und für Strukturierungsleistungen<br />
auf Projektebene) und fondsabhängige Nebenkosten (sonstige Anlaufkosten) in Höhe<br />
von insgesamt rd. EUR 7,55 Mio. anfallen. Dies entspräche 6,2 % des<br />
Gesamtinvestitionsvolumens. Die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung würde rd. EUR 3,40<br />
Mio. betragen; das entspräche 9,7 % des Kommanditkapitals. Diese Kosten und Provisionen sind<br />
bei den in Ziffer 7 dargestellten beispielhaften Ausschüttungen/Entnahmen bereits berücksichtigt.<br />
Diese beispielhafte Darstellung ist kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche Höhe der Kosten<br />
und Provisionen während der Platzierungsphase.<br />
Während der Bestandsphase fallen bei der Fondsgesellschaft bzw. bei den Objektgesellschaften<br />
insbesondere Kosten für ihre jeweiligen Dienstleister an. Die Kosten sind überwiegend nicht<br />
bezifferbar, da es sich bei dem Fonds um einen „Blind-Pool“ handelt. Es fallen z.B. Kosten für die<br />
Verwaltung (inkl. einer erfolgsabhängigen laufenden Vergütung für die <strong>KGAL</strong>) und die Steuer- und<br />
Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung der Fonds- und der jeweiligen Objektgesellschaft sowie<br />
Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen (letztere insgesamt EUR 20.000 p.a. z.T. ggf. zzgl.<br />
Umsatzsteuer) an. Es können Finanzierungskosten anfallen. Bei den Objektgesellschaften können<br />
u.a. Nutzungsgebühren für Grundstücke, Kosten für technische Betriebsführung/Beratung,<br />
Versicherungsprämien und Kosten der Sicherung der Photovoltaikanlagen anfallen. Im Falle der<br />
Veräußerung der Photovoltaikanlagen fallen weitere Kosten z.B. für eine Liquidation oder für<br />
Beratungsleistungen und ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung für die <strong>KGAL</strong> an. Zu den Details<br />
der aufgeführten Kosten und Provisionen siehe das Kapitel „Wirtschaftlichkeit der<br />
Vermögensanlage“ ab Seite 72 im Verkaufsprospekt. Sie sind bei den in Ziffer 7 dargestellten<br />
beispielhaften Ausschüttungen/Entnahmen bereits berücksichtigt.<br />
9 Besteuerung Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich von den<br />
persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Investors abhängig und kann künftigen Änderungen<br />
unterworfen sein. Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die Investoren Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb. Investoren sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen von<br />
Erwerb, Halten und Veräußerung der Beteiligung einen Steuerberater einschalten. Zu weiteren<br />
Details siehe das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt.<br />
10 Sonstiges Dieses Informationsblatt stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zur<br />
Beteiligung dar. Insbesondere wird in keiner Weise die ausführliche Beratung auf Basis des<br />
Verkaufsprospektes ersetzt.<br />
Hinweise<br />
Bezug des Prospektes über die<br />
Vermögensanlage<br />
Eine Anlageentscheidung sollte sich auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes zu dieser<br />
Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt, insbesondere die<br />
Bedingungen, Chancen und Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung sowie die zugrunde<br />
liegenden Verträge sind einzig dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospekt dieses Produkts inklusive der<br />
Nachträge zu entnehmen, der alleinige Grundlage für eine Beteiligung ist.<br />
Der Verkaufsprospekt sowie die Nachträge hierzu sind bei der Fondsgesellschaft, Tölzer Str. 15,<br />
82031 Grünwald, kostenlos erhältlich und können unter www.kgal.de heruntergeladen werden.<br />
Dieses Informationsblatt wurde zum 14.06.2012 erstellt. Die Angaben basieren auf dem Verkaufsprospekt vom 01.06.2011 in der Fassung des<br />
Nachtrags Nr. 1 vom 19.07.2011 und des Nachtrags Nr. 2 vom 14.06.2012.<br />
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