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Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme zum ...

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Bürgermeisterin Timmendorfer Strand, 19.02.2013<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Gemeindliche <strong>Stellungnahme</strong><br />

1.<br />

Wir sind uns einig, dass wir den Leitsatz zunächst formulieren müssen.<br />

Der Leitsatz müsste wie folgt heißen:<br />

Begründung:<br />

Die Gemeinde Timmendorfer Strand spricht sich gegen die Bestandstrasse als<br />

Schienenhinterlandanbindung für die feste Fehmarnbeltquerung aus und<br />

befürwortet stattdessen eine Trassenführung westlich <strong>der</strong> BAB 1 (die sog. E-<br />

Trasse).<br />

I.<br />

Verlärmung des Gemeindegebietes<br />

(Auswertung des Gutachtens für schalltechnische Untersuchung vom 03.01.2013)<br />

Der in <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegte Planfall O für eine Beurteilung<br />

<strong>der</strong> schalltechnischen Auswirkung wird seitens <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand nicht<br />

akzeptiert. Der Planfall O ist eine theoretische Beurteilung, die zu keinem Zeitpunkt einen<br />

realen Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten <strong>der</strong> Gemeinde hat. Wenn die<br />

Lärmauswirkungen durch eine Trasse auf die Gemeinde beurteilt werden sollen, so ist nach<br />

meinem Verständnis von <strong>der</strong> Ist-Situation <strong>der</strong> Bestandstrasse auszugehen. Der Bürger kann<br />

seine Betroffenheit nur nach dem bestehenden Ist-Zustand und sich die dadurch ergebene<br />

Differenz zu dem künftigen Ist-Zustand beurteilen. Eine rein rechnerische Beziehung <strong>der</strong><br />

Lärmauswirkungen in Bezugnahme auf eine theoretisch im Planfall O kann vom Bürger nicht<br />

wahrgenommen und beurteilt werden.<br />

Der Planfall O geht von einem möglichen Güterverkehr mit 35 Güterzügen pro Tag aus und<br />

ermittelt die Differenz zu dem künftigen Güterverkehr mit rd. 78 Güterzügen. Diese<br />

theoretische Berechnungsmethode kann vom Bürger nicht wahrgenommen werden, da auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse heute tatsächlich kein Güterverkehr gegeben ist. Tatsache ist, dass bei<br />

<strong>der</strong> Trassenführung westlich <strong>der</strong> BAB 1 weitaus geringere Lärmbelastungen zu erwarten<br />

sind, was die schalltechnische Untersuchung auch belegt. Hinzu kommt, dass bei <strong>der</strong><br />

Autobahntrasse weitaus weniger Wohneinheiten insgesamt betroffen sind.<br />

Darüber hinaus würde bei einer Trassenführung entlang <strong>der</strong> BAB 1 auch eine<br />

Lärmbündelung erzielt werden, die zu keiner wesentlichen Erhöhung <strong>der</strong> Lärmfrequenz führt.<br />

Darüber hinaus können durch Lärmschutzmaßnahmen bezogen auf die BAB 1 und die<br />

daneben verlaufende Trasse insgesamt eine Reduzierung <strong>der</strong> Lärmbelastung und somit eine<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Raumverträglichkeit erreicht werden. Dadurch würde man auch eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> jetzigen Situation erreichen, da bislang für die BAB 1 keine<br />

Lärmschutzmaßnahme vorhanden ist.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wirkt sich die Bestandstrasse, aber auch die Varianten <strong>der</strong> X-Trasse schädlich<br />

auf die Ortschaften Hemmelsdorf und Groß Timmendorf aus.<br />

Im Übrigen markieren die Landesentwicklungsachsen zentrale Entwicklungsstränge in<br />

Schleswig-Holstein und zeigen für Räume und Regionen, die durch diese überregionalen<br />

1


Verkehrswege erschlossen sind, beson<strong>der</strong>e Wachstumsperspektiven auf. Bei den<br />

Landesentwicklungsachsen stehen eine zukunftsfähige wirtschaftliche und vekehrliche<br />

Entwicklung sowie die För<strong>der</strong>ung von Kooperationen im Vor<strong>der</strong>grund. Die<br />

Landesentwicklungsachsen, die sich an den Bundesautobahnen im Land orientieren, sind<br />

durch wichtige Bundesstraßen miteinan<strong>der</strong> verbunden. Insofern entspricht die<br />

Trassenführung westlich entlang <strong>der</strong> BAB 1 (die E-Trasse) den landesplanerischen<br />

Grundsätzen, da sie innerhalb des festgesetzten Trassenverlaufes <strong>der</strong><br />

Landesentwicklungsachse liegt (vergl. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom<br />

13.07.2010, S. 744). Die Bestandstrasse hingegen entspricht diesen Grundsätzen nicht und<br />

liegt außerhalb <strong>der</strong> Landesentwicklungsachse.<br />

Der in <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegte Lärmkorridor von 1 km wird<br />

seitens <strong>der</strong> Gemeinde als nicht ausreichend angesehen. Der Strand- und Badebetrieb in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sind in etwa 1.400 m von <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

entfernt. Hier werden erhebliche wirtschaftliche und touristische Einbußen bzw.<br />

infrastrukturelle Nachteile in <strong>der</strong> Zukunft gesehen. Auch in <strong>der</strong> Ortschaft Hemmelsdorf reicht<br />

<strong>der</strong> Lärmkorridor bis in den Hemmelsdorfer See hinein und wird auch den Fischereihof<br />

Hemmelsdorf, <strong>der</strong> eine beson<strong>der</strong>e touristische Ausprägung hat, überschallen.<br />

In diesem Zusammenhang wird vorgetragen, dass in einer Entfernung zur Bestandstrasse<br />

von 1.400 m <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> schutzwürdigen Güter <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand sich<br />

befinden. Hierzu gehören insbeson<strong>der</strong>e das Maritim Seehotel, das Maritim Clubhotel, die<br />

Curschmann-Klinik als Rehabilitationsklinik für Herz- und Kreislaufkranke, das Sealife Center<br />

sowie <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> touristischen Beherbergungsbetriebe <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand. Auch die öffentlichen Kur- und Erholungsanlagen mit <strong>der</strong> denkmalgeschützten<br />

Trinkkurhalle werden von <strong>der</strong> Lärmauswirkung negativ erfasst. Bei <strong>der</strong> strengen<br />

Beschränkung auf den Lärmkorridor von 1.000 m würden die vorgenannten Schutzgüter <strong>der</strong><br />

