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AN 11 K 13.00677

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Gericht:<br />

VG Ansbach<br />

Aktenzeichen: <strong>AN</strong> <strong>11</strong> K <strong>13.00677</strong><br />

Sachgebiets-Nr.: 1022<br />

-//<br />

Rechtsquellen:<br />

§§ 18 Abs. 5 Satz 2, 17 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 und 3 Nrn. 1 bis 3 KrWG<br />

Hauptpunkte:<br />

Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung;<br />

kein Entgegenstehen überwiegend öffentlicher Interessen nach § 17 Abs. 3 Satz 2 2.Alt.KrWG;<br />

keine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung<br />

des ÖRE;<br />

Regelbeispiele der Nrn. 1 bis 3 nicht erfüllt;<br />

schon keine Beauftragung Dritter und keine Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb;<br />

dies nicht gegeben bei bloßer Versteigerung von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis<br />

für Containerstandorte;<br />

keine Gefährdung der Gebührenstabilität;<br />

auch keine Beeinträchtigungsvermutung aus sonstigen Gründen<br />

Leitsätze:<br />

---<br />

veröffentlicht in:<br />

---<br />

rechtskräftig:<br />

_________________________________________________________________________<br />

Urteil der <strong>11</strong>. Kammer vom 3. Juli 2013<br />

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