Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

03.11.2013 Aufrufe

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr gehoben werden. Parken auf Gehwegen soll nur noch möglich sein, wenn dies entsprechend markiert ist. • Bei Einhaltung der erforderlichen Gehwegbreiten kann das Gehwegparken durch Markierung legalisiert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Breite der Pkw zunimmt und die Parkstände entsprechend bemessen werden. • Bei nicht ausreichenden Gehwegbreiten und ausreichenden Fahrbahnbreiten ist das Parken auf die Fahrbahn zu verlagern oder ganz zu untersagen. • Das unzulässige und behindernde Gehwegparken ist konsequenter zu ahnden. Hierzu ist eine entsprechende Personalausstattung nötig. Die Reduzierung des Gehwegparkens führt bei den heutigen Straßenquerschnitten in der Regel zu einer geringeren Anzahl an Parkständen (z. B. nur noch einseitiges statt beidseitiges Parken). In Gebieten mit hohem Parkdruck sollten daher im Rahmen von Parkraumkonzepten kompensierende Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielhafte Maßnahmen sind: • Organisation der Straßen als Verkehrsberuhigte Bereiche mit Mischverkehrsflächen. Die Aufenthalts- und Bewegungsflächen der Fußgänger werden auf die Fahrbahn verlegt. Zwischen den Grundstücksgrenzen und beidseitig parkenden Kfz sind keine Gehwege, sondern nur noch geringe Abstände für die Gebäudeerschließung erforderlich. • Nutzung des Fahrbahnparkens zur Verkehrsberuhigung, indem zweistreifige Fahrbahnquerschnitte durch wechselseitiges Parken auf der Fahrbahn verengt werden. Hierbei sind die Anforderungen des Busverkehrs zu berücksichtigen. • Anlage von Quartiersparkplätzen bzw. Quartiersgaragen zur Kompensation der entfallenden Bewohnerparkstände. Es ist davon auszugehen, dass für eine konsequente Freihaltung von Gehwegen die bisherige Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgebaut werden muss. 5.4.4 Erhöhung von Sicherheit und Aufenthaltsqualität F14 Erhöhung der Sicherheit Im Fußverkehr müssen Sicherheitsbelange in besonderem Maße berücksichtigt werden. Handlungsfelder sind die Vermeidung von Unfällen, aber auch der Schutz vor Belästigung und kriminellen Übergriffen. • Eine gute Beleuchtung der Gehwege ist unabdingbar zur Gewährleistung der objektiven und subjektiven Sicherheit. Die Beleuchtung muss einen Gehweg umfassend ausleuchten und defekte Straßenlaternen müssen umgehend repariert werden. 90

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr • Gehwege müssen gut einsehbar sein. Verwinkelte Wegführungen und „Dunkle Ecken“ sollen vermieden werden. Insbesondere für die Nachtstunden sollen attraktive Gehwege in belebten Bereichen mit hoher sozialer Kontrolle vorhanden sein. • Zur Vermeidung von Unfällen ist eine möglichst ebene Oberfläche der Gehwege erforderlich. Unebene oder schadhafte Beläge, starke Längs- und Querneigungen sowie Höhensprünge (Bordsteine und Stufen) stellen insbesondere für Kinder, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen Stolperfallen dar. Gravierende Schäden an der Infrastruktur sollen umgehend behoben werden. Sicherheitsmängel sollen zügig, kontinuierlich und flächendeckend behoben werden. F15 Erhöhung der Aufenthaltsqualität Maßnahme F7 umfasst die Aufwertung von Straßenräumen und Plätzen in der Altstadt. Eine Bewahrung und Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität soll in einem weiteren Schritt verstärkt auch am Innenstadtrand und in den Stadtteilzentren umgesetzt werden. Über die reine Verbindungsfunktion hinaus muss die Fußverkehrsinfrastruktur Flächen für den Aufenthalt bereit stellen. Dies ist besonders in Bereichen mit einem hohen Fußverkehrsaufkommen oder hoher Nutzungsmischung wichtig. Der Begriff „Aufenthalt“ umfasst eine Vielzahl von Nutzungen wie Erholung, Kommunikation, Information oder den Besuch von Einzelhandel und Außengastronomie. In dicht bebauten Stadträumen tragen bereits Aufweitungen der Gehwegfläche und kleine Plätze zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität z. B. innerhalb eines Stadtteilzentrums bei. Ergänzend kann eine hochwertige Gestaltung und Möblierung den Aufenthalt in den Seitenräumen von Straßen attraktiver machen. Beispiele für Gestaltungselemente sind der Bodenbelag, Bänke, Pflanzen, Brunnen oder die Beleuchtung. Bei der Gestaltung von Aufenthaltsflächen aller Art sind vielfältige Aspekte wie Hierarchisierung, Nutzbarkeit durch verschiedene soziale Gruppen, historischer Kontext und anderes mehr zu beachten. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll bis 2025 kontinuierlich vorgenommen werden. 5.4.5 Organisatorische Maßnahmen Zur besseren Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs werden die Einführung einer jährlichen Fußverkehrspauschale sowie einer/s Fußverkehrsbeauftragten vorgeschlagen. 91

AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

• Gehwege müssen gut einsehbar sein. Verwinkelte Wegführungen und<br />

„Dunkle Ecken“ sollen vermieden werden. Insbesondere für die<br />

Nachtstunden sollen attraktive Gehwege in belebten Bereichen mit hoher<br />

sozialer Kontrolle vorhanden sein.<br />

• Zur Vermeidung von Unfällen ist eine möglichst ebene Oberfläche der<br />

Gehwege erforderlich. Unebene oder schadhafte Beläge, starke Längs- und<br />

Querneigungen sowie Höhensprünge (Bordsteine und Stufen) stellen<br />

insbesondere für Kinder, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen<br />

Stolperfallen dar. Gravierende Schäden an der Infrastruktur sollen<br />

umgehend behoben werden.<br />

Sicherheitsmängel sollen zügig, kontinuierlich und flächendeckend behoben<br />

werden.<br />

F15 Erhöhung der Aufenthaltsqualität<br />

Maßnahme F7 umfasst die Aufwertung von Straßenräumen und Plätzen in<br />

der Altstadt. Eine Bewahrung und Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität<br />

soll in einem weiteren Schritt verstärkt auch am Innenstadtrand und in den<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren umgesetzt werden. Über die reine Verbindungsfunktion<br />

hinaus muss die Fußverkehrsinfrastruktur Flächen für den Aufenthalt bereit<br />

stellen. Dies ist besonders in Bereichen mit einem hohen Fußverkehrsaufkommen<br />

oder hoher Nutzungsmischung wichtig. Der Begriff „Aufenthalt“<br />

umfasst eine Vielzahl von Nutzungen wie Erholung, Kommunikation,<br />

Information oder den Besuch von Einzelhandel und Außengastronomie.<br />

In dicht bebauten <strong>Stadt</strong>räumen tragen bereits Aufweitungen der Gehwegfläche<br />

und kleine Plätze zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität z. B.<br />

innerhalb eines <strong>Stadt</strong>teilzentrums bei. Ergänzend kann eine hochwertige<br />

Gestaltung und Möblierung den Aufenthalt in den Seitenräumen von Straßen<br />

attraktiver machen. Beispiele für Gestaltungselemente sind der Bodenbelag,<br />

Bänke, Pflanzen, Brunnen oder die Beleuchtung.<br />

Bei der Gestaltung von Aufenthaltsflächen aller Art sind vielfältige Aspekte<br />

wie Hierarchisierung, Nutzbarkeit durch verschiedene soziale Gruppen,<br />

historischer Kontext und anderes mehr zu beachten.<br />

Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich vorgenommen<br />

werden.<br />

5.4.5 Organisatorische Maßnahmen<br />

Zur besseren Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs werden die<br />

Einführung einer jährlichen Fußverkehrspauschale sowie einer/s Fußverkehrsbeauftragten<br />

vorgeschlagen.<br />

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