Gemeinde Timmendorfer Strand allesamt aus <strong>der</strong> Betrachtung herausfallen. Insgesamt wird<br />

sich durch die Lärmauswirkung die touristische und somit auch die wirtschaftliche Struktur<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand verschlechtern. Auch <strong>der</strong> Tagestourismus wird durch<br />

die Lärmauswirkungen extrem negativ beeinträchtigt werden.<br />

Die vorgenannte Beeinträchtigung bezieht sich selbstverständlich auch auf die Wohn- und<br />

Lebensqualität <strong>der</strong> heimischen Bevölkerung.<br />

Bezogen auf die Einwohnerzahl hat die Gemeinde Timmendorfer Strand den höchsten Satz<br />

am Umsatzsteueraufkommen im Kreis OH. Hier wird die überregionale wirtschaftliche<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Gemeinde ersichtlich. Eine künftige Schwächung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Timmendorfer Strand durch die Hinterlandanbindung auf <strong>der</strong> Bestandstrasse wird über die<br />

Gemeindegrenzen hinaus zu einer wirtschaftlichen Schwächung des weiteren Umfeldes und<br />

somit <strong>der</strong> gesamten Region des Kreises OH führen.<br />

die Lärmkarten für das Gemeindegebiet Timmendorfer Strand machen deutlich, dass unter<br />

Berücksichtigung vom Schienenbonus von 5 dBA eine permanente Beschallung <strong>der</strong><br />

Gemeinde von über 49 dBA tatsächlich gegeben ist. Hier werden somit die gesetzlichen<br />

Grenzwerte auf Dauer überschritten. Dies kann nicht raumverträglich sein.<br />

Ergänzung zur Argumentation <strong>zum</strong> Lärmkorridor:<br />

Auch die Tatsache, dass im Gemeindegebiet überwiegend Westwind herrscht unterstreicht,<br />

dass <strong>der</strong> Lärmkorridor von 1.000 m zu knapp bemessen ist.<br />

Die für die Bestandstrasse vorgesehene Lärmschutzmaßnahme ist einerseits nicht<br />

ausreichend und an<strong>der</strong>erseits wegen <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die<br />

gemeindliche Infrastruktur nicht akzeptabel. Hierauf wird noch im Beson<strong>der</strong>en eingegangen<br />

werden.<br />

2


Auch <strong>der</strong> Baulärm und die Bauphase bei <strong>der</strong> Wahl für die Bestandstrasse werden für<br />

nachhaltige Störungen <strong>der</strong> touristischen Gästenachfrage führen, <strong>zum</strong>al durch die dann<br />

geschaffene Situation <strong>der</strong> Bestandstrasse als Schienenhinterlandanbindung auch in Zukunft<br />

keine positiven Werbestrategien entfaltet werden können. Diese negativen Auswirkungen<br />

wird es bei <strong>der</strong> Wahl einer Trassenführung westlich entlang <strong>der</strong> BAB 1 (E-Trasse) nicht<br />

geben.<br />

Zur schalltechnischen Untersuchung wird grundsätzlich vorgetragen, dass lediglich die<br />

Nachtbetrachtung zugrunde gelegt worden ist. Dies ist methodisch nicht richtig, da gerade in<br />

einer vom Tourismus geprägten Gemeinde wie Timmendorfer Strand das Tagesverhalten<br />

sowohl <strong>der</strong> Einheimischen als auch <strong>der</strong> Gäste sensibler zu berücksichtigen ist. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Ruhe- und Erholungsraum im privaten wie im öffentlichen Außenbereich werden<br />

nachhaltig gestört. Dass dies in <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung keine Berücksichtigung<br />

findet, ist m.E. ein grundlegen<strong>der</strong> methodischer Fehler.<br />

II.<br />

<strong>Stellungnahme</strong> zur verkehrlichen Erschließung<br />

1. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse für die Hinterlandanbindung <strong>der</strong> Fehmarnbeltquerung<br />

wi<strong>der</strong>spricht den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010.<br />

Nach Ziffer 1.6. LEP ist eine Landesentwicklungsachse entlang <strong>der</strong> BAB A 1<br />

festgelegt. Grundsätzlich sollen Landesentwicklungsachsen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

räumlichen Standortbedingungen sowie zur Stärkung <strong>der</strong> Verflechtungsstrukturen im<br />

Land beitragen. Sie sollen leistungsfähige, überregionale Verkehrsverbindungen für<br />

einen großräumigen Leistungsaustausch gewährleisten, die Teilräume und<br />

Oberzentren des Landes vernetzen und die Verflechtungen zu benachbarten<br />

Metropolräumen stärken sowie die Integration in die nationalen und transeuropäischen<br />

Netze unterstützen. Die Landesentwicklungsachsen markieren die zentralen<br />

Entwicklungsstränge und zeigen für Räume und Regionen, die durch diese<br />

überregionalen Verkehrswege erschlossen sind, beson<strong>der</strong>e Wachstumsperspektiven<br />

auf. Die Landesentwicklungsachsen, die sich an den Bundesautobahnen im Land<br />

orientieren, sind durch wichtige Bundesstraßen miteinan<strong>der</strong> verbunden. Insofern<br />

entspricht die E-Trasse den landesplanerischen Grundsätzen, da sie innerhalb des<br />

festgesetzten Trassenverlaufes <strong>der</strong> Landesentwicklungsachse liegt. Die<br />

Bestandstrasse wi<strong>der</strong>spricht diesen Grundsätzen und liegt außerhalb <strong>der</strong><br />

Landesentwicklungsachse.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Hauptkarte <strong>zum</strong> Landesentwicklungsplan orientieren sich auch die<br />

Siedlungsachsen an den genannten Landesentwicklungsachsen. Demnach verläuft<br />

entsprechend <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung die Grundrichtung <strong>der</strong> Siedlungsachse<br />

westlich parallel zur A 1 und keinesfalls durch das Kurgebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Timmendorfer Strand und die Gebiete <strong>der</strong> übrigen betroffenen Ostseegemeinden an<br />

<strong>der</strong> Lübecker Bucht. Darüber hinaus ist <strong>der</strong> betroffene Küstenraum von Heiligenhafen<br />

bis Lübeck-Travemünde als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung festgelegt<br />

worden. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse wi<strong>der</strong>spricht durch die zu erwartende<br />

intensive Belastung durch Güterbahnverkehr den im LEP unter 3.7.1. beschriebenen<br />

Grundsätzen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung.<br />

2. Durch die Schließung des Bahnübergangs am Schwedenweg werden ein bestehendes<br />

Gewerbegebiet sowie Ortsteile <strong>der</strong> Gemeinde vom Hauptort Timmendorfer Strand<br />

abgeschnitten. Den ansässigen Gewerbebetrieben wird die wichtigste<br />

Verkehrsanbindung genommen, was zu existenziellen Einbußen führen wird. 200<br />

