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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

Dazu zählt:<br />

• die Sicherheit für mobilitätseingeschränkte Menschen,<br />

• die barrierefreie Nutzung des Gehweges und die Vermeidung eines Ausweichens<br />

auf die Fahrbahn.<br />

Für eine attraktive und sichere Fußverkehrsinfrastruktur sollen die folgenden<br />

Maße 17 nach Möglichkeit nicht unterschritten werden:<br />

• Die nutzbare Mindestbreite für den Begegnungsverkehr von Fußgängern<br />

ohne Hilfsmittel oder Gepäck beträgt 1,80 m,<br />

• hinzu kommen Sicherheitsabstände von mindestens 30 cm zur Fahrbahn<br />

(bei Schwerverkehr 50 cm) und ein Hausabstand von mindestens 20 cm bei<br />

direkt angrenzender Bebauung,<br />

• weitere Zuschläge sind für Aufenthaltsflächen (z. B. Schaufenster,<br />

Haltestellen, Bänke, Radabstellflächen, jeweils ca.1,50 m) notwendig,<br />

• unter Berücksichtigung der ausreichenden nutzbaren Gehwegbreite sowie<br />

des Lichtraumprofils der Fahrbahn können Nutzungen mit geringem<br />

Flächenbedarf wie Straßenbeleuchtung, Parkscheinautomaten oder Pfosten<br />

für die Beschilderung usw. auf dem Gehweg im fahrbahnseitigen<br />

Sicherheitsabstand installiert werden,<br />

• Grünstreifen können Sicherheitsabstände ersetzen und sind ca. 1,00 m<br />

(ohne Bäume) bis 2,50 m (mit Bäumen) breit.<br />

In <strong>Stadt</strong>straßen werden daher die in Tabelle 16 aufgelisteten Gehwegbreiten<br />

angestrebt (nutzbare Gehwegbreite + Sicherheitsabstände und ggf.<br />

Zuschläge für Aufenthaltsflächen an Geschäftsstraßen).<br />

Regelfall bei geschlossener Bebauung und geringer<br />

Verkehrsstärke (< 5.000 Kfz / 24h)<br />

Reduzierter Regelfall bei Wohnstraßen mit offener<br />

Bebauung und geringer Verkehrsstärke,<br />

bei Einfriedungen 50 cm Höhe<br />

Zuschlag bei höheren Verkehrsstärken<br />

(Überschreitung von mehr als 5.000 Kfz / 24h)<br />

Wohn- und Geschäftsstraßen mit starkem Fußverkehr<br />

und ÖPNV<br />

2,50 m<br />

2,30 m ------------------------<br />

-----<br />

2,10 m als Minimalwert<br />

1,00 m<br />

5,00 m<br />

Tabelle 16: Regelbreiten für Gehwege nach EFA 2002<br />

17<br />

vgl. FGSV (Hrsg.): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Köln, 2002<br />

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