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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

F16 Fußverkehrspauschale<br />

Die Bereitstellung einer Fußverkehrspauschale bietet der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

die Möglichkeit, mit einem speziellen Budget kleinere Verbesserungen für<br />

den Fußverkehr mit einer Pauschale unabhängig von Großprojekten<br />

umzusetzen. Dadurch können relativ kurzfristig und mit geringem Verwaltungsaufwand<br />

Maßnahmen wie die Beseitigung von Barrieren, die<br />

Anlage von Querungshilfen oder die Verbreiterung von Gehwegen<br />

umgesetzt werden. Die Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das<br />

Umsetzungskonzept <strong>2025</strong> aufgenommen.<br />

F17 Fußverkehrsbeauftragter<br />

Zur Herstellung und Sicherung einer attraktiven Fußverkehrsinfrastruktur<br />

gehört eine breite Verankerung in Politik und <strong>Stadt</strong>verwaltung. Aber auch die<br />

Bündelung der Verantwortlichkeit in einer Person ist wichtig, um die Belange<br />

des Fußverkehrs sowohl innerhalb der verschiedenen Fachbereiche der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung als auch nach außen gegenüber der Bürgerschaft oder<br />

Investierenden konsequent zu vertreten. Auch die systematische Erfassung<br />

und Behebung von Mängeln im Fußverkehrsnetz, die Aufstellung von<br />

Schulwegplänen etc. könnte bei klaren personellen Verantwortlichkeiten<br />

besser betrieben werden.<br />

Wichtig ist außerdem eine schnelle Behebung von Missständen wie Verschmutzungen,<br />

Beschädigungen oder defekter Beleuchtung. Dies erfordert<br />

kurze Wege zwischen Bürgerinnen oder Bürgern, die Mängel feststellen, und<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Die Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das<br />

Umsetzungskonzept <strong>2025</strong> aufgenommen.<br />

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