Arbeitsplätze sind extrem gefährdet. Ausweichgelände zur Umlegung <strong>der</strong><br />

Gewerbebetriebe ist im Gemeindegebiet nicht vorhanden. In dem vorliegenden<br />

3


Gutachten zur <strong>gemeindlichen</strong> Entwicklung wird von 69 Querungen <strong>der</strong> heutigen<br />

Bahntrasse ausgegangen. Diese Grundlage ist falsch. Vielmehr kann durch eigene<br />

Verkehrszählungen nachgewiesen werden, dass täglich 1.300 Fahrzeuge den<br />

Bahnübergang Schwedenweg nutzen. Gleichwertige verkehrliche Verbindungen<br />

können nicht geschaffen werden. Dieser gravierende Einschnitt in die zwingend<br />

notwendigen innerörtlichen Verkehrsverbindungen <strong>der</strong> Gemeinde wird nicht<br />

hingenommen.<br />

Die Schließung des Bahnübergangs Hauptstraße soll durch eine alternative Querung<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse südlich <strong>der</strong> Ortslage ersetzt werden. Es fehlen eindeutige<br />

Aussagen darüber, wer und in welcher Weise die zusätzlichen Straßenbaukosten<br />

tragen soll.<br />

3. Die gutachterliche Schlussfolgerung bezüglich <strong>der</strong> Haltepunktstandorte bei den<br />

unterschiedlichen Trassenvarianten wird nicht geteilt. Das vorliegende Gutachten zur<br />

verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong> Gemeinden kommt zu dem Ergebnis, dass die<br />

Varianten E, A und X das ÖPNV-Angebot und die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

verschlechtern würden. Dieser Schlussfolgerung wird wi<strong>der</strong>sprochen. Vielmehr kann<br />

durch eine Verlegung des Bahnhofes an die E-Trasse eine Verbesserung des ÖPNV<br />

erreicht werden. Der geplante künftige Haltepunkt an <strong>der</strong> E-Trasse befindet sich<br />

unmittelbar an <strong>der</strong> bereits heute bestehenden ÖPNV-Verbindung Lübeck – Ratekau –<br />

Pansdorf – Timmendorfer Strand, so dass eine direkte Anbindung des Bahnhofs an<br />

die bereits bestehende Busverbindung zu einer Fahrzeitverkürzung führen würde. Der<br />

zur Zeit an <strong>der</strong> Bestandstrasse bestehende Bahnhof befindet sich abseits <strong>der</strong> üblichen<br />

Fahrtroute des Omnibusverkehrs, so dass die üblichen Fahrtzeiten verlängert werden.<br />

Mithin wäre eine direkte Anbindung des neuen Haltepunktes an <strong>der</strong> E-Trasse<br />

wesentlich ausgelasteter und wirtschaftlicher. Den in diesem Zusammenhang auf<br />

Seite 32 des Gutachtens formulierten Äußerungen zur Nachfrageprognose wird<br />

wi<strong>der</strong>sprochen. Danach sei angeblich ein drastischer Bedeutungsverlust <strong>der</strong><br />

Eisenbahn bei <strong>der</strong> Verkehrsmittelwahl aufgrund langer Wege <strong>zum</strong> außerhalb des<br />

Ortes liegenden Haltepunkts zu erwarten. Das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Nutzung von<br />

Zubringersystemen würde sowohl von <strong>der</strong> örtlichen Bevölkerung als auch bei Tagesund<br />

Kurzzeittouristen als wenig attraktiv empfunden. Der Nachweis dieser<br />

Behauptungen wird im Gutachten nicht erbracht. Die prozentualen Verän<strong>der</strong>ungen des<br />

Nachfragepotenzials auf Grundlage <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> jeweiligen Haltestandorte bei den<br />

verschiedenen Trassenvarianten sind willkürlich und nicht mit tatsächlichen Zahlen<br />

hinterlegt. Danach würde sich lediglich eine verbesserte Nachfrage bei <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse ergeben, während bei allen an<strong>der</strong>en Varianten eine Verschlechterung<br />

von pauschal 50 – 55% erfolgt. Dieser prognostizierten Entwicklung wird wegen<br />

fehlen<strong>der</strong> Nachweise wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

Die mit Zügen über die E-Trasse ankommenden Feriengäste können problemlos in die<br />

Busse umsteigen und in das Zentrum von Timmendorfer Strand beför<strong>der</strong>t werden.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Zubringersysteme werbewirksam<br />

einzurichten. Der in dem Gutachten aufgestellten Behauptung, dass <strong>der</strong> Aufbau von<br />

Ortsbuslinien als Bahnzubringer wirtschaftlich möglicherweise nicht tragbar wäre, wird<br />

wi<strong>der</strong>sprochen. Nachweise für diese Behauptung werden nicht erbracht.<br />

Mit <strong>der</strong> Verlegung des Bahnhofs an die E-Trasse würden die Vorgaben des<br />

Landesentwicklungsplanes eingehalten werden. Die E-Trasse befindet sich in <strong>der</strong><br />

Grundrichtung <strong>der</strong> Siedlungsachse westlich zur A 1. Gemäß 1.3. des<br />

Landesentwicklungsplanes sollen die Siedlungsschwerpunkte gut an den öffentlichen<br />

Personennahverkehr angebunden sein. Diese Voraussetzung wird von <strong>der</strong> E-Trasse<br />

erfüllt, nicht aber durch die Bestandstrasse, die abseits <strong>der</strong> Landesentwicklungsachse<br />

liegt und mitten durch vom Fremdenverkehr geprägtes Siedlungsgebiet führt.<br />

4


4. Auf Seite 12 des Verkehrsgutachtens wird Bezug genommen auf eine Befragung <strong>der</strong><br />

Gemeinden hinsichtlich weiterer Ortsentwicklungen. Unter 3.2. des Gutachtens wird<br />

als Ergebnis die irrige Auffassung vertreten, dass die vorhandenen Planungen <strong>der</strong><br />

Gemeinde vom Erhalt <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke ausgehen und alternative<br />

Trassenvarianten keine bedeutende Rolle spielen. Diese Schlussfolgerung ist falsch.<br />

Vielmehr können Auskünfte <strong>der</strong> Gemeinde zu Planungen stets nur vom Status Quo<br />

ausgehen, denn die kommunale Bauleitplanung ist nicht zuständig für überörtliche<br />

