AN 11 K 13.00677
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Gericht:<br />
VG Ansbach<br />
Aktenzeichen: <strong>AN</strong> <strong>11</strong> K <strong>13.00677</strong><br />
Sachgebiets-Nr.: 1022<br />
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Rechtsquellen:<br />
§§ 18 Abs. 5 Satz 2, 17 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 und 3 Nrn. 1 bis 3 KrWG<br />
Hauptpunkte:<br />
Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung;<br />
kein Entgegenstehen überwiegend öffentlicher Interessen nach § 17 Abs. 3 Satz 2 2.Alt.KrWG;<br />
keine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung<br />
des ÖRE;<br />
Regelbeispiele der Nrn. 1 bis 3 nicht erfüllt;<br />
schon keine Beauftragung Dritter und keine Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb;<br />
dies nicht gegeben bei bloßer Versteigerung von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis<br />
für Containerstandorte;<br />
keine Gefährdung der Gebührenstabilität;<br />
auch keine Beeinträchtigungsvermutung aus sonstigen Gründen<br />
Leitsätze:<br />
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veröffentlicht in:<br />
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rechtskräftig:<br />
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Urteil der <strong>11</strong>. Kammer vom 3. Juli 2013<br />
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