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Moralentwicklung - Lehrstuhl für Psychologie IV - Universität Würzburg

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II. Moralisches Denken und Urteilen<br />

1. Begründung moralischer Normen<br />

Universalisierbarkeit<br />

„Handle so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip<br />

einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (Kant)<br />

Autoritative Normsetzung<br />

Überzeugung, dass Gebote und Verbote von einer absoluten Autorität<br />

(z.B. Gott) gesetzt wurden und daher nicht angezweifelt werden.<br />

Diskursethik<br />

Das moralisch Richtige resultiert aus „idealen“ Diskursen<br />

(Bereitschaft gegenseitigen Verstehens, ohne Autoritätsansprüche und<br />

ohne persönliche Interessen)<br />

Gesellschaftsvertragliche Konzeption<br />

Im Gegensatz zur Autoritativen Normsetzung ist hier das<br />

wohlverstandene Interesse aller Beteiligten die Basis der Rechtsordnung.<br />

Private Verträge<br />

Festlegung von Normen zwischen zwei Parteien<br />

Seminar: Kindheit und Jugendalter; Dozent: Prof. Dr. Gerhild Nieding; Quelle: Montada, L. (2008) S.574 f.<br />

Referentinnen: Anna Kalt und Belinda Seeg; Datum: 29.Juni 2009

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