Verkehrswegeplanungen. Bei Verlegung <strong>der</strong> Bestandstrasse auf die E-Trasse würden<br />

sich erheblich größere Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, die die Gemeinde jedoch<br />

in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen <strong>gemeindlichen</strong> Planung nicht berücksichtigen darf. Eine erneute<br />

Nachfrage bei den Gemeinden bei Planung <strong>der</strong> E-Trasse würde demnach vollständig<br />

an<strong>der</strong>e Planungsergebnisse erbringen. Die nach 3.2. beschriebene Vorgehensweise<br />

ist daher für das Gutachten ungeeignet.<br />

5. Die im Gutachten für die verkehrliche Erschließung zu Grunde liegenden<br />

Entwicklungsdaten sind nicht geeignet. Die Anzahl <strong>der</strong> Ankünfte mit <strong>der</strong> Bahn in Höhe<br />

von 200.000 pro Jahr wird bestritten. Denn dies würde bedeuten, dass pro Tag rund<br />

550 Gäste mit <strong>der</strong> Bahn anreisen würden. Dies können wir mit unseren Erfassungen<br />

nicht bestätigen, <strong>zum</strong>al ihrer Zahl nur die Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun<br />

Betten zu Grunde gelegt worden sind.<br />

6. Das vorliegende, die Bestandstrasse favorisierende Gutachten geht auch auf Seite 49<br />

von Verkehrsentwicklungszahlen aus, die angezweifelt werden. Danach soll <strong>der</strong><br />

Straßenverkehr auf <strong>der</strong> A 1 seit 2000 rückläufig sein, während die Nachfrage für die<br />

Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden leicht zugenommen hätte. Allerdings<br />

basiert die letztere Aussage auf einem an<strong>der</strong>en Zeitraum, so dass keine unmittelbaren<br />

Vergleiche vorgenommen werden können. Darüber hinaus kann aufgrund <strong>der</strong><br />

tatsächlichen Wahrnehmung die Aussage keinesfalls bestätigt werden, dass <strong>der</strong><br />

Autoverkehr auf <strong>der</strong> A 1 rückläufig sei. Die Aussage muss umso mehr angezweifelt<br />

werden, <strong>zum</strong>al das Bundesverkehrsministerium einen Ausbau <strong>der</strong> A 1 plant, was bei<br />

abnehmenden Nutzungszahlen nicht vorstellbar ist.<br />

Darüber hinaus kann die Behauptung auf Seite 61 des Gutachtens zur verkehrlichen<br />

Erschließung nicht nachvollzogen werden, wonach deutliche Fahrgastzuwächse in <strong>der</strong><br />

bestehenden Trasse zu erwarten seien und an<strong>der</strong>erseits bei <strong>der</strong> Autobahn nahen<br />

Trassenvariante trotz <strong>der</strong> verkürzten Fahrzeiten und <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

grenzüberschreitenden Fahrgäste die Nachfrage nur in etwa auf dem heutigen Niveau<br />

verbleiben. Diese Behauptung wird mit konkreten Zahlen nicht unterlegt.<br />

Im Übrigen ist die Darstellung des Fahrplankonzeptes auf Seite 55 ff. überflüssig, da<br />

sie für die Wahl <strong>der</strong> Trassenführung nicht relevant ist.<br />

Das Gutachten selbst schließt auf Seite 63 mit <strong>der</strong> Feststellung, dass gegenüber dem<br />

Status Quo sich die Verkehrszuwächse in erster Linie aus dem Güterverkehr über die<br />

Feste Fehmarnbelt-Querung ergeben, während die Zahl <strong>der</strong> Personenzüge gleich<br />

bleibt bzw. nur mo<strong>der</strong>at steigt, selbst mit <strong>der</strong> Realisierung des S-Bahnkonzeptes!<br />

5


III. Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung<br />

1. Auch die Son<strong>der</strong>untersuchung Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung<br />

nimmt Bezug auf die Landesentwicklungsplanung Schleswig-Holstein von 2010.<br />

Demnach befindet sich die Landesentwicklungsachse entlang <strong>der</strong> A 1. Gemäß <strong>der</strong><br />

Ausführung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>untersuchung auf Seite soll „<strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Schienenhinterlandanbindung im Rahmen <strong>der</strong> FBQ als infrastrukturelle Stärkung <strong>der</strong><br />

räumlichen Entwicklungsachse <strong>der</strong> Landesplanung angesehen werden.“<br />

Daraus ist zu folgern, dass die Schienenhinterlandanbindung entsprechend <strong>der</strong><br />

Siedlungsachsenpolitik <strong>der</strong> Landesentwicklungsplanung auch an <strong>der</strong> A 1 dann<br />

verlaufen muss, was auch durch die Aussagen auf Seite 15, Absatz 3 verstärkt<br />

werden.<br />

2. Hinsichtlich <strong>der</strong> baulichen Entwicklung <strong>der</strong> zentralen Orte soll darauf geachtet<br />

werden, dass diese sich auf bestehende, durch den ÖPNV gut erschlossenen<br />

Siedlungsräume konzentriert. Diese Aussage spricht für den Bau <strong>der</strong> E-Trasse mit<br />

Anbindung einer neuen Haltestelle für die Gemeinde Timmendorfer Strand direkt an<br />

<strong>der</strong> bereits bestehenden ÖPNV-Linie, vgl. obige Aussagen zur verkehrlichen<br />

Erschließung.<br />

3. Das Gutachten bestätigt auf Seite 26, dass sich die Entwicklung des Nahbereiches<br />

Timmendorfer Strand/Scharbeutz auf Maßnahmen konzentriert, welche die Struktur<br />

und den Bestand des Nahbereiches ergänzen sollen. Tourismus und Naherholung<br />

sind im Nahbereich von großer Bedeutung und erfo<strong>der</strong>n Maßnahmen zur stetigen<br />

Qualitätsverbesserung. Darüber hinaus besteht eine stetige Nachfrage nach<br />

attraktiven Wohnbaugrundstücken in <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand. Denn<br />

nach aktueller Überarbeitung des F.-Planes ist deutlich geworden, dass gerade die<br />

Gemeinde Timmendorfer Strand weiteres Bauland unbedingt benötigt, da die<br />

Gemeinde Timmendorfer Strand kaum noch Bebauungsmöglichkeiten aufweist und<br />

dadurch auch die Wohnmöglichkeiten verschlechtert werden. Die Entwicklung von<br />

Wohngebieten in Timmendorfer Strand ist daher existentiell und wird weiter primär<br />

forciert. Diesem Anspruch wird <strong>der</strong> mögliche Ausbau <strong>der</strong> Bestandtrasse nicht gerecht,<br />

vielmehr kann die gemeindliche Weiterentwicklung nur mit einer Trassenführung<br />

außerhalb <strong>der</strong> Gemeinde westlich entlang <strong>der</strong> BAB 1 gewährleistet werden.<br />

4. Der mögliche Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse würde die Gemeinde tatsächlich<br />

zerschneiden. Durch den ersatzlosen Wegfall des Bahnübergangs am Schwedenweg<br />

käme es zu einer Konzentration des Verkehrsaufkommens beim Bahnübergang in<br />

<strong>der</strong> Hauptstraße. Hier ist zu erwarten, dass <strong>zum</strong> einen aufgrund erhöhten<br />

Verkehrsaufkommens und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en aufgrund <strong>der</strong> erhöhten Zugzahlen und<br />

längeren Zügen sich die Schließzeiten <strong>der</strong> Schranken und die Wartezeiten an <strong>der</strong><br />

Schranke verlängern.<br />

5. Dadurch wir die Existenz des Gewerbegebietes, das sich unmittelbar hinter dem<br />

Bahnübergang Schwedenweg befindet, massiv bedroht. An diesem Gewerbegebiet<br />

hängen 200 Arbeitsplätze. Auch <strong>der</strong> Ortsteil Oeverdik mit dem touristisch<br />

bedeutsamen Golfplatz wird vom übrigen Gemeindegebiet abgeschnitten.<br />

6. Auf Seite 81 des Gutachtens wird für Timmendorfer Strand dargestellt, dass hier eine<br />

neue Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt bzw. auch durch neue Umbauten<br />

Timmendorfer Strand mehr profitiert. Zum einen ist es gar nicht ersichtlich, dass es<br />

unbedingt eine positive Auswirkung hat und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en ist nicht klar, wer für die<br />

Kosten aufkommt. Hier verharmlosen sie die Situation um den Bahnübergang<br />

Schwedenweg einschließlich <strong>der</strong> Verbindung Groß Timmendorf zu Klein Timmendorf<br />

mit <strong>der</strong> Problematik des Gewerbegebietes und des Wohnortes Oeverdiek, da bei<br />

6


Nichtlösen dieser Probleme die Eignung <strong>der</strong> Bestandstrasse in Frage gestellt wird.<br />

Damit die Bestandstrasse nachher im Vergleich gut dasteht, wird sie mit einem noch<br />

nicht existierenden Straßenverlauf verglichen. Gemeint ist hier die<br />

Straßenüberführung in <strong>der</strong> Hauptstraße. Dabei ist unklar die Straßenanbindung aus<br />

dem Gewerbegebiet bzw. aus Groß Timmendorf kommend. Damit ist die Existenz<br />

des Gewerbegebietes massiv bedroht. Auf Seite 82 wird von Durchschnittskosten in<br />

Höhe von 450.000 € für den bautechnischen und sicherheitstechnischen Ausbau <strong>der</strong><br />

Bahnüberwegung ausgegangen. Dies ist aus Sicht <strong>der</strong> Gemeinde durch nichts<br />

belegt. Darüber hinaus wird ausgeblendet, dass für die erfor<strong>der</strong>lich werdende<br />

Straßenanbindung des Gewerbegebiets und <strong>der</strong> Ortsteile Groß Timmendorf und<br />

Oeverdiek weitere erhebliche Kosten in Millionenhöhe von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

aufzubringen wäre. Dies kann die Gemeinde nicht leisten. Die auf Seite 82<br />

angesprochene Zuwendungen des Landes nach dem<br />

GemeindeverkehrsfinanzierungsG sind nicht gesichert. Darüber hinaus kann die<br />

Vorhabenträgerin nicht auf Mittel verweisen, über die sie nicht die Verfügungsgewalt<br />

hat!<br />

7. Auf Seite 84 des Gutachtens wir darauf hingewiesen, dass zukünftig<br />

Gefahrguttransport über die Hinterlandanbindung abgewickelt werden. Die Gemeinde<br />

befürchtet, dass in diesem Zusammenhang auch Atommüll als Gefahrguttransport<br />

mitten durch die Ortschaften, Siedlungsgebiete und Tourismusgebiete erfolgen.<br />

Zwar wird erklärt, dass im Notfall die Rettungstechnik <strong>der</strong> Bahn so positioniert ist,<br />

dass sie innerhalb von 90 bis 120 Minuten den Ereignisort erreichen. Allerdings stellt<br />

sich dieses Notfallmanagement als völlig unzureichend dar. Für die Freiwillige<br />

Feuerwehr vor Ort gilt das Erreichen des Einsatzortes nach Alarmierung innerhalb<br />

von 10 Minuten! Damit bleibt <strong>der</strong> Erstangriff bei <strong>der</strong> hiesigen Freiwilligen Feuerwehr.<br />

Es ist davon auszugehen, dass zu einer angemessenen Gefahrabwehr, zusätzliche<br />

Kosten und Aufwand zur Ausbildung und Ausstattung <strong>der</strong> FFW erfor<strong>der</strong>lich wird. Die<br />

Kosten hierfür muss die Gemeinde als Träger <strong>der</strong> FFW tragen.<br />

8. Abschließend wird <strong>der</strong> Vollständigkeit halber auf folgendes hingewiesen. Die auf<br />

Seite 36 des Gutachtens zu Grunde gelegten Übernachtungszahlen für<br />

Timmendorfer Strand mit 225.000 Übernachtungen pro Jahr sind falsch und können<br />

so nicht stehen gelassen. Woher die abenteuerliche Zahl resultiert, kann nicht<br />

nachvollzogen werden. Vielmehr sind Übernachtungszahlen in Höhe von rund 1,4<br />

Mio./pro Jahr im Durchschnitt belegt!<br />

Nach alledem hält die Gemeinde Timmendorfer Strand eine Trassenführung westlich<br />

entlang <strong>der</strong> BAB 1 für die raumverträglichste Lösung, um eine Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Gemeine zu ermöglichen.<br />

IV. Son<strong>der</strong>untersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf<br />

die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

1. Imagewirkung<br />

Die Son<strong>der</strong>untersuchung betrachtet zwar die Auswirkungen des Vorhabens, insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Vorzugsvariante <strong>der</strong> Bahn (Bestandstrasse) auf verschiedene Teilbereiche des<br />

Tourismus, sie versäumt es jedoch, eine <strong>der</strong> wichtigsten Erfolgsfaktoren des Tourismus zu<br />

analysieren: das Image einer Region bzw. eines Ortes. Das positive Image <strong>der</strong> Region<br />

Lübecker Bucht und <strong>der</strong> Urlaubsorte Timmendorfer Strand und Niendorf wird im<br />

Wesentlichen durch Charaktereigenschaften wie Ruhe und Erholungswert, schönes<br />

idyllisches Landschaftsbild, Exklusivität und eine hohe Infrastruktur- und Servicequalität<br />

7


geprägt. Dieses Image haben sich die Orte und die Region über Jahrzehnte mit sehr hohen<br />

Aufwendungen und Anstrengungen aufgebaut.<br />

Dieses Image genießt deutschlandweit einen extrem hohen Bekanntheitsgrad und stellt<br />

damit den höchsten Werbewert und zukünftigen Erfolgsfaktor für die Orte Timmendorfer<br />

Strand und Niendorf dar. Schädigungen dieses Images sind irreversibel. Von diesem<br />

positiven Image leben die Orte und die Region, d.h. das Image hat direkten Einfluss auf die<br />

Gehälter und Einkommen <strong>der</strong> hier lebenden Menschen.<br />

Das Großprojekt „Feste Fehmarnbeltquerung mit <strong>der</strong> Schienenhinterlandanbindung“ hat<br />

naturgemäß eine enorm hohe öffentliche Aufmerksamkeit bei allen Massenmedien. Allein die<br />

Aussage „800 Meter lange Güterzüge rattert tagein tagaus mitten durch die Lübecker Bucht<br />

bzw. durch die Ostseebä<strong>der</strong> Timmendorfer Strand und Niendorf“, wie schon <strong>der</strong>zeit in den<br />

Medien breit gestreut, gefährden dabei dieses Image erheblich! Bei Verlegung <strong>der</strong> Trasse<br />

westlich <strong>der</strong> BAB 1 wird dieser negative Effekt nicht erwartet.<br />

Dem positiven Image stehen viel mehr alle Aussagen entgegen, die im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> geplanten Baumaßnahme und dem späteren Betrieb (tatsächlich o<strong>der</strong> nur vermutet)<br />

verbunden werden.<br />

Lärm - Ruhe und Erholung<br />

Erschütterungen - Entspannung und genießen<br />

Feinstaubbelastung - klare Luft und durchatmen<br />

6 m hohe Lärmschutzwände - schönes idyllisches Landschaftsbild<br />

Zerschneidung <strong>der</strong> Landschaft - unbegrenzte Bewegungsfreiheit<br />

Industriebau, Elektrifizierung - ländlicher Architekturstil<br />

Güterverkehr - ÖPNV, Mobilität<br />

Belastung, Beeinträchtigung - Lebensqualität und Genuss<br />

…..<br />

Auswirkungen dieser Zusammenhänge, die für die Urlaubsorte existenziell sind, werden in<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>untersuchung in keiner Weise berücksichtigt.<br />

Die „Einflussanalyse Tourismus Femern A/S“ betrachtet in Bezug auf die Imagewirkung<br />

lediglich den Bau des Tunnels, nicht aber die Hinterlandanbindung und kann deshalb in<br />

diesem Zusammenhang auch nicht für die Son<strong>der</strong>untersuchung herangezogen werden.<br />

2. Anzahl und Bedeutung <strong>der</strong> Beherbergungsbetriebe<br />

In <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>untersuchung werden nur die gewerblichen Beherbergungsbetriebe ab 9<br />

Betten bei <strong>der</strong> Beurteilung berücksichtigt. Wir haben in Timmendorfer Strand über 11.000<br />

Betten, die mithin nicht von <strong>der</strong> Untersuchung erfasst worden sind. Dies wird im Gutachten<br />

als grauer Markt bezeichnet, <strong>der</strong> nicht weiter in die Begutachtung einfließt. Dabei ist dieser<br />

graue Markt gerade für Timmendorfer Strand und Niendorf elementar. Dies müsste mit<br />

berücksichtigt werden, da an<strong>der</strong>enfalls die Begutachtung verzerrt dargestellt wird.<br />

Auch die Zweitwohnungen, die vermietet werden, gehören <strong>zum</strong> sog. grauen Markt.<br />

Diesbezüglich liegen in Timmendorfer Strand statistische Erfassungen vor; diese sind mit zu<br />

berücksichtigen. Damit wird die Zahl <strong>der</strong> Erholungssuchenden – gerade bei uns in<br />

Timmendorfer Strand – unter Hinzuziehung des grauen Marktes (also Betten von 11.000 +<br />

die Zweitwohnungen) wesentlich mehr, als im Gutachten dargestellt.<br />

Die Son<strong>der</strong>untersuchung führt zur Hotellerie und Parahotellerie (3.4.1.1) aus, dass „Basis für<br />

die gutachterliche <strong>Stellungnahme</strong> die gelieferten Angaben zu örtlichen<br />

Beherbergungsbetrieben von den Kommunen sind, wobei die Adressen von 19.000<br />

8


Gästebetten überliefert worden wären.“ Hierzu ist in <strong>der</strong> Fußnote allerdings ausgeführt, dass<br />

lediglich 14.000 Gästebetten relevant sind. Damit werden knapp 30 % <strong>der</strong> gemeldeten Daten<br />

nicht berücksichtigt. Dies ist ein erheblicher Anteil und verzerrt somit das Gesamtbild.<br />

Ein weiteres Beispiel für nicht korrekte Zahlen zu Beherbergungsbetrieben sind die Angaben<br />

zu Klein Timmendorf im Planfall 1 – die Betroffenheit ein Betrieb mit 4 Betten – trifft definitiv<br />

nicht zu, denn allein im Untersuchungskorridor befindet sich schon das Maritim Clubhotel,<br />

was mehrere 100 Betten hat. Es müssten noch viel mehr Betriebe im Untersuchungskorridor<br />

betroffen sein. Hier scheint ein systematischer Fehler enthalten zu sein, denn das Maritim<br />

Clubhotel ist es ein sehr hohes Gebäude, wo man nicht mit Lärmschutzwänden arbeiten<br />

kann.<br />

In diesem Zusammenhang ist allgemein ist an<strong>zum</strong>erken, dass bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong><br />

Übernachtungs-Kapazitäten <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand die Kurklinik Curschmann,<br />

das Mutter-Kind-Heim in Niendorf Maria Meeresstern, das Westfalen-Haus und das<br />

Hamburger Kin<strong>der</strong>kurheim von <strong>der</strong> Rudolf Balin-Stiftung, das Blindenheim Aurora (Hotel für<br />

Seebehin<strong>der</strong>te) und als Vorsorgeeinrichtung das Bugenhagenwerk. Ebenso fehlen <strong>der</strong><br />

Niendorfer Hafen mit den Hafenliegeplätzen (54 Liegeplätze im Niendorfer Kommunalhafen,<br />

69 Seglerverein Niendorf/O, 48 Niendorfer Yachtclub und 70 Evers-Werft KG Niendorf) und<br />

den entsprechenden Arbeitsplätzen.<br />

Für die zukünftige Einschätzung <strong>der</strong> betroffenen Beherbergungskapazitäten fehlen die<br />

Investitionsvorhaben „Hotelneubau in Niendorf“ <strong>der</strong> Familie von Oven und die<br />

Kapazitätserweiterung des Hotels „Fuchsbau“ in Groß Timmendorf. Hierzu ist an<strong>zum</strong>erken,<br />

dass auf Seite 79 nicht ausgeführt, dass aufgrund von aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

entlang <strong>der</strong> Strecke in Groß Timmendorf befindliche touristische Beherbergungsbetriebe vor<br />

Überschreitung <strong>der</strong> relevanten Immissionsgrenzwerte geschützt werden könnten. Dies steht<br />

in Wi<strong>der</strong>spruch <strong>zum</strong> Lärmgutachten, wonach in Groß Timmendorf aktive<br />

Lärmschutzmaßnahmen für nicht erfor<strong>der</strong>lich gehalten werden. Diese Trasse bezieht sich<br />

auf die X 4-Variante.<br />

Die betroffenen Menschen und Betriebe wären bei <strong>der</strong> oben ausgeführte Berücksichtigung<br />

und realitätstreueren Vorgaben und entsprechenden Vergleichen wesentlich höher. Siehe<br />

auch oben <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> Lärmgutachten: Planfall 0 (nicht real) und Lärmkorridor.<br />

3. Wertschöpfung aus dem Tourismus<br />

Die Betroffenheitsanalyse nennt Zahlen von 8,6 Mio. € als jährliche Wertschöpfung des<br />

Beherbergungswesens und 450 Vollzeitarbeitsplätze, die im Falle <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

gefährdet sind. Zu berücksichtigen ist hier, dass dies Zahlen sind, die auf das<br />

Beherbergungswesen bzw. den direkten Tourismus beschränkt sind. Mit beschädigt werden<br />

jedoch auch Segmente aus dem Einzelhandel, aus dem handwerklichen Gewerbe,<br />

Dienstleitungsgewerbe etc. Diese Folgewirkungen sind nicht beziffert.<br />

Die Betroffenheitsanalyse wird zwar zitiert, jedoch in <strong>der</strong> folgenden Beurteilung nicht weiter<br />

berücksichtigt.<br />

Nach <strong>der</strong> Betroffenheitsanalyse hat die Bestandstrasse im Vergleich zur X- und E-Variante<br />

einen Nachteil von mehr als 50 %, wenn man die Zahlen 8,6 Mio. € zu 3,5 Mio. € jährliche<br />

Wertschöpfung des Beherbergungswesens und die Zahl 450 Vollzeitarbeitsplätze zu 190<br />

Vollzeitarbeitsplätze pro Person in Relation setzt.<br />

Um die Bedeutung des Wirtschaftssektor „Tourismus“ für die Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand zu verdeutlichen, sind im Folgenden die Untersuchungsergebnisse zur<br />

9


Wertschöpfung in Timmendorfer Strand von <strong>der</strong> Beratungsfirma Projekt M aus Lüneburg<br />

eingefügt:<br />

Den Aussagen <strong>der</strong> Untersuchung zur Angebots- und Nachfrageentwicklung <strong>der</strong> Region wird<br />

für den Bereich Timmendorfer Strand wi<strong>der</strong>sprochen. Die Untersuchung spricht bestenfalls<br />

von einer Stagnation <strong>der</strong> touristischen Entwicklung (Pkt. 5.1.1), die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Tourismuswirtschaft <strong>der</strong> letzten drei sind dagegen deutlich positiv. Die Orte und die Region<br />

erleben eine durchweg positive Entwicklung. Dies ist auf die millionenschweren Investitionen<br />

<strong>der</strong> Gemeinden zurückzuführen. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse würde diese positive<br />

Entwicklung in <strong>der</strong> gesamten Wertschöpfungskette torpedieren.<br />

Selbstverständlich ist allein schon die Bauzeit ist ein touristischer Einschnitt, <strong>der</strong> naturgemäß<br />

für die touristische Wertschöpfung <strong>der</strong> Gemeinde nur negative Folgen haben kann.<br />

4. Zukünftige touristische Potentiale durch die FFBQ<br />

Das Regionale Entwicklungskonzept hat richtigerweise festgestellt, dass durch eine<br />

schnellere Erreichbarkeit skandinavischer Gäste Nachfragepotentiale entstehen können.<br />

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass diese Potentiale nur durch Optimierung und<br />

Qualitätssteigerung des bestehenden Angebotes geschöpft werden können. Mit dem<br />

<strong>der</strong>zeitigen Angebotsportfolio <strong>der</strong> Region wird eine wirtschaftliche Verbesserung nicht zu<br />

erzielen sein. Dies bedeutet, dass es zu erheblichen Investitionen in Hotellerie, Gastronomie,<br />

Freizeitanlagen und im Einzelhandel kommen muss, um von <strong>der</strong> FBQ profitieren zu können.<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse mitten durch die Orte verhin<strong>der</strong>t jedoch jegliche<br />

Investitionsbereitschaft (siehe auch Aussagen zur Imagewirkung). Die vorliegende<br />

Son<strong>der</strong>untersuchung nimmt nur den Bestand auf und ist in keiner Weise zukunftsorientiert.<br />

Dieser wesentliche Aspekt notwendiger Investitionen wird in <strong>der</strong> Untersuchung nicht<br />

behandelt.<br />

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Gleichzeitig sind die touristischen Potentiale nur durch den vom Land Schleswig-Holstein<br />

gefor<strong>der</strong>ten Qualitätstourismus zu generieren. Auch hierfür sind von bestehenden Betrieben<br />

Investitionen erfor<strong>der</strong>lich. Gehen die Umsätze zurück, wie prognostiziert, fehlen auch diese<br />

Mittel. Es wird daher begründet befürchtet, dass es durch fehlende Investitionen zu einer<br />

Abwärtsspirale kommt, statt <strong>der</strong> erhofften positiven Entwicklung.<br />

Laut Son<strong>der</strong>untersuchung (Seite 22) liegen keine weiteren konkreten Planungen zur<br />

Erweiterung des Beherbergungs- und des touristisch relevanten Freizeitangebotes in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Timmendorfer Strand vor. Dies ist nicht korrekt. Hier fehlen die Niendorfer<br />

Seebrücke, das neu im Bau befindliche Hotel in Niendorf von Familie von Oven, <strong>der</strong> Anbau<br />

am Hotel Fuchsbau in Groß Timmendorf, <strong>der</strong> Fischereihof Hemmelsdorf, das Fischerei- und<br />

Hafenzentrum Niendorf. Diese Projekte fehlen komplett. Zukünftige Vorhaben wie die<br />

geplante Maritim-Seebrücke als Erlebnisbrücke, <strong>der</strong> Investitionsstandort „ehemaliges<br />

Kurmittelhaus“ und <strong>der</strong> gesamte Ausbau des Timmendorfer Ortszentrums fehlen ebenfalls.<br />

Gleichzeitig ist das im F-Plan ausgewiesene SO-Gebiet im Bereich Oeverdiek/Kattenhöhlen<br />

nicht enthalten. Das Gebiet ist als Hotel und Klinik eingezeichnet. Dieser Aspekt ist<br />

beson<strong>der</strong>s wichtig, da hier ein Son<strong>der</strong>gebiet direkt an <strong>der</strong> Bestandstrasse liegt. Dieses<br />

Gebiet ist mindestens seit 15 Jahren als SO-Gebiet im F.-Plan enthalten. Dass hier nicht<br />

investiert werden konnte, geht allein auf die Unsicherheit <strong>der</strong> Entwicklung in Bezug auf den<br />

Bestandstrassenausbau zurück.<br />

Als weiterer Aspekt ist hier zu berücksichtigen, dass aufgrund des touristischen Konzeptes<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand eine Entwicklung des Landtourismusses geför<strong>der</strong>t<br />

werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch <strong>der</strong> Fischereihof Hemmelsdorf zu sehen.<br />

In diesem Zusammenhang darf auch die touristische Vernetzung <strong>der</strong> Reiterhöfe von Barby,<br />

von Rumohr; Hamann in Groß Timmendorf hier nicht unerwähnt bleiben. Die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse würde unserem touristischen Konzept <strong>zum</strong> Landtourismus ein Strich durch<br />

die Rechnung machen. Auch unsere touristische Poloreitsportveranstaltung auf dem Gestüt<br />

von Barby wird nachhaltig beeinträchtigt.<br />

5. Natur und Tourismus<br />

Bereits im Punkt „Imagewirkung“ ist auf die beson<strong>der</strong>e Bedeutung des<br />

Landschaftsempfindens eingegangen worden. Für die Tourismusgemeinde Timmendorfer<br />

Strand ist ein harmonisches, von industriellen Bauanlagen ungestörtes Landschaftsbild<br />

daher existentiell. Die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von touristisch<br />

relevanten Einrichtungen durch den neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen, z.B.<br />

Lärmschutzwände, wird dagegen in <strong>der</strong> Tat erheblich sein.<br />

Der 7 Kilometer lange Strandabschnitt von Timmendorfer Strand ist jedoch die wichtigste<br />

touristische Attraktion. Auch diese Attraktion wird durch Lärmeinwirkung negativ<br />

beeinträchtigt. Im textlichen Teil <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>untersuchung ist <strong>der</strong> Strand auch aufgeführt,<br />

jedoch auf <strong>der</strong> Karte ist er im Untersuchungskorridor nicht enthalten. Das Gutachten selbst<br />

hat also diesbezüglich wi<strong>der</strong>sprüchliche methodische Ansätze, dahin gehend, dass im<br />

Untersuchungskorridor <strong>der</strong> Strandabschnitt außen vorgelassen wird.<br />

Für den Tourismus haben neben dem Stran<strong>der</strong>lebnis aber auch <strong>der</strong> Erholungswald „Wohld“<br />

in Timmendorfer Strand und <strong>der</strong> Hemmelsdorfer See mit <strong>der</strong> Aalbeek-Nie<strong>der</strong>ung<br />

außerordentliche Bedeutung. Für den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse durch den Erholungswald<br />

„Wohld“ sind keine Lärmschutzwände vorgesehen. Der Erholungswert dieses Waldes wird<br />

damit gleich null. Sollten Lärmschutzwände doch vorgesehen werden, wird <strong>der</strong> Wald nicht<br />

nur optisch komplett durchschnitten. Diese negative Auswirkung verstärkt sich noch durch<br />

den Flächenbedarf im Wald für die begleitenden Rettungswege. Waldfläche müsste hier<br />

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definitiv vernichtet werden. Der Erholungswert und touristische Nutzen ist damit ebenfalls<br />

gleich null.<br />

Bezüglich des Hemmelsdorfer Sees und <strong>der</strong> Aalbeeknie<strong>der</strong>ung findet <strong>der</strong> hier ansässige<br />

Vogelpark mit seinen zig tausend Besuchern pro Jahr keine Berücksichtigung. Auch diese<br />

Einrichtung hat hohe Anziehungskraft als Ausflugsziel. Gleichzeitig befindet sich <strong>der</strong> einzige<br />

Camping- / Wohnmobilplatz <strong>der</strong> Gemeinde, welcher stark frequentiert wird. Die<br />

Auswirkungen auf diese Gästegruppe wurde nicht <strong>der</strong> Untersuchung behandelt. Es ist in<br />

diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Aussage aus <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>untersuchung falsch ist, dass das Landschaftsschutzgebiet Hemmelsdorfer See und<br />

Umgebung außerhalb des Untersuchungsraumes liegen würden. Dies ist definitiv nicht<br />

zutreffend. Der Radweg und <strong>der</strong> Fischereihof Hemmelsdorfer See liegen sehr wohl im<br />

Untersuchungsraum und gehören auch <strong>zum</strong> Landschaftsschutzgebiet Hemmelsdorfer See<br />

und Umgebung.<br />

Ergänzend zu den genannten Naturerlebnisräumen im Untersuchungsraum müssten das<br />

FFH-Gebiet in Timmendorfer Strand (Natura 2000), welches in Brüssel als Naturschutzgebiet<br />

anerkannt ist, und das Seeadlerschutzgebiet aufgenommen werden.<br />

Im weiteren Sinne <strong>zum</strong> Themenfeld „Tourismus und Natur“ sind auch die Kurparke in<br />

Timmendorfer Strand von <strong>der</strong> Lärmbeeinflussung durch den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

betroffen. Insbeson<strong>der</strong>e diese Einrichtungen dienen originär <strong>der</strong> Ruhe und Erholung und<br />

können ihrer Funktion nicht mehr gerecht werden. Aber auch für die Golfanlage<br />

Seeschlösschen und Oeverdiek wird im Vergleich gegenüber dem Planfall 0 eine deutliche<br />

Zunahme hinsichtlich bahnbedingter Schalleinwirkungen erwartet, wenn die Bestandstrasse<br />

ausgebaut wird.<br